1 "Für die Wohnung sollst du zehn Zeltdecken anfertigen lassen. Sie sollen aus gezwirnten Leinenfäden gewebt und künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt sein. 2Jede dieser Zeltdecken soll vierzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 3Je fünf Zeltdecken sollen an den Längsseiten miteinander vernäht werden. 4Auch die so entstandenen Stücke sollen zusammengefügt werden können. Lass deshalb an den beiden Längsseiten je fünfzig Schlaufen aus blauem Purpur anbringen, 5die sich genau gegenüber stehen, wenn man die Stücke nebeneinander legt. 6Dann lass fünfzig Haken aus Gold herstellen, mit denen man beide Zeltdecken verbinden kann, sodass es ein Ganzes wird.7Weiterhin sollst du für die Überdachung elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar herstellen lassen. 8Jede einzelne Bahn muss fünfzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 9Fünf dieser Zeltbahnen sollen miteinander verbunden werden und ebenso die anderen sechs. Die sechste Bahn soll dann an der Vorderseite des Zeltes doppelt gelegt werden. 10Am Ende der beiden großen Stücke, die verbunden werden sollen, lass je fünfzig Schlaufen anbringen. 11Dann lass fünfzig Bronzehaken herstellen und in die Schlaufen einfügen, sodass es ein Ganzes wird. 12Die halbe Zeltbahn, die übersteht, soll dann über der Rückseite der Wohnung hängen. 13Und was von der Länge der Bahnen übersteht, soll links und rechts an den Seiten der Wohnung je einen halben Meter überhängen. 14Lass schließlich noch eine Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken herstellen und oben darüber eine Decke aus Tachasch-Häuten." 15 "Lass auch Bretter für die Wohnung herstellen! Sie sollen aus Akazienholz sein und aufrecht stehen. 16Jedes Brett muss fünf Meter lang und dreiviertel Meter breit sein 17und unten zwei nebeneinanderstehende Zapfen haben. 18Zwanzig Bretter sollen die Südseite der Wohnung bilden. 19Unter jedem Brett müssen zwei Bodenplatten aus Silber angebracht sein, für jeden Zapfen eine, vierzig insgesamt. 20Auch die andere Längsseite der Wohnung, die Nordseite, wird aus zwanzig Brettern 21mit ihren vierzig silbernen Bodenplatten gebildet, je zwei unter einem Brett. 22Für die Rückwand nach Westen lass sechs Bretter machen. 23Dazu kommen zwei Bretter für die Ecken an der Rückseite. 24Sie sollen die Rückwand mit den Seitenwänden verbinden. 25Es sollen also acht Bretter mit sechzehn silbernen Bodenplatten sein, zwei unter jedem Brett. 26Lass auch Riegel aus Akazienholz anfertigen, um die Bretter der Wohnung zusammenzuhalten, 27je fünf für die beiden Längsseiten und fünf für die nach Westen gerichtete Rückseite. 28Der jeweils mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum anderen durchlaufen. 29Die Bretter selbst sollen mit Gold überzogen werden, ebenso die Riegel. Die Ösen für die Riegel sollen aus Gold hergestellt werden. 30So lass die Wohnung nach dem Bauplan aufrichten, der dir auf dem Berg gezeigt worden ist."(2. Mose 25.9)31 "Lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen anfertigen, der künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt ist. (Matthäus 27.51)32Den sollst du an vier Säulen aus Akazienholz hängen, die mit Gold überzogen sind, Haken aus Gold haben und auf silbernen Bodenplatten stehen. 33Häng den Vorhang an die Haken. Er soll das Heilige vom Höchstheiligen trennen. Hinter den Vorhang stellst du die Bundeslade (2. Mose 26.6)(2. Mose 26.11)(Hebräer 9.3)34und legst dort im Höchstheiligen die Deckplatte darauf. (2. Mose 25.21)35Vor den Vorhang stellst du den Tisch an die Nordseite der Wohnung und ihm gegenüber an die Südseite den Leuchter. (2. Mose 40.22)36Für den Eingang des Zeltes lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen machen, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt sind. 37Für den Vorhang lass fünf Säulen aus Akazienholz herstellen, die mit Gold überzogen sind. Sie sollen Haken aus Gold haben, und jede soll auf einer aus Bronze gegossenen Bodenplatte stehen."
1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester.(3. Mose 5.7)7Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde.8Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein.(Lukas 2.24)