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2. Mose - Kapitel 24

1 Jahwe hatte zu Mose gesagt: "Steig zu mir herauf und nimm Aaron, Nadab, Abihu und siebzig von den Ältesten Israels mit. Werft euch in gebührender Entfernung vor mir nieder! (4. Mose 11.16) 2 Nur Mose darf in die Nähe Jahwes kommen, die anderen nicht. Das Volk darf überhaupt nicht auf den Berg steigen." 3 Dann trat Mose vor das Volk und gab ihm alle Worte und Bestimmungen Jahwes weiter. Das ganze Volk antwortete wie aus einem Mund: "Wir wollen alles tun, was Jahwe uns befohlen hat." (2. Mose 19.8) 4 Daraufhin schrieb Mose alle Worte Jahwes auf. Am nächsten Morgen errichtete er am Fuß des Berges einen Altar und stellte zwölf Gedenksteine nach der Zahl der Stämme Israels auf. (2. Mose 34.27) (1. Könige 18.31) 5 Dann beauftragte er junge israelitische Männer, Jahwe Brandopfer zu bringen und junge Stiere als Freudenopfer zu schlachten. (2. Mose 3.12) 6 Die Hälfte des Blutes goss Mose in Schalen, die andere Hälfte sprengte er an den Altar. 7 Anschließend nahm er die Schriftrolle mit dem Bundesgesetz in die Hand und las alles dem Volk vor. Es erwiderte: "Alles, was Jahwe gesagt hat, wollen wir gehorsam tun." (2. Mose 24.4) 8 Darauf nahm Mose die Schalen mit dem Blut und sprengte es über das Volk. Dabei rief er: "Seht, das ist das Blut des Bundes, den Jahwe aufgrund dieser Gebote mit euch geschlossen hat!" (Hebräer 9.19-22) 9 Danach stiegen Mose und Aaron, Nadab, Abihu und siebzig von den Ältesten Israels den Berg hinauf. 10 Da sahen sie den Gott Israels. Der Boden unter seinen Füßen sah aus, als ob er mit Saphirplatten belegt wäre, klar und leuchtend wie der Himmel. (Hesekiel 1.26) 11 Gott griff diese ausgewählten Männer Israels nicht an, sondern sie durften ihn sehen und aßen und tranken in seiner Gegenwart. (2. Mose 33.20-23) 12 Jahwe sagte zu Mose: "Steig nun zu mir auf den Berg herauf und bleib dort, damit ich dir die Steintafeln geben kann, auf die ich das Gesetz und die Gebote für die Unterweisung Israels geschrieben habe." (2. Mose 31.18) 13 Da machte sich Mose mit seinem Diener Josua bereit, auf den Gottesberg zu steigen. 14 Zu den Ältesten sagte er: "Wartet hier auf uns, bis wir zurück sind. Ihr seht ja, dass Aaron und Hur bei euch sind. Wenn jemand einen Streitfall hat, soll er sich an sie wenden." 15 Als Mose auf den Berg stieg, war dieser von der Wolke verhüllt. 16 Die Herrlichkeit Jahwes ließ sich auf den Berg Sinai herab. Sechs Tage lang bedeckte die Wolke den Berg. Dann, am siebten Tag, rief Gott Mose aus der Wolke heraus zu sich. (2. Mose 16.10) 17 Für die Israeliten sah die Herrlichkeit Jahwes wie ein rasendes Feuer aus, das auf dem Gipfel loderte. (5. Mose 4.24) (5. Mose 9.3) (Hebräer 12.29) 18 Jetzt ging Mose in die Wolke hinein und stieg auf den Berg. 40 Tage und 40 Nächte blieb er dort. (2. Mose 34.28)

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)