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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

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Sacharja - Kapitel 7

Recht und Erbarmen statt Fasten

1 Es begab sich aber im vierten Jahre des Königs Darius, daß des HERRN Wort an Sacharja erging, am vierten Tage des neunten Monats, im Monat Kislev. 2 Damals sandte Bethel den Sarezer und Regem-Melech samt seinen Leuten, um das Angesicht des HERRN zu besänftigen, 3 indem sie die Priester am Hause des HERRN der Heerscharen und die Propheten fragten: Soll ich auch fernerhin im fünften Monat weinen und mich enthalten, wie ich es nun so viele Jahre getan habe? (Jeremia 52.12) (Sacharja 8.19) 4 Da erging das Wort des HERRN der Heerscharen an mich also: 5 Sage zu allem Volk des Landes und zu den Priestern: Wenn ihr in diesen siebzig Jahren jeweils im fünften und siebenten Monat gefastet und geklagt habt, habt ihr denn da für mich gefastet? (Jesaja 58.5) (Sacharja 8.19) 6 Und wenn ihr esset und wenn ihr trinket, esset und trinket ihr dann nicht für euch? 7 Sind nicht dies die Worte, welche der HERR durch die frühern Propheten verkündigen ließ, als Jerusalem noch bewohnt und in Frieden war samt den umliegenden Städten, und da auch der Süden und die Niederung noch bewohnt waren? 8 Und das Wort des HERRN erging an Sacharja also: 9 So spricht der HERR der Heerscharen: Übet treulich Recht und erweiset jeder seinem Bruder Gnade und Erbarmen; (Micha 6.8) 10 bedrücket Witwen und Waisen nicht, auch nicht den Fremdling und den Armen, und denke keiner etwas Arges in seinem Herzen wider seinen Bruder! (2. Mose 22.20-21) 11 Aber damals wollten sie nicht aufmerken, sondern waren halsstarrig und verstopften ihre Ohren, um nicht zu hören, 12 und sie machten ihre Herzen so hart wie Diamant und wollten das Gesetz nicht hören, noch die Worte, die der HERR der Heerscharen durch seinen Geist, durch die früheren Propheten gesandt hatte. (Jesaja 48.4) 13 Darob ward der HERR der Heerscharen heftig erzürnt. Und wie sie nicht hatten hören wollen, als er rief, ebenso (spricht der HERR der Heerscharen) wollte auch ich nicht hören, als sie riefen; 14 sondern ich zerstreute sie unter alle Nationen, die ihnen unbekannt gewesen waren, und das Land ward hinter ihnen her verwüstet, daß niemand mehr darin verkehrte; und so haben sie das liebliche Land zu Wüste gemacht.