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1. Chronik - Kapitel 1

Von Adam bis zu Abraham

1 Adam, Seth, Enosch, (1. Mose 5.1) 2 Kenan, Mahalaleel, Jared, 3 Henoch, Metusalah, Lamech, 4 Noah, Sem, Ham und Japhet. 5 Die Söhne Japhets: Gomer, Magog, Madai, Javan, Tubal, Meschech und Tiras. (1. Mose 10.2-5) 6 Und die Söhne Gomers: Aschkenas, Diphat und Togarma. 7 Und die Söhne Javans: Elischa und Tarschisch, die Kittim und die Rodanim. 8 Die Söhne Hams: Kusch und Mizraim, Put und Kanaan. (1. Mose 10.6) 9 Und die Söhne Kuschs: Seba, Chavila, Sabta, Rama und Sabtecha. Und die Söhne Ramas: Scheba und Dedan. 10 Und Kusch zeugte Nimrod; der war der erste Gewalthaber auf Erden. 11 Und Mizraim zeugte die Luditer, die Anamiter, die Lehabiter, die Naphtuchiter, die Patrusiter, die Kasluchiter 12 (von welchen ausgegangen sind die Philister) und die Kaphtoriter. 13 Und Kanaan zeugte Zidon, seinen Erstgeborenen, 14 und Het und den Jebusiter, den Amoriter und den Girgasiter 15 und den Heviter, den Arkiter und den Siniter und den Arvaditer, 16 den Zemariter und den Chamatiter. 17 Die Söhne Sems: Elam, Assur, Arpakschad, Lud, Aram, Uz, Chul, Geter und Meschech. (1. Mose 10.21) 18 Und Arpakschad zeugte Schelach, und Schelach zeugte Eber. 19 Und Eber wurden zwei Söhne geboren; der Name des einen war Peleg, weil in seinen Tagen die Erde geteilt ward, und der Name seines Bruders war Joktan. 20 Und Joktan zeugte Almodad, Scheleph, Chazarmavet und Jerach, 21 Hadoram, Usal und Dikla, 22 Ebal, Abimael und Scheba, Ophir, Chavila und Jobab. 23 Alle diese sind Söhne Joktans. 24 Sem, Arpakschad, Schelach. (1. Mose 11.10) (1. Chronik 1.17) 25 Eber, Peleg, Regu, Serug, Nahor, 26 Terach, 27 Abram, das ist Abraham. 28 Die Söhne Abrahams: Isaak und Ismael. (1. Mose 16.16) (1. Mose 21.3)

Die Nachkommen Abrahams

29 Das ist ihr Geschlecht: der Erstgeborene Ismaels: Nebajot; und Kedar und Adbeel und Mibsam, (1. Mose 25.13-16) 30 Mischma und Duma, Massa, Chadad und Tema, 31 Jetur, Naphisch und Kedema. Das sind die Söhne Ismaels. 32 Und die Söhne der Ketura, der Nebenfrau Abrahams: sie gebar Simran, Jokschan, Medan, Midian, Jischbak und Schuach. Und die Söhne Jokschans: Scheba und Dedan. (1. Mose 25.1-3) 33 Und die Söhne Midians: Epha, Epher, Hanoch, Abida, Eldaa. Alle diese sind Söhne der Ketura. 34 Und Abraham zeugte Isaak. Die Söhne Isaaks: Esau und Israel. (1. Mose 25.19)

Esau und die Edomiter

35 Die Söhne Esaus: Eliphas, Reguel, Jehusch, Jalam und Korah. (1. Mose 36.10) 36 Die Söhne Eliphas: Teman und Omar, Zephi und Gatam, Kenas und Timna und Amalek. 37 Die Söhne Reguels: Nachat, Serach, Schamma und Missa. 38 Und die Söhne Seirs: Lotan, Schobal, Zibeon, Ana, Dischon, Ezer und Dischan. (1. Mose 36.20) 39 Und die Söhne Lotans: Chori und Homam und die Schwester Lotans, Timna. 40 Die Söhne Schobals: Aljan, Manachat und Ebal, Schephi und Onam. Und die Söhne Zibeons: 41 Aija und Ana. Die Söhne Anas: Dischon. Und die Söhne Dischons: Chamran, Eschban, Jitran und Keran. 42 Und die Söhne Ezers: Bilhan, Saawan und Jaakan. Die Söhne Dischans: Uz und Aran. 43 Und das sind die Könige, welche im Lande Edom regiert haben, bevor ein König über die Kinder Israel regierte: Bela, der Sohn Beors, und der Name seiner Stadt war Dinhaba. (1. Mose 36.31) 44 Und Bela starb, und es ward König an seiner Statt Jobab, der Sohn Serachs, aus Bozra. 45 Und Jobab starb, und es ward König an seiner Statt Chuscham, aus dem Lande der Temaniter. 46 Und Chuscham starb, und es ward König an seiner Statt Hadad, der Sohn Bedads, der die Midianiter schlug auf dem Gefilde von Moab; und der Name seiner Stadt war Awit. 47 Und Hadad starb, und es ward König an seiner Statt Samla von Masreka. 48 Und Samla starb, und es ward König an seiner Statt Saul von Rechobot am Strome. 49 Und Saul starb, und es ward König an seiner Statt Baal-Chanan, der Sohn Achbors. 50 Und Baal-Chanan starb, und es ward König an seiner Statt Hadad, und der Name seiner Stadt war Pagi, und der Name seines Weibes Mehetabeel, die Tochter Matreds, der Tochter Me-Sahabs. Und Hadad starb. 51 Und dies waren die Fürsten von Edom: der Fürst von Timna, der Fürst von Alva, 52 der Fürst von Jetet, der Fürst von Oholibama, der Fürst von Ela, der Fürst von Pinon, 53 der Fürst von Kenas, der Fürst von Teman, 54 der Fürst von Mibzar, der Fürst von Magdiel, der Fürst von Iram. Das sind die Fürsten von Edom.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)