zurückEinzelansichtvor

Zephanja - Kapitel 1

1 In der Regierungszeit von Joschija Ben-Amon kam das Wort Jahwes zu Zefanja Ben-Kuschi, einem Enkel von Gedalja, dessen Vorfahren Amarja und Hiskija waren. (Jeremia 1.2) 2 "Ich raffe, raffe alles weg, / was auf der Erde lebt", / spricht Jahwe. 3 "Menschen und Vieh raffe ich weg, / die Vögel und die Fische, / Strauchelnde und Frevler. / Ich rotte die Menschen auf der Erde aus", / spricht Jahwe. (Matthäus 13.41) 4 "Gegen Juda strecke ich meine Hand aus / und gegen die Bewohner von Jerusalem. / Den Rest des Baalskultes dort rotte ich aus, / die Namen der Götzen- und aller anderen Priester, (2. Könige 23.5) (Hosea 10.5) 5 alle, die sich auf den Dachterrassen / niederwerfen vor dem Sternenheer, / auch alle, die bei Jahwe schwören / und bei ihrem König zugleich, (Jeremia 19.13) (Jeremia 49.1) 6 und alle, die Jahwe den Rücken kehren, / die nicht nach ihm suchen und fragen." 7 Seid still vor dem Herrn, vor Jahwe! / Denn sein Gerichtstag ist nah. / Jahwe hat ein Schlachtmahl vorbereitet, / hat die Eingeladenen geweiht. (Habakuk 2.20) 8 "An diesem Schlachtopfertag werde ich die Oberen und die Königssöhne und alle, die ausländische Kleidung tragen, zur Rechenschaft ziehen. 9 An dem Tag werde ich mit jedem abrechnen, der über die Schwelle springt und das Haus seines Herrn mit dem anfüllt, was er durch Gewalt und Betrug an sich gebracht hat. 10 An dem Tag wird Folgendes geschehen", spricht Jahwe: Wehgeschrei vom Fischtor her, / aus der Neustadt lautes Jammern, / von den Hügeln großes Getöse. 11 Jammert, ihr Bewohner des Mörsers, / denn das ganze Händlervolk ist vernichtet, / alle, die Silber abwiegen, beseitigt. 12 Dann werde ich Jerusalem durchsuchen, / ich leuchte mit Lampen hinein / und rechne mit den Männern ab, / die sorglos ihren Wohlstand genießen / und denken: 'Jahwe tut doch nichts, / nichts Gutes und nichts Böses.' 13 Dann werden ihre Reichtümer geplündert / und ihre Häuser verwüstet. / Sie bauen neue Häuser, / wohnen aber nicht darin; / sie legen neue Weinberge an, / trinken aber keinen Tropfen davon." (5. Mose 28.39) (Amos 5.11) 14 Nah ist der große Tag Jahwes, sehr nah. / Schnell kommt er heran. / Der Tag Jahwes ist bitter, / da schreit selbst der Held. (Joel 1.15) 15 Ein Tag des Zorns ist dieser Tag, / ein Tag der Angst und der Bedrängnis, / ein Tag des Sturms und der Verwüstung, / ein Tag des Dunkels und der Finsternis, / ein Tag der Wolken und der schwarzen Nacht, (Jeremia 30.7) 16 ein Tag des Signalhorns und des Kampfgeschreis / gegen hohe Zinnen und befestigte Städte. 17 "Ich werde den Menschen Angst einjagen, / dass sie umhertappen wie Blinde, / denn sie haben gegen Jahwe gesündigt. / Ihr Blut wird wie Staub hingeschüttet, / ihre Eingeweide wie Kot." 18 Auch ihr Silber und Gold wird sie nicht retten, / wenn sich Jahwes Zorn entlädt. / Das Feuer seiner Eifersucht / verzehrt das ganze Land. / Denn ein entsetzliches Ende / macht er den Bewohnern des Landes. (Hesekiel 7.19)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)