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1. Chronik - Kapitel 1

Von Adam bis zu Abraham

1 Adam, Seth, Enosch, (1. Mose 5.1) 2 Kenan, Mahalaleel, Jared, 3 Henoch, Metusalah, Lamech, 4 Noah, Sem, Ham und Japhet. 5 Die Söhne Japhets: Gomer, Magog, Madai, Javan, Tubal, Meschech und Tiras. (1. Mose 10.2-5) 6 Und die Söhne Gomers: Aschkenas, Diphat und Togarma. 7 Und die Söhne Javans: Elischa und Tarschisch, die Kittim und die Rodanim. 8 Die Söhne Hams: Kusch und Mizraim, Put und Kanaan. (1. Mose 10.6) 9 Und die Söhne Kuschs: Seba, Chavila, Sabta, Rama und Sabtecha. Und die Söhne Ramas: Scheba und Dedan. 10 Und Kusch zeugte Nimrod; der war der erste Gewalthaber auf Erden. 11 Und Mizraim zeugte die Luditer, die Anamiter, die Lehabiter, die Naphtuchiter, die Patrusiter, die Kasluchiter 12 (von welchen ausgegangen sind die Philister) und die Kaphtoriter. 13 Und Kanaan zeugte Zidon, seinen Erstgeborenen, 14 und Het und den Jebusiter, den Amoriter und den Girgasiter 15 und den Heviter, den Arkiter und den Siniter und den Arvaditer, 16 den Zemariter und den Chamatiter. 17 Die Söhne Sems: Elam, Assur, Arpakschad, Lud, Aram, Uz, Chul, Geter und Meschech. (1. Mose 10.21) 18 Und Arpakschad zeugte Schelach, und Schelach zeugte Eber. 19 Und Eber wurden zwei Söhne geboren; der Name des einen war Peleg, weil in seinen Tagen die Erde geteilt ward, und der Name seines Bruders war Joktan. 20 Und Joktan zeugte Almodad, Scheleph, Chazarmavet und Jerach, 21 Hadoram, Usal und Dikla, 22 Ebal, Abimael und Scheba, Ophir, Chavila und Jobab. 23 Alle diese sind Söhne Joktans. 24 Sem, Arpakschad, Schelach. (1. Mose 11.10) (1. Chronik 1.17) 25 Eber, Peleg, Regu, Serug, Nahor, 26 Terach, 27 Abram, das ist Abraham. 28 Die Söhne Abrahams: Isaak und Ismael. (1. Mose 16.16) (1. Mose 21.3)

Die Nachkommen Abrahams

29 Das ist ihr Geschlecht: der Erstgeborene Ismaels: Nebajot; und Kedar und Adbeel und Mibsam, (1. Mose 25.13-16) 30 Mischma und Duma, Massa, Chadad und Tema, 31 Jetur, Naphisch und Kedema. Das sind die Söhne Ismaels. 32 Und die Söhne der Ketura, der Nebenfrau Abrahams: sie gebar Simran, Jokschan, Medan, Midian, Jischbak und Schuach. Und die Söhne Jokschans: Scheba und Dedan. (1. Mose 25.1-3) 33 Und die Söhne Midians: Epha, Epher, Hanoch, Abida, Eldaa. Alle diese sind Söhne der Ketura. 34 Und Abraham zeugte Isaak. Die Söhne Isaaks: Esau und Israel. (1. Mose 25.19)

Esau und die Edomiter

35 Die Söhne Esaus: Eliphas, Reguel, Jehusch, Jalam und Korah. (1. Mose 36.10) 36 Die Söhne Eliphas: Teman und Omar, Zephi und Gatam, Kenas und Timna und Amalek. 37 Die Söhne Reguels: Nachat, Serach, Schamma und Missa. 38 Und die Söhne Seirs: Lotan, Schobal, Zibeon, Ana, Dischon, Ezer und Dischan. (1. Mose 36.20) 39 Und die Söhne Lotans: Chori und Homam und die Schwester Lotans, Timna. 40 Die Söhne Schobals: Aljan, Manachat und Ebal, Schephi und Onam. Und die Söhne Zibeons: 41 Aija und Ana. Die Söhne Anas: Dischon. Und die Söhne Dischons: Chamran, Eschban, Jitran und Keran. 42 Und die Söhne Ezers: Bilhan, Saawan und Jaakan. Die Söhne Dischans: Uz und Aran. 43 Und das sind die Könige, welche im Lande Edom regiert haben, bevor ein König über die Kinder Israel regierte: Bela, der Sohn Beors, und der Name seiner Stadt war Dinhaba. (1. Mose 36.31) 44 Und Bela starb, und es ward König an seiner Statt Jobab, der Sohn Serachs, aus Bozra. 45 Und Jobab starb, und es ward König an seiner Statt Chuscham, aus dem Lande der Temaniter. 46 Und Chuscham starb, und es ward König an seiner Statt Hadad, der Sohn Bedads, der die Midianiter schlug auf dem Gefilde von Moab; und der Name seiner Stadt war Awit. 47 Und Hadad starb, und es ward König an seiner Statt Samla von Masreka. 48 Und Samla starb, und es ward König an seiner Statt Saul von Rechobot am Strome. 49 Und Saul starb, und es ward König an seiner Statt Baal-Chanan, der Sohn Achbors. 50 Und Baal-Chanan starb, und es ward König an seiner Statt Hadad, und der Name seiner Stadt war Pagi, und der Name seines Weibes Mehetabeel, die Tochter Matreds, der Tochter Me-Sahabs. Und Hadad starb. 51 Und dies waren die Fürsten von Edom: der Fürst von Timna, der Fürst von Alva, 52 der Fürst von Jetet, der Fürst von Oholibama, der Fürst von Ela, der Fürst von Pinon, 53 der Fürst von Kenas, der Fürst von Teman, 54 der Fürst von Mibzar, der Fürst von Magdiel, der Fürst von Iram. Das sind die Fürsten von Edom.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.