zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 13

Die gescheiterte Überführung der Bundeslade. Ussas Tod.

1 Und David hielt Rat mit den Obersten über tausend und über hundert, mit allen Fürsten. 2 Und David sprach zu der ganzen Gemeinde Israel: Gefällt es euch, und ist es von dem HERRN, unserm Gott beschlossen , so laßt uns Botschaft senden zu unsern übrigen Brüdern in allen Landschaften Israels, sowie zu den Priestern und Leviten in ihren Bezirksstädten, daß sie sich zu uns versammeln; 3 und laßt uns die Lade unsres Gottes wieder zu uns holen; denn zu den Zeiten Sauls fragten wir nicht nach ihr. 4 Da sprach die ganze Gemeinde, man solle also tun; denn solches gefiel allem Volke wohl. 5 Also versammelte David ganz Israel vom Flusse Sihor in Ägypten an, bis dahin, wo man gen Chamat geht, um die Lade Gottes von Kirjat-Jearim zu holen. 6 Und David zog mit ganz Israel hinauf gen Baala, das ist Kirjat-Jearim, welches in Juda liegt, um die Lade Gottes, des HERRN, der über den Cherubim thront, wo sein Name angerufen wird, von dannen heraufzuholen. (Josua 15.9) 7 Und sie ließen die Lade Gottes auf einem neuen Wagen aus dem Hause Abi-Nadabs führen; und Ussa und Achio führten den Wagen. 8 David aber und ganz Israel spielten vor Gott her mit aller Macht, mit Liedern und Harfen, mit Psaltern und Handpauken, mit Zimbeln und Trompeten. 9 Als sie aber zur Tenne Kidon kamen, streckte Ussa seine Hand aus, die Lade zu halten; denn die Rinder waren ausgeglitten. 10 Da entbrannte der Zorn des HERRN über Ussa, und er schlug ihn, weil er seine Hand an die Lade gelegt hatte; so starb er daselbst vor Gott. 11 Da ward David unmutig, daß der HERR einen solchen Riß gemacht hatte mit Ussa, und hieß jenen Ort Perez-Ussa bis auf diesen Tag. 12 Und David fürchtete sich vor Gott an jenem Tage und sprach: Wie soll ich die Lade Gottes zu mir bringen? 13 Darum ließ David die Lade Gottes nicht zu sich in die Stadt Davids bringen, sondern ließ sie beiseite führen in das Haus Obed-Edoms, des Gatiters. 14 So blieb die Lade Gottes bei Obed-Edom, in seinem Hause, drei Monate lang. Aber der HERR segnete das Haus Obed-Edoms und alles, was er hatte.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)