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2. Mose - Kapitel 9

1 Da sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Pharao und sag ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 2 Denn wenn du dich weigerst und es weiter festhältst, 3 dann pass auf! Jahwe wird eine schwere Seuche über deine Viehherden auf den Weiden bringen, über Pferde, Esel, Kamele, Rinder und das Kleinvieh. (2. Mose 3.20) 4 Außerdem wird Jahwe einen Unterschied zwischen dem Vieh Israels und dem Vieh der Ägypter machen. Vom Vieh, das den Israeliten gehört, wird auch nicht ein Stück verenden. 5 Jahwe hat eine bestimmte Zeit dafür festgesetzt und zwar morgen!'" 6 Am nächsten Tag schickte Jahwe die Seuche. Da verendete das ganze Herdenvieh der Ägypter, aber vom Vieh der Israeliten kam kein einziges Tier um. 7 Der Pharao ließ es nachprüfen, und tatsächlich war bei den Israeliten nicht ein einziges Stück Vieh eingegangen. Dennoch blieb der Pharao starrsinnig und ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21) 8 Da sagte Jahwe zu Mose und Aaron: "Nehmt beide Hände voll Ofenruß. Mose soll ihn vor den Augen des Pharao hochwerfen! 9 Er wird dann als feiner Staub auf ganz Ägypten niedergehen und an Menschen und Tieren Geschwüre hervorrufen, die in Blasen aufbrechen." (5. Mose 28.27) 10 Da nahmen sie Ruß und traten vor den Pharao. Mose warf ihn in die Luft. Schon nach kurzer Zeit litten Menschen und Tiere an aufbrechenden Geschwüren. (Offenbarung 16.2) 11 Wegen ihrer Geschwüre konnten die Magier Mose nicht entgegentreten, denn sie waren genauso davon befallen wie alle Ägypter. 12 Doch Jahwe machte den Pharao starrsinnig, dass er auch diesmal nicht auf Mose und Aaron hörte, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 13 Jahwe sagte zu Mose: "Geh morgen früh zum Pharao und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 14 Diesmal werde ich dich mit meinen Plagen ins Herz treffen, dich, deine Hofbeamten und dein Volk. Du sollst erkennen, dass niemand auf der ganzen Erde mir gleichkommt. (2. Mose 8.6) 15 Denn schon jetzt hätte ich dich mit der Pest schlagen können. Dann wärst du vom Erdboden verschwunden. 16 Aber ich habe dich am Leben gelassen, um meine Macht an dir zu beweisen, damit mein Name in der ganzen Welt bekannt gemacht wird. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Du stellst dich immer noch gegen mein Volk und lässt es nicht ziehen. 18 Morgen um diese Zeit werde ich einen so schweren Hagel kommen lassen, wie es ihn noch nie gegeben hat, solange Ägypten besteht. (Hiob 38.22) 19 Lass dein Vieh in Sicherheit bringen und alles, was du noch im Freien hast! Alle Menschen und Tiere, die im Freien bleiben und nicht ins Haus kommen, wird der Hagel erschlagen.'" 20 Die Minister des Pharao, die das Wort Jahwes fürchteten, ließen ihre Sklaven und ihr Vieh in die Häuser flüchten. 21 Wer das Wort Jahwes aber nicht ernst nahm, ließ seine Sklaven und sein Vieh draußen. 22 Jahwe sagte zu Mose: "Streck deine Hand zum Himmel aus! Dann wird in ganz Ägypten ein Hagel auf Menschen, Tiere und Pflanzen niedergehen." 23 Mose hob seinen Stab zum Himmel hoch. Da ließ Jahwe es donnern und hageln. Blitze fuhren auf die Erde herab. So ließ Jahwe den Hagel auf Ägypten niedergehen, (Offenbarung 16.21) 24 und mitten im Hagel zuckten die Blitze. Einen so schweren Hagel hatte es noch nie gegeben, solange Ägypten eine Nation war. 25 Überall im Land tötete der Hagel die Menschen und Tiere, die sich im Freien befanden. Er zerschlug alles, was auf den Feldern wuchs, und brach die Äste von den Bäumen. 26 Nur im Land Goschen, wo die Israeliten lebten, fiel kein Hagel. 27 Da ließ der Pharao Mose und Aaron rufen und sagte ihnen: "Diesmal habe ich mich schuldig gemacht. Jahwe ist im Recht, ich und mein Volk sind im Unrecht. (2. Mose 10.16) 28 Betet zu Jahwe! Die Donnerstimme Gottes und der Hagel, das ist zu viel. Ich will euch ziehen lassen. Niemand wird euch zurückhalten." (2. Mose 8.4) 29 Da sagte Mose zu ihm: "Sobald ich die Stadt verlassen habe, werde ich meine Hände zu Jahwe ausbreiten. Dann wird der Donner aufhören und kein neuer Hagel mehr entstehen. Daran wirst du erkennen, dass Jahwe die ganze Erde gehört. 30 Aber ich weiß: Du und deine Hofbeamten, ihr fürchtet euch immer noch nicht vor Gott, vor Jahwe!" 31 Flachs und Gerste waren zerschlagen, denn die Gerste hatte schon Ähren angesetzt und der Flachs stand in Blüte. 32 Weizen und Dinkel blieben verschont, weil sie später reif werden. 33 Mose verließ den Pharao und ging aus der Stadt hinaus. Dort breitete er seine Hände zu Jahwe aus. Da hörten Donner und Hagel auf, und es regnete auch nicht mehr. 34 Als der Pharao sah, dass das Unwetter aufgehört hatte, blieb er bei seiner Sünde. Er und seine Hofbeamten verschlossen ihr Herz. 35 So blieb der Pharao hart und ließ die Israeliten nicht ziehen, wie Jahwe es durch Mose angekündigt hatte. (2. Mose 4.21)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.