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1. Chronik - Kapitel 13

Die gescheiterte Überführung der Bundeslade. Ussas Tod.

1 Und David hielt Rat mit den Obersten über tausend und über hundert, mit allen Fürsten. 2 Und David sprach zu der ganzen Gemeinde Israel: Gefällt es euch, und ist es von dem HERRN, unserm Gott beschlossen , so laßt uns Botschaft senden zu unsern übrigen Brüdern in allen Landschaften Israels, sowie zu den Priestern und Leviten in ihren Bezirksstädten, daß sie sich zu uns versammeln; 3 und laßt uns die Lade unsres Gottes wieder zu uns holen; denn zu den Zeiten Sauls fragten wir nicht nach ihr. 4 Da sprach die ganze Gemeinde, man solle also tun; denn solches gefiel allem Volke wohl. 5 Also versammelte David ganz Israel vom Flusse Sihor in Ägypten an, bis dahin, wo man gen Chamat geht, um die Lade Gottes von Kirjat-Jearim zu holen. 6 Und David zog mit ganz Israel hinauf gen Baala, das ist Kirjat-Jearim, welches in Juda liegt, um die Lade Gottes, des HERRN, der über den Cherubim thront, wo sein Name angerufen wird, von dannen heraufzuholen. (Josua 15.9) 7 Und sie ließen die Lade Gottes auf einem neuen Wagen aus dem Hause Abi-Nadabs führen; und Ussa und Achio führten den Wagen. 8 David aber und ganz Israel spielten vor Gott her mit aller Macht, mit Liedern und Harfen, mit Psaltern und Handpauken, mit Zimbeln und Trompeten. 9 Als sie aber zur Tenne Kidon kamen, streckte Ussa seine Hand aus, die Lade zu halten; denn die Rinder waren ausgeglitten. 10 Da entbrannte der Zorn des HERRN über Ussa, und er schlug ihn, weil er seine Hand an die Lade gelegt hatte; so starb er daselbst vor Gott. 11 Da ward David unmutig, daß der HERR einen solchen Riß gemacht hatte mit Ussa, und hieß jenen Ort Perez-Ussa bis auf diesen Tag. 12 Und David fürchtete sich vor Gott an jenem Tage und sprach: Wie soll ich die Lade Gottes zu mir bringen? 13 Darum ließ David die Lade Gottes nicht zu sich in die Stadt Davids bringen, sondern ließ sie beiseite führen in das Haus Obed-Edoms, des Gatiters. 14 So blieb die Lade Gottes bei Obed-Edom, in seinem Hause, drei Monate lang. Aber der HERR segnete das Haus Obed-Edoms und alles, was er hatte.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.