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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

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1. Timotheus - Kapitel 5

1 ber einen älteren ziehe nicht los, sondern ermahne ihn wie einen Vater, jüngere wie Brüder, (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 ltere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, in aller Keuschheit.

Von den Witwen in der Gemeinde

3 Ehre die Witwen, welche wirklich Witwen sind. 4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zuerst lernen, am eigenen Haus ihre Pflicht zu erfüllen und den Eltern Empfangenes zu vergelten; denn das ist angenehm vor Gott. 5 Eine wirkliche und vereinsamte Witwe aber hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt im Flehen und Gebet Tag und Nacht; (Lukas 2.37) 6 eine genußsüchtige aber ist lebendig tot. 7 Sprich das offen aus, damit sie untadelig seien! 8 Wenn aber jemand die Seinen, allermeist seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Als Witwe werde nur eine solche in die Liste eingetragen, welche nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Frau war 10 und ein Zeugnis guter Werke hat; wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, der Heiligen Füße gewaschen, Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werk nachgekommen ist. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie gegen Christi Willen begehrlich geworden sind, wollen sie heiraten. 12 Sie verdienen das Urteil, daß sie die erste Treue gebrochen haben. 13 Zugleich sind sie auch müßig und lernen in den Häusern herumlaufen; und nicht nur müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht gehört. 14 So will ich nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, dem Haushalt vorstehen, dem Widersacher keinen Anlaß zur Lästerung geben; (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 denn schon sind etliche abgewichen, dem Satan nach. 16 Hat ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen, so versorge er sie und lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann. (Apostelgeschichte 6.1)

Die richtige Haltung gegenüber den Ältesten

17 Die Ältesten, welche wohl vorstehen, halte man doppelter Ehre wert, allermeist die, welche sich in Predigt und Unterricht abmühen. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn die Schrift sagt: «Einem dreschenden Ochsen sollst du das Maul nicht verbinden!» und «der Arbeiter ist seines Lohnes wert». (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Die, welche sündigen, weise vor allen zurecht, damit sich auch die andern fürchten. (Galater 2.14) 21 Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, daß du dies ohne Vorurteil beobachtest und nichts tuest aus Zuneigung! 22 Die Hände lege niemandem schnell auf, mache dich auch nicht fremder Sünden teilhaftig; bewahre dich selbst rein! (1. Timotheus 4.14)

Persönliche Ratschläge an Timotheus

23 Trinke nicht mehr bloß Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein um deines Magens willen und wegen deiner häufigen Krankheiten. 24 Etlicher Menschen Sünden sind zuvor offenbar und kommen vorher ins Gericht; etlichen aber werden sie auch nachfolgen. 25 Gleicherweise sind auch die guten Werke zuvor offenbar, und die, mit welchen es sich anders verhält, können auch nicht verborgen bleiben.