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Sacharja - Kapitel 8

1 Doch Jahwe fuhr weiter fort: 2 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: 'Ich brenne vor Liebe zu Zion, und ich glühe vor Zorn wegen seines Zustands.' (Sacharja 1.14) 3 So spricht Jahwe: 'Ich kehre nach Zion zurück und werde in der Stadt wohnen. Stadt der Wahrheit wird man Jerusalem nennen, und den Berg, auf dem der allmächtige Gott wohnt, Heiliger Berg.' (Sacharja 1.16) 4 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: 'Auf den Plätzen der Stadt werden wieder hochbetagte Männer und Frauen sitzen, vor Alter auf ihren Stab gestützt; (Jesaja 65.20) 5 und sie werden den spielenden Kindern zusehen, den Jungen und Mädchen, von denen die Plätze wimmeln.' 6 So spricht Jahwe: 'Wenn es dem Rest dieses Volkes dann auch wunderbar erscheinen wird, so doch nicht mir, dem allmächtigen Gott!' (Lukas 1.37) 7 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: Ja, ich werde mein Volk vom Osten bis zum Westen aus allen Ländern heraus retten. 8 Ich werde sie nach Hause bringen und lasse sie in Jerusalem wohnen. Sie werden mein Volk und ich werde ihr Gott sein, treu und gerecht.'" (Jeremia 24.7) 9 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: "Fasst Mut und packt an! Auch für euch gilt, was die Propheten gesagt haben, als das Fundament zum Wiederaufbau des Tempels gelegt wurde. (Jesaja 35.3) 10 Denn vor dieser Zeit brachte eure Arbeit und die eurer Tiere keinen Ertrag. Nie fühlte man sich sicher vor dem Feind, beim Hinausgehen nicht und beim Heimkommen auch nicht. Alle Menschen ließ ich gegeneinander los. 11 Aber von jetzt an werde ich dem Rest meines Volkes anders begegnen, versichert Jahwe, der allmächtige Gott, 12 denn es wird eine Saat des Friedens geben. Der Weinstock wird seine Frucht geben, der Boden seinen Ertrag und der Himmel seinen Tau. Das alles will ich dem Rest dieses Volkes für immer zu eigen geben. 13 Und wie ihr vorher den Völkern als Fluchwort gedient habt, ihr aus Juda und Israel, so werde ich euch retten, damit ihr zum Inbegriff des Segens werdet. Habt also keine Angst und packt an!" (1. Mose 12.2) 14 Denn das sagt Jahwe, der allmächtige Gott: "So wie ich mir vorgenommen hatte, euch Böses zu tun, als eure Väter mich zum Zorn reizten, und mich durch nichts davon abbringen ließ, 15 so habe ich nun beschlossen, Jerusalem und den Juden Gutes zu tun. Habt also keine Angst! 16 Doch folgende Dinge müsst ihr tun: Sagt einander die Wahrheit! Fällt wahrhaftige Urteile im Gericht! (Epheser 4.25) 17 Seid nicht darauf aus, einander zu schaden, und liebt keine verlogenen Schwüre! Denn das ist mir verhasst, sagt Jahwe." (Sacharja 7.10) 18 Dann empfing ich die folgende Botschaft: 19 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: Die Fast- und Trauertage im Januar, Juli, August und Oktober werden den Juden zu fröhlichen Festtagen mit Jubel und Freude werden. Doch Wahrheit und Frieden müsst ihr lieben!" (Jeremia 41.1) (Jeremia 52.4) (Jeremia 52.6) (Jeremia 52.12) (Sacharja 7.3) (Sacharja 7.5) 20 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: "Es wird noch geschehen, dass viele Völker herbeikommen und die Bewohner ganzer Städte. 21 Die Einwohner der einen Stadt werden zur anderen gehen und sagen: 'Kommt, wir wollen hingehen, um Jahwe zu besänftigen, wir wollen Jahwe, den allmächtigen Gott, aufsuchen! Auch ich will hingehen!' 22 So werden viele und große Völker nach Jerusalem kommen, um den allmächtigen Gott aufzusuchen und ihn gnädig zu stimmen." 23 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: "Dann wird man es erleben, dass zehn Männer aus ganz unterschiedlichen Völkern sich an einen Juden hängen. Sie werden sich an seinem Gewand festhalten und sagen: 'Lasst uns mit euch gehen, denn wir haben gehört, dass Gott bei euch ist.'"

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)