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Jesaja - Kapitel 50

1 So spricht Jahwe: / "Ihr sagt, ich hätte eure Mutter fortgeschickt? / Wo ist denn dann ihr Scheidebrief? / Ihr sagt, ich hätte euch als Sklaven verkauft? / Wem hätte ich denn so meine Schulden bezahlt? / Nein, wegen eurer Sünden wurdet ihr verkauft, / wegen eurer Vergehen wurde eure Mutter fortgeschickt. (5. Mose 24.1) (Jesaja 52.3) (Jesaja 54.6) 2 Weshalb war kein Mensch da, als ich kam? / Weshalb gab keiner Antwort, als ich rief? / Ist denn mein Arm zu kurz, um euch zu befreien? / Fehlt mir vielleicht die Retterkraft? / Durch mein Drohwort vertrocknet das Meer, / versiegen die Ströme; / die Fische sterben vor Durst und stinken, weil kein Wasser mehr ist. (2. Mose 14.21) (4. Mose 11.23) (Jesaja 59.1) 3 Ich kleide den Himmel in Schwarz, / bedecke ihn mit einem Trauersack." 4 Jahwe, mein Herr, gab mir die Zunge von eifrigen Schülern, / denn er zeigt mir, was ich sagen soll, / um Erschöpfte aufzurichten. / Er weckt mich jeden Morgen, / er weckt mir auch das Ohr, / dass ich voll Verlangen höre, was er sagt. (Matthäus 7.28-29) (Matthäus 11.28) 5 Jahwe, mein Herr, hat mich bereit gemacht, / er öffnete mein Ohr. / Ich habe mich nicht widersetzt / und bin nicht zurückgescheut. (Psalm 40.7) 6 Ich hielt meinen Rücken den Schlägern hin, / meine Wangen denen, die mich am Bart gezerrt. / Mein Gesicht habe ich nicht vor Schimpf und Speichel versteckt. (Matthäus 26.67-68) (Johannes 19.1) 7 Aber Jahwe, mein Herr, steht mir bei. / Darum werde ich doch nicht beschämt. / Darum konnte ich mein Gesicht hart wie einen Kieselstein machen, / denn ich wusste, ich werde nicht enttäuscht. 8 Ich habe einen Beistand, der meine Unschuld beweist. / Wer tritt da im Prozess gegen mich an? / Treten wir zusammen vor den Richter hin! / Wer bringt nun etwas gegen mich vor? / Er stelle sich mir! (Römer 8.33) 9 Seht, Jahwe, mein Herr, hilft mir! / Wer beschuldigt mich da noch? / Jeder, der das tut, wird zerfallen wie ein von Motten zerfressenes Kleid. 10 Wer von euch hat Ehrfurcht vor Jahwe? / Wer hört auf seinen Diener? / Der kann auch im Finstern gehen, / wo er keinen Lichtstrahl sieht, / denn er vertraut auf den Namen Jahwes / und stützt sich auf seinen Gott. 11 Doch ihr, die ihr das Feuer schürt / und euch mit Brandpfeilen rüstet, / lauft nur in eure eigene Glut, / geratet zwischen die Pfeile, die ihr angezündet habt! / Ihr bekommt es mit mir zu tun, sodass ihr euch in Qualen winden müsst!

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)