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1. Chronik - Kapitel 12

Krieger, die unter Sauls Herrschaft zu David stießen

1 Und das sind die, welche zu David gen Ziklag kamen, als er sich noch vor Saul, dem Sohne des Kis, verbergen mußte; sie waren auch unter den Helden, die im Kriege halfen. (1. Samuel 27.6) 2 Sie waren bewaffnet mit Bogen und geübt, mit der Rechten und mit der Linken Steine zu werfen, auch mit dem Bogen Pfeile zu schießen; sie waren von den Brüdern Sauls, aus Benjamin. (1. Chronik 8.40) 3 Das Haupt war Achieser, und Joas, Söhne Semahas, des Gibeatiters; Jesiel und Pelet, die Söhne Asmavets; Beracha und Jehu, der Anatotiter. 4 Jismaja, der Gibeoniter, ein Gewaltiger unter den Dreißig, ja, über die Dreißig. Jeremia, Jahasiel, Johanan, Josabad, der Gederatiter. 5 Elusai, Jerimot, Bealja, Semarja, Sephatja, der Hariphiter. (1. Chronik 25.18) 6 Elkana, Jischija, Asareel, Joeser, Jasobeam, die Korhiter. 7 Joela und Sebadja, die Söhne Jerohams, von Gedor. 8 Auch von den Gaditern sonderten sich etliche aus zu David auf die Berghöhe in der Wüste, starke Helden und Kriegsleute, die Schilde und Speere führten; deren Angesichter waren wie die Angesichter der Löwen, und sie waren so schnell wie die Gazellen auf den Bergen. (2. Samuel 2.18) 9 Der erste hieß Geser, der zweite Obadja, der dritte Eliab; 10 der vierte Mismanna, der fünfte Jeremia; 11 der sechste Atai; der siebente Eliel; 12 der achte Johanan; der neunte Elsabad; 13 der zehnte Jeremia; der elfte Machbannai. 14 Diese waren von den Kindern Gad, Häupter im Heer; der kleinste unter ihnen nahm es mit hundert, der größte mit tausend auf. 15 Diese sind es, die im ersten Monat über den Jordan gingen, als er alle seine Ufer überflutet hatte, und verjagten alle, die in den Tälern gegen Morgen und Abend wohnten. 16 Es kamen auch von den Kindern Benjamin und Juda auf die Bergfeste zu David. 17 Und David ging zu ihnen hinaus und sprach: Seid ihr in friedlicher Absicht zu mir gekommen, um mir zu helfen, so soll mein Herz mit euch einig sein; wenn aber, um mich meinen Feinden zu verraten, da doch kein Frevel in meinen Händen ist, so sehe der Gott unsrer Väter darein und strafe es! 18 Da kam der Geist über Amasai, das Haupt der Dreißig; der sagte: «Dein sind wir, David, und mit dir halten wir's, du Sohn Isais: Friede, Friede sei mit dir und Friede mit deinen Helfern; denn dein Gott hilft dir!» Also nahm sie David an und setzte sie zu Häuptern über die Kriegsleute. 19 Und von Manasse gingen zu David über, als er mit den Philistern wider Saul in den Streit zog und ihnen doch nicht helfen durfte; denn die Fürsten der Philister schickten ihn nach gehaltenem Rat fort, indem sie sprachen: Es könnte uns den Kopf kosten, wenn er zu Saul, seinem Herrn, überliefe! (1. Samuel 29.4) 20 Als er dann nach Ziklag zog, schlossen sich ihm von Manasse an: Adna, Josabad, Jediael, Michael, Josabad, Elihu und Ziletai, Häupter über Tausendschaften in Manasse. 21 Und sie halfen David wider die Streifschar; denn sie waren alle tapfere Helden und wurden Oberste über das Heer. 22 Auch kamen alle Tage etliche zu David, ihm zu helfen, bis es ein großes Heer ward, wie ein Heer Gottes. 23 Und dies ist die Zahl der Hauptleute über die zum Heeresdienst Gerüsteten, die zu David gen Hebron kamen, um ihm das Königreich Sauls zuzuwenden, nach dem Worte des HERRN:

Das Heer der zwölf Stämme krönt David in Hebron

24 von den Kindern Juda, die Schild und Speer trugen: 6800 zum Krieg Gerüstete; 25 von den Kindern Simeon an tapferen Helden für den Krieg: 7100; 26 von den Kindern Levi: 4600; 27 dazu Jojada, der Fürst der Nachkommen von Aaron mit 3700 Mann; 28 Zadok, ein junger Mann, ein tapferer Held, mit seines Vaters Haus, zweiundzwanzig Oberste. (2. Samuel 15.24) 29 Von den Kindern Benjamin, den Brüdern Sauls: 3000; denn bis auf diese Zeit hielten ihrer viele es noch mit dem Hause Sauls; 30 von den Kindern Ephraim: 20800 tapfere Helden und berühmte Männer im Hause ihrer Väter; 31 von dem halben Stamme Manasse: 18000, die mit Namen genannt wurden, daß sie kämen, um David zum König zu machen; 32 von den Kindern Issaschar, die sich auf die Zeiten verstanden, um zu wissen, was Israel tun sollte: zweihundert Hauptleute; und alle ihre Brüder folgten ihrem Wort; 33 von Sebulon, von denen, die in das Heer zogen, mit allerlei Kriegswaffen zum Kampf gerüstet: 50000, bereit, ohne Doppelherzigkeit sich einzureihen; 34 von Naphtali: tausend Oberste und mit ihnen, die Schild und Speer führten, 37000; 35 von den Danitern: 28000, zum Streit gerüstet; 36 von Asser: 40000, die in das Heer zogen, zum Streit gerüstet; 37 von denen jenseits des Jordan, von den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamm Manasse mit allerlei Kriegswaffen: 120000. 38 Alle diese Kriegsleute, zur Schlachtordung gerüstet, kamen von ganzem Herzen gen Hebron, um David zum König zu machen über ganz Israel. Auch das ganze übrige Israel war einmütig dafür, daß man David zum König machte. 39 Und sie waren daselbst bei David drei Tage lang, aßen und tranken; denn ihre Brüder hatten für sie zubereitet. 40 Auch brachten die, welche zunächst bei ihnen wohnten, bis nach Issaschar, Sebulon und Naphtali hin, Brot auf Eseln, Kamelen, Maultieren und Rindern, Mehlspeise, Feigen kuchen und Rosinenkuchen, Wein, Öl, Rinder, Schafe in Menge; denn es war Freude in Israel.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.