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2. Mose - Kapitel 26

1 "Für die Wohnung sollst du zehn Zeltdecken anfertigen lassen. Sie sollen aus gezwirnten Leinenfäden gewebt und künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt sein. 2 Jede dieser Zeltdecken soll vierzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 3 Je fünf Zeltdecken sollen an den Längsseiten miteinander vernäht werden. 4 Auch die so entstandenen Stücke sollen zusammengefügt werden können. Lass deshalb an den beiden Längsseiten je fünfzig Schlaufen aus blauem Purpur anbringen, 5 die sich genau gegenüber stehen, wenn man die Stücke nebeneinander legt. 6 Dann lass fünfzig Haken aus Gold herstellen, mit denen man beide Zeltdecken verbinden kann, sodass es ein Ganzes wird. 7 Weiterhin sollst du für die Überdachung elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar herstellen lassen. 8 Jede einzelne Bahn muss fünfzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 9 Fünf dieser Zeltbahnen sollen miteinander verbunden werden und ebenso die anderen sechs. Die sechste Bahn soll dann an der Vorderseite des Zeltes doppelt gelegt werden. 10 Am Ende der beiden großen Stücke, die verbunden werden sollen, lass je fünfzig Schlaufen anbringen. 11 Dann lass fünfzig Bronzehaken herstellen und in die Schlaufen einfügen, sodass es ein Ganzes wird. 12 Die halbe Zeltbahn, die übersteht, soll dann über der Rückseite der Wohnung hängen. 13 Und was von der Länge der Bahnen übersteht, soll links und rechts an den Seiten der Wohnung je einen halben Meter überhängen. 14 Lass schließlich noch eine Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken herstellen und oben darüber eine Decke aus Tachasch-Häuten." 15 "Lass auch Bretter für die Wohnung herstellen! Sie sollen aus Akazienholz sein und aufrecht stehen. 16 Jedes Brett muss fünf Meter lang und dreiviertel Meter breit sein 17 und unten zwei nebeneinanderstehende Zapfen haben. 18 Zwanzig Bretter sollen die Südseite der Wohnung bilden. 19 Unter jedem Brett müssen zwei Bodenplatten aus Silber angebracht sein, für jeden Zapfen eine, vierzig insgesamt. 20 Auch die andere Längsseite der Wohnung, die Nordseite, wird aus zwanzig Brettern 21 mit ihren vierzig silbernen Bodenplatten gebildet, je zwei unter einem Brett. 22 Für die Rückwand nach Westen lass sechs Bretter machen. 23 Dazu kommen zwei Bretter für die Ecken an der Rückseite. 24 Sie sollen die Rückwand mit den Seitenwänden verbinden. 25 Es sollen also acht Bretter mit sechzehn silbernen Bodenplatten sein, zwei unter jedem Brett. 26 Lass auch Riegel aus Akazienholz anfertigen, um die Bretter der Wohnung zusammenzuhalten, 27 je fünf für die beiden Längsseiten und fünf für die nach Westen gerichtete Rückseite. 28 Der jeweils mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum anderen durchlaufen. 29 Die Bretter selbst sollen mit Gold überzogen werden, ebenso die Riegel. Die Ösen für die Riegel sollen aus Gold hergestellt werden. 30 So lass die Wohnung nach dem Bauplan aufrichten, der dir auf dem Berg gezeigt worden ist." (2. Mose 25.9) 31 "Lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen anfertigen, der künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt ist. (Matthäus 27.51) 32 Den sollst du an vier Säulen aus Akazienholz hängen, die mit Gold überzogen sind, Haken aus Gold haben und auf silbernen Bodenplatten stehen. 33 Häng den Vorhang an die Haken. Er soll das Heilige vom Höchstheiligen trennen. Hinter den Vorhang stellst du die Bundeslade (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 und legst dort im Höchstheiligen die Deckplatte darauf. (2. Mose 25.21) 35 Vor den Vorhang stellst du den Tisch an die Nordseite der Wohnung und ihm gegenüber an die Südseite den Leuchter. (2. Mose 40.22) 36 Für den Eingang des Zeltes lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen machen, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt sind. 37 Für den Vorhang lass fünf Säulen aus Akazienholz herstellen, die mit Gold überzogen sind. Sie sollen Haken aus Gold haben, und jede soll auf einer aus Bronze gegossenen Bodenplatte stehen."

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3. Mose - Kapitel 6

Gesetz vom Brandopfer und Speisopfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll sein leinenes Kleid anziehen, und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und er soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 Und er soll seine Kleider ausziehen und andere Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort. (3. Mose 4.12) 5 Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern. 6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen. 7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers: Einer der Söhne Aarons soll es vor Jehova darbringen vor dem Altar. (3. Mose 2.1) 8 Und er soll davon seine Hand voll nehmen, vom Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, und allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und es auf dem Altar räuchern: es ist ein lieblicher Geruch, sein Gedächtnisteil für Jehova. 9 Und das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an heiligem Orte; im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft sollen sie es essen. 10 Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als ihren Anteil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feueropfern: hochheilig ist es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 11 Alles Männliche unter den Kindern Aarons soll es essen: ein für ewig Bestimmtes bei euren Geschlechtern von den Feueropfern Jehovas. Alles, was sie anrührt, wird heilig sein.

Einweihungsopfer der Priester

12 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie Jehova darbringen sollen an dem Tage, da er gesalbt wird: Ein zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die Hälfte davon am Morgen und die Hälfte davon am Abend. 14 Es soll in der Pfanne mit Öl bereitet werden, eingerührt mit Öl sollst du es bringen; gebackene Speisopferstücke sollst du darbringen als einen lieblichen Geruch dem Jehova. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll es opfern; eine ewige Satzung: es soll dem Jehova ganz geräuchert werden. 16 Und jedes Speisopfer des Priesters soll ein Ganzopfer sein; es soll nicht gegessen werden.

Gesetz des Sündopfers

17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer geschlachtet werden vor Jehova: hochheilig ist es. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der es als Sündopfer opfert, soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden, im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft. 20 Alles, was sein Fleisch anrührt, wird heilig sein; und wenn von seinem Blute auf ein Kleid spritzt - das, worauf es spritzt, sollst du waschen an heiligem Orte. 21 Und das irdene Gefäß, in welchem es gekocht wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem ehernen Gefäß gekocht wird, so soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen: hochheilig ist es. 23 Aber alles Sündopfer, von dessen Blut in das Zelt der Zusammenkunft gebracht wird, um im Heiligtum Sühnung zu tun, soll nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden.