1 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Hau dir zwei Steintafeln zurecht wie die ersten, die du zerbrochen hast! Ich werde die Worte darauf schreiben, die schon auf den ersten Tafeln standen. (2. Mose 32.19)2Halte dich für morgen bereit! Morgen früh steigst du auf den Berg Sinai und erwartest mich auf dem Gipfel. 3Es darf niemand mit dir heraufkommen. Es darf überhaupt niemand auf dem Berg gesehen werden. Auch das Vieh darf nicht an seinem Fuß weiden." (2. Mose 19.12-13)4So hieb Mose zwei Tafeln aus Stein zurecht wie die ersten. Am nächsten Morgen stand er früh auf und stieg mit den Tafeln in der Hand auf den Berg, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 5In einer Wolke kam Jahwe auf den Berg herab. Er stellte sich neben ihn und rief den Namen Jahwes aus. (2. Mose 33.19)6Er ging an Mose vorüber und rief: "Jahwe, Jahwe, Gott: barmherzig und gnädig, langmütig und reich an Güte und Treue, (4. Mose 14.18)(Psalm 103.8)(1. Johannes 4.16)7der Gnade über tausend Generationen hin erweist, der Schuld, Vergehen und Sünde vergibt, aber keineswegs ungestraft lässt, der die Schuld der Väter an den Kindern und Enkeln bis in die dritte und vierte Generation verfolgt." (2. Mose 20.5-6)8Sofort warf sich Mose auf die Erde und betete an. 9Er sagte: "Herr, wenn du mir deine Gunst geschenkt hast, dann sei in unserer Mitte. Wenn es auch ein widerspenstiges Volk ist, so vergib uns doch unsere Schuld und Sünde und nimm uns als Eigentum an." 10Da sagte er: "Hiermit schließe ich einen Bund: Vor deinem ganzen Volk werde ich Wunder tun, wie sie bisher unter allen Völkern der Erde noch nie vollbracht worden sind. Das ganze Volk, in dessen Mitte du stehst, soll das Tun Jahwes sehen. Es wird furchterregend sein, was ich für dich tun werde. 11Merk dir genau, was ich dir heute befehle! Ich werde die Amoriter, Kanaaniter, Hetiter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter vor dir vertreiben. 12Hüte dich, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommen wirst, einen Bund zu schließen. Sie werden dir sonst eine Falle sein, wenn sie unter dir leben. (2. Mose 23.32-33)13Du sollst vielmehr ihre Altäre niederreißen, ihre Steinmale zerschlagen und ihre Aschera-Pfähle umhauen.(2. Mose 23.24)14Du darfst dich vor keinem anderen Gott niederwerfen, denn Jahwe ist ein eifersüchtiger Gott und heißt auch 'der Eifersüchtige'!(2. Mose 20.3)(2. Mose 20.5)15Hüte dich, einen Bund mit den Bewohnern des Landes zu schließen! Denn sonst könnten sie dich einladen, wenn sie sich ihren Göttern anbieten, wenn sie ihnen opfern und ihre Opfermahlzeiten feiern. 16Vielleicht würdest du deine Söhne mit ihren Töchtern verheiraten; und wenn ihre Töchter sich dann ihren Göttern anbieten, könnten sie deine Söhne verführen, das ebenfalls zu tun.(5. Mose 7.3)(Richter 3.6)(1. Könige 11.2)17Du sollst dir auch keine Götter aus Metall gießen!(2. Mose 20.23)18Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Zur festgesetzten Zeit im Ährenmonat sollst du sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten gezogen.(2. Mose 23.14)19Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Auch die Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, wenn es männliche Tiere sind. 20Die Erstgeburt eines Esels sollst du mit einem Lamm auslösen. Wenn du das nicht tun willst, musst du dem Fohlen das Genick brechen. Auch deine erstgeborenen Söhne sollst du auslösen. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen.(2. Mose 13.12-16)21Sechs Tage sollst du arbeiten und am siebten Tag ruhen. Das gilt auch für die Zeit des Pflügens und des Erntens. 22Auch das Erntefest sollst du feiern, wenn du das erste Getreide einbringst, und im Herbst das Wein- und Obstlesefest. 23Dreimal im Jahr sollen alle deine Männer vor dem Herrn, vor Jahwe, dem Gott Israels, erscheinen. 24In dieser Zeit wird niemand in dein Land einfallen, denn ich werde die Völker vor dir vertrieben und deine Grenzen erweitert haben.25Das Blut meiner Schlachtopfer darf nicht zusammen mit Backwaren aus Sauerteig dargebracht werden. Das Schlachtopfer vom Passafest darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt bleiben.26Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen."27Dann sagte Jahwe zu Mose: "Schreib alles auf, was ich dir gesagt habe. Denn auf dieser Grundlage schließe ich mit dir und mit Israel einen Bund."(2. Mose 24.4)28Vierzig Tage und Nächte blieb Mose dort bei Jahwe, und dieser schrieb die zehn Gebote des Bundes auf die Steintafeln. Während der ganzen Zeit aß und trank Mose nichts.(2. Mose 24.18)(2. Mose 31.18)(Matthäus 4.2)29 Als Mose vom Berg herabstieg, hatte er die beiden Tafeln mit dem Bundesgesetz in der Hand. Er wusste aber nicht, dass durch das Reden mit Gott seine Gesichtshaut zu leuchten begonnen hatte. 30Aaron und alle Israeliten sahen das Leuchten auf der Gesichtshaut Moses und fürchteten sich, in seine Nähe zu kommen. (2. Korinther 3.7)31Erst als Mose sie rief, kamen Aaron und die führenden Männer der Gemeinschaft zu ihm, und Mose konnte mit ihnen reden. 32Dann kamen auch die anderen Israeliten. Mose gab ihnen alle Anordnungen weiter, die Jahwe ihm auf dem Berg Sinai gegeben hatte. 33Als er ihnen alles gesagt hatte, verhüllte er sein Gesicht.34Immer wenn er ins Zelt ging, um mit Jahwe zu reden, nahm er die Verhüllung ab, bis er wieder hinausging. Draußen sagte er den Israeliten, was ihm aufgetragen war. (2. Mose 33.8-9)35Da sahen sie das Leuchten auf der Gesichtshaut von Mose. Dann verhüllte Mose sein Gesicht, bis er wieder ins Zelt ging, um mit Gott zu reden.
1Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern.3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;5den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.6Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;7und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.8Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.9Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;12denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.13In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.14Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.(1. Thessalonicher 4.6)15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.16Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.17Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.18Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.20Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -21ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;(5. Mose 28.8)22und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.23Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.(Psalm 39.13)24Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.25Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.(Rut 4.3-4)26Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,27so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.28Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.30Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.31Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.34Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.35Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.36Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.(5. Mose 23.20)37Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.38Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.39Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,(2. Mose 21.2)40wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.43Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.45Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,46und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.47Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,48so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.49Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.50Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.51Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;52und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.53Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.(3. Mose 25.43)54Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.55Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.