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1. Chronik - Kapitel 12

Krieger, die unter Sauls Herrschaft zu David stießen

1 Und das sind die, welche zu David gen Ziklag kamen, als er sich noch vor Saul, dem Sohne des Kis, verbergen mußte; sie waren auch unter den Helden, die im Kriege halfen. (1. Samuel 27.6) 2 Sie waren bewaffnet mit Bogen und geübt, mit der Rechten und mit der Linken Steine zu werfen, auch mit dem Bogen Pfeile zu schießen; sie waren von den Brüdern Sauls, aus Benjamin. (1. Chronik 8.40) 3 Das Haupt war Achieser, und Joas, Söhne Semahas, des Gibeatiters; Jesiel und Pelet, die Söhne Asmavets; Beracha und Jehu, der Anatotiter. 4 Jismaja, der Gibeoniter, ein Gewaltiger unter den Dreißig, ja, über die Dreißig. Jeremia, Jahasiel, Johanan, Josabad, der Gederatiter. 5 Elusai, Jerimot, Bealja, Semarja, Sephatja, der Hariphiter. (1. Chronik 25.18) 6 Elkana, Jischija, Asareel, Joeser, Jasobeam, die Korhiter. 7 Joela und Sebadja, die Söhne Jerohams, von Gedor. 8 Auch von den Gaditern sonderten sich etliche aus zu David auf die Berghöhe in der Wüste, starke Helden und Kriegsleute, die Schilde und Speere führten; deren Angesichter waren wie die Angesichter der Löwen, und sie waren so schnell wie die Gazellen auf den Bergen. (2. Samuel 2.18) 9 Der erste hieß Geser, der zweite Obadja, der dritte Eliab; 10 der vierte Mismanna, der fünfte Jeremia; 11 der sechste Atai; der siebente Eliel; 12 der achte Johanan; der neunte Elsabad; 13 der zehnte Jeremia; der elfte Machbannai. 14 Diese waren von den Kindern Gad, Häupter im Heer; der kleinste unter ihnen nahm es mit hundert, der größte mit tausend auf. 15 Diese sind es, die im ersten Monat über den Jordan gingen, als er alle seine Ufer überflutet hatte, und verjagten alle, die in den Tälern gegen Morgen und Abend wohnten. 16 Es kamen auch von den Kindern Benjamin und Juda auf die Bergfeste zu David. 17 Und David ging zu ihnen hinaus und sprach: Seid ihr in friedlicher Absicht zu mir gekommen, um mir zu helfen, so soll mein Herz mit euch einig sein; wenn aber, um mich meinen Feinden zu verraten, da doch kein Frevel in meinen Händen ist, so sehe der Gott unsrer Väter darein und strafe es! 18 Da kam der Geist über Amasai, das Haupt der Dreißig; der sagte: «Dein sind wir, David, und mit dir halten wir's, du Sohn Isais: Friede, Friede sei mit dir und Friede mit deinen Helfern; denn dein Gott hilft dir!» Also nahm sie David an und setzte sie zu Häuptern über die Kriegsleute. 19 Und von Manasse gingen zu David über, als er mit den Philistern wider Saul in den Streit zog und ihnen doch nicht helfen durfte; denn die Fürsten der Philister schickten ihn nach gehaltenem Rat fort, indem sie sprachen: Es könnte uns den Kopf kosten, wenn er zu Saul, seinem Herrn, überliefe! (1. Samuel 29.4) 20 Als er dann nach Ziklag zog, schlossen sich ihm von Manasse an: Adna, Josabad, Jediael, Michael, Josabad, Elihu und Ziletai, Häupter über Tausendschaften in Manasse. 21 Und sie halfen David wider die Streifschar; denn sie waren alle tapfere Helden und wurden Oberste über das Heer. 22 Auch kamen alle Tage etliche zu David, ihm zu helfen, bis es ein großes Heer ward, wie ein Heer Gottes. 23 Und dies ist die Zahl der Hauptleute über die zum Heeresdienst Gerüsteten, die zu David gen Hebron kamen, um ihm das Königreich Sauls zuzuwenden, nach dem Worte des HERRN:

Das Heer der zwölf Stämme krönt David in Hebron

24 von den Kindern Juda, die Schild und Speer trugen: 6800 zum Krieg Gerüstete; 25 von den Kindern Simeon an tapferen Helden für den Krieg: 7100; 26 von den Kindern Levi: 4600; 27 dazu Jojada, der Fürst der Nachkommen von Aaron mit 3700 Mann; 28 Zadok, ein junger Mann, ein tapferer Held, mit seines Vaters Haus, zweiundzwanzig Oberste. (2. Samuel 15.24) 29 Von den Kindern Benjamin, den Brüdern Sauls: 3000; denn bis auf diese Zeit hielten ihrer viele es noch mit dem Hause Sauls; 30 von den Kindern Ephraim: 20800 tapfere Helden und berühmte Männer im Hause ihrer Väter; 31 von dem halben Stamme Manasse: 18000, die mit Namen genannt wurden, daß sie kämen, um David zum König zu machen; 32 von den Kindern Issaschar, die sich auf die Zeiten verstanden, um zu wissen, was Israel tun sollte: zweihundert Hauptleute; und alle ihre Brüder folgten ihrem Wort; 33 von Sebulon, von denen, die in das Heer zogen, mit allerlei Kriegswaffen zum Kampf gerüstet: 50000, bereit, ohne Doppelherzigkeit sich einzureihen; 34 von Naphtali: tausend Oberste und mit ihnen, die Schild und Speer führten, 37000; 35 von den Danitern: 28000, zum Streit gerüstet; 36 von Asser: 40000, die in das Heer zogen, zum Streit gerüstet; 37 von denen jenseits des Jordan, von den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamm Manasse mit allerlei Kriegswaffen: 120000. 38 Alle diese Kriegsleute, zur Schlachtordung gerüstet, kamen von ganzem Herzen gen Hebron, um David zum König zu machen über ganz Israel. Auch das ganze übrige Israel war einmütig dafür, daß man David zum König machte. 39 Und sie waren daselbst bei David drei Tage lang, aßen und tranken; denn ihre Brüder hatten für sie zubereitet. 40 Auch brachten die, welche zunächst bei ihnen wohnten, bis nach Issaschar, Sebulon und Naphtali hin, Brot auf Eseln, Kamelen, Maultieren und Rindern, Mehlspeise, Feigen kuchen und Rosinenkuchen, Wein, Öl, Rinder, Schafe in Menge; denn es war Freude in Israel.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.