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2. Mose - Kapitel 28

1 "Du sollst nun deinen Bruder Aaron und seine Söhne aus der Mitte der Israeliten zu dir kommen lassen, denn sie sollen mir als Priester dienen: Aaron und seine Söhne Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Lass für deinen Bruder Aaron besondere Gewänder anfertigen, die Würde und Schönheit ausdrücken. 3 Rede mit allen, die etwas davon verstehen und von mir mit Weisheit erfüllt wurden. Sie sollen die Gewänder für Aaron anfertigen, die zeigen, dass er mir als geweihter Priester dient. (2. Mose 31.3) 4 Folgende Kleidungsstücke sollen sie für deinen Bruder Aaron und seine Nachfolger anfertigen: eine Brusttasche, ein Efod, ein Obergewand, ein Hemd mit eingewebten Mustern, einen Kopfbund und einen Gürtel. 5 Als Material sollen sie Gold, blaue, rote und karmesinrote Wolle und Leinen nehmen. 6 Das Efod sollen sie aus gezwirntem Leinen machen und künstlerisch mit Goldfäden, blauer, roter und karmesinroter Wolle besticken. 7 Es soll auf beiden Seiten ein Paar mit ihm verbundene Schulterstücke haben. 8 Der Gürtel, mit dem es befestigt wird, soll aus demselben Material bestehen und mit ihm verbunden sein. 9 Dann sollst du auf zwei Onyxsteinen die Namen der Söhne Israels eingravieren lassen, 10 auf jeden Stein sechs Namen nach der Reihenfolge ihrer Geburt. 11 Die Namen sollen wie bei der Siegelgravur in die mit Gold eingefassten Steine eingearbeitet werden. 12 Die beiden Steine müssen an den Schulterstücken des Efods befestigt werden, die Steine, die Jahwe an die Israeliten erinnern. Aaron soll ihre Namen auf den Schulterstücken tragen und sie so vor Jahwe in Erinnerung bringen. 13 Lass goldene Einfassungen machen 14 und zwei Kettchen aus reinem Gold anfertigen, die wie Schnüre gedreht und an den Einfassungen befestigt sind." 15 "Lass die Brusttasche für den Schiedsspruch anfertigen. Sie soll wie das Efod aus gezwirntem Leinen gemacht und künstlerisch mit Goldfäden und blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt sein. 16 Sie muss quadratisch, 25 mal 25 Zentimeter groß und doppelt gelegt sein. 17 Lass sie mit eingefassten Edelsteinen in vier Reihen besetzen. In der ersten Reihe ein Karneol, ein Topas und ein Smaragd, 18 in der zweiten Reihe ein Rubin, ein Saphir und ein Jaspis, 19 in der dritten Reihe ein Hyazinth, ein Achat und ein Amethyst, 20 und in der vierten Reihe ein Türkis, ein Onyx und ein Nephrit. Alle sollen mit Gold eingefasst sein. 21 In die Steine sollen die Namen der zwölf Söhne Israels eingraviert sein, in jedem Stein ein Name für einen Stamm. 22 Lass zwei gedrehte Kettenschnüre aus reinem Gold für das Brustschild herstellen. 23 An den beiden oberen Ecken des Brustschilds lass zwei goldene Ringe anbringen 24 und die beiden goldenen Schnüre dort befestigen. 25 Die Enden dieser beiden Schnüre sollen an der Vorderseite der Schulterstücke befestigt werden. 26 Lass auch zwei goldene Ringe an den beiden unteren Enden der Brusttasche anbringen, und zwar auf der Rückseite, 27 und noch einmal zwei Goldringe für die beiden Schulterstücke des Efods. Sie sollen dicht an seiner Naht, aber oberhalb des Gürtels vom Efod befestigt werden. 28 Man soll das Brustschild mit einer blauen Schnur von seinen Ringen aus mit den Ringen des Efods verknüpfen, sodass es über dem Gurt des Efods sitzt und sich nicht verschieben kann. 29 So soll Aaron auf der Brusttasche für den Schiedsspruch die Namen der Söhne Israels zur ständigen Erinnerung vor Jahwe auf seinem Herzen tragen, wenn er ins Heiligtum hineingeht. 30 In die Brusttasche für den Schiedsspruch lege die Urim und Tummim, damit sie auf dem Herzen Aarons sind, wenn er hineingeht, um vor Jahwe zu stehen. So soll Aaron den Schiedsspruch für die Israeliten immer vor Jahwe auf dem Herzen tragen." (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8) 31 "Das Obergewand, das unter dem Efod getragen wird, soll ganz aus purpurblauem Stoff bestehen. 32 Die Öffnung für den Kopf in der Mitte soll wie bei der Halseinfassung eines Panzerhemdes mit einer gewebten Borte eingefasst sein, damit sie nicht einreißt. 33 Am unteren Saum sollst du Granatäpfel aus blauer, roter und karmesinroter Wolle befestigen und dazwischen goldene Glöckchen anbringen, 34 sodass um den ganzen Saum herum immer ein Glöckchen auf einen Granatapfel folgt. 35 Aaron soll das Gewand beim Dienst im Heiligtum tragen. Man soll die Glöckchen hören, wenn er zu Jahwe hineingeht und wieder herauskommt, damit er nicht stirbt." (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13) 36 "Dann lass ein Stirnblatt aus reinem Gold herstellen und darauf eingravieren: 'Heilig für Jahwe'. 37 Das soll mit einer blauen Schnur vorn am Kopfbund befestigt werden, 38 damit es an Aarons Stirn sei. Denn er trägt die Verantwortung für die Verfehlungen im Zusammenhang mit den heiligen Gaben, die die Israeliten zum Opfer bringen. Es soll immer an seiner Stirn sein, damit die Gaben Jahwe gefallen. 39 Lass das leinene Hemd mit eingewebten Mustern anfertigen und den Kopfbund ebenfalls aus Leinen, schließlich den bunt gewirkten Gürtel." 40 "Auch den Söhnen Aarons sollst du Hemden, Gürtel und Kopfbunde machen, die Würde und Schönheit ausdrücken. 41 Dann sollst du Aaron und seinen Söhnen die Priesterkleidung anlegen. Salbe sie, setze sie ins Amt ein und weihe sie, damit sie mir als Priester dienen. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Lass auch leinene Kniehosen für sie anfertigen, damit ihre Scham bedeckt ist. 43 Aaron und seine Söhne sollen sie tragen, wenn sie in das Zelt der Gottesbegegnung gehen oder am Brandopferaltar Dienst tun, damit sie nicht schuldig werden und sterben. Diese Vorschrift gilt ihm und allen seinen Nachkommen für immer."

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.