zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 15

Die Bundeslade wird nach Jerusalem gebracht

1 Und David baute sich Häuser in der Stadt Davids und bereitete für die Lade Gottes einen Ort und schlug ein Zelt für sie auf. 2 Damals sprach David: Niemand soll die Lade Gottes tragen als allein die Leviten; denn diese hat der HERR erwählt, die Lade Gottes zu tragen und ihm zu dienen ewiglich! 3 Darum versammelte David ganz Israel zu Jerusalem, daß sie die Lade des HERRN an den für sie bereiteten Ort hinaufbrächten. 4 David versammelte auch die Söhne Aarons und die Leviten; 5 aus den Söhnen Kahats: Uriel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwanzig; 6 aus den Söhnen Meraris: Asaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundertundzwanzig; 7 aus den Söhnen Gersoms: Joel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertunddreißig; 8 aus den Söhnen Elizaphans: Semaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundert; 9 aus den Söhnen Hebrons: Eliel, den Obersten, samt seinen Brüdern, achtzig; 10 aus den Söhnen Ussiels: Amminadab, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwölf. 11 So rief nun David die Priester Zadok und Abjatar und die Leviten Uriel, Asaja, Joel, Semaja, Eliel und Amminadab und sprach zu ihnen: (2. Samuel 15.29) 12 Ihr seid die Familienhäupter unter den Leviten; so heiliget euch nun, ihr und eure Brüder, daß ihr die Lade des HERRN, des Gottes Israels, heraufbringet an den Ort, welchen ich für sie zubereitet habe! 13 Denn das vorige Mal, als ihr nicht da waret, machte der HERR, unser Gott, einen Riß unter uns, weil wir ihn nicht suchten, wie es sich gebührte. (1. Chronik 13.9-10) 14 Also heiligten sich die Priester und Leviten, daß sie die Lade des HERRN, des Gottes Israels, hinaufbrächten. 15 Und die Kinder Levi trugen die Lade Gottes auf ihren Schultern, indem sie die Stangen auf sich legten , wie Mose geboten hatte, nach dem Wort des HERRN. (2. Mose 25.14) (4. Mose 4.15) 16 Und David sprach zu den Obersten der Leviten, daß sie ihre Brüder zu Sängern bestellen sollten mit Musikinstrumenten, Psaltern, Harfen und Zimbeln, damit sie sich hören ließen und die Stimme mit Freuden erhöben. 17 Da bestellten die Leviten Heman, den Sohn Joels; und aus seinen Brüdern Asaph, den Sohn Berechjas; und aus den Söhnen Meraris, ihren Brüdern, Etan, den Sohn Kusajas, 18 und mit ihnen ihre Brüder von der zweiten Ordnung, nämlich Sacharja, Ben-Jaasiel, Semiramot, Jehiel, Unni, Eliab, Benaja, Maaseja, Matitja, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jehiel, die Torhüter. 19 Und zwar die Sänger Heman, Asaph und Etan mit ehernen Zimbeln, um laut zu spielen. (1. Chronik 6.18) (1. Chronik 6.24) (1. Chronik 6.29) (1. Chronik 25.1) 20 Sacharja aber, Asiel, Semiramot, Jehiel, Unni, Eliab, Maaseja und Benaja mit Psaltern nach der Jungfrauenweise. 21 Mattitja aber, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jechiel und Asasja mit Harfen, nach der Oktave, als Vorsänger. 22 Kenanja aber, der Oberste der Leviten im Tragen, der unterwies im Tragen, denn er verstand es. 23 Und Berechja und Elkana waren Torhüter bei der Lade. 24 Aber Sebanja, Josaphat, Netaneel, Amasai, Sacharja, Benaja und Elieser, die Priester, bliesen mit Trompeten vor der Lade Gottes. Und Obed-Edom und Jechija waren Torhüter bei der Lade. 25 Also gingen David und die Ältesten Israels und die Obersten der Tausendschaften hin, die Bundeslade des HERRN mit Freuden aus dem Hause Obed-Edoms heraufzuholen. (2. Samuel 6.12-16) 26 Und als Gott den Leviten half, welche die Bundeslade des HERRN trugen, opferte man sieben Farren und sieben Widder. 27 Und David war mit einem Oberkleide von feiner Baumwolle umgürtet, ebenso alle Leviten, welche die Lade trugen, und die Sänger und Kenanja, der Oberste über das Tragen. David trug auch ein leinenes Ephod. 28 Also brachte ganz Israel die Bundeslade des HERRN hinauf mit Jauchzen, Posaunen, Trompeten und Zimbeln; sie spielten laut mit Psaltern und Harfen. 29 Als nun die Bundeslade des HERRN in die Stadt Davids kam, sah Michal, die Tochter Sauls, zum Fenster hinaus; und als sie den König David hüpfen und tanzen sah, verachtete sie ihn in ihrem Herzen.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)