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2. Mose - Kapitel 12

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron, als sie noch in Ägypten waren: 2 "Dieser Monat soll von jetzt an der Beginn des Jahres für euch sein. (2. Mose 13.4) 3 Sagt der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Am 10. dieses Monats soll jeder ein Lamm für seine Familie auswählen, ein Lamm für jedes Haus. 4 Ist die Familie zu klein, um ein ganzes Tier zu essen, dann soll sie sich mit der Nachbarsfamilie zusammentun. Es sollen so viele Menschen von dem Lamm essen, dass es für alle reicht und nichts übrig bleibt. 5 Es muss ein Schaf- oder Ziegenböckchen sein, einjährig und ohne Fehler. (3. Mose 22.20) 6 Ihr sollt es bis zum 14. des Monats gesondert halten und am späten Nachmittag dieses Tages schlachten. 7 Dann sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an den Türsturz und die beiden Türpfosten streichen. Das muss bei den Häusern geschehen, wo sie das Lamm essen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Das Fleisch muss am Feuer gebraten und noch in derselben Nacht zusammen mit ungesäuertem Fladenbrot und bitteren Kräutern gegessen werden. 9 Ihr dürft das Fleisch nicht roh oder im Wasser gekocht essen. Es muss über dem Feuer gebraten sein, und zwar das ganze Tier mit Kopf, Unterschenkeln und Innereien. 10 Es darf nichts davon bis zum Morgen übrig bleiben. Die Reste müsst ihr verbrennen. 11 Ihr sollt euch beim Essen beeilen und schon für die Reise angezogen sein, Sandalen tragen und den Wanderstab in der Hand haben. Es ist ein Passa für Jahwe. (Jesaja 52.12) 12 In dieser Nacht werde ich durch Ägypten gehen und jede männliche Erstgeburt bei Mensch und Vieh töten. An allen Göttern Ägyptens werde ich das Gericht vollstrecken, ich, Jahwe. (4. Mose 33.4) 13 Das Blut an den Häusern, in denen ihr euch befindet, soll ein Schutzzeichen für euch sein. Wenn ich das Blut sehe, werde ich vorübergehen, und der Schlag, mit dem ich das Land Ägypten treffe, wird euch nicht verderben. (Hebräer 11.28) 14 Dieser Tag soll für euch ein Gedenktag sein. Ihr sollt ihn als Fest für Jahwe feiern. Das gilt für euch und alle Generationen nach euch.'" 15 "Vom Passa-Abend an sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen. Vorher müsst ihr den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Jeder, der in diesen sieben Tagen etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus Israel beseitigt werden. (2. Mose 13.7) 16 Am ersten und am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Nur das Essen darf zubereitet werden. 17 Haltet das Fest der ungesäuerten Brote auch in allen kommenden Generationen, denn am ersten Tag dieses Festes habe ich euch in geordneten Scharen aus dem Land Ägypten herausgeführt. 18 Vom Abend des 14. bis zum Abend des 21. April müsst ihr ungesäuerte Brotfladen essen. 19 Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein. Denn jeder, der etwas mit Sauerteig isst, muss sterben und so aus der Gemeinschaft Israels beseitigt werden. Das gilt für den Einheimischen genauso wie für den Fremden. 20 In dieser Zeit dürft ihr nichts essen, was mit Sauerteig zubereitet ist. Das gilt für alle eure Wohnsitze." 21 Mose rief die Ältesten Israels zusammen und sagte zu ihnen: "Sucht euch ein Schaf- oder Ziegenböckchen für eure Sippen heraus und schlachtet es für das Passa! 22 Nehmt dann ein Büschel Ysop und taucht ihn in das Blut, das ihr in einer Schüssel aufgefangen habt! Bestreicht damit den Türsturz und die beiden Türpfosten. Danach darf bis zum nächsten Morgen niemand mehr das Haus verlassen. 23 Jahwe wird durch das Land gehen, um die Ägypter zu töten. Wenn er das Blut am Türsturz und den beiden Türpfosten sieht, wird er an dieser Tür vorübergehen und dem todbringenden Engel nicht gestatten, eure Häuser zu betreten. 24 Haltet euch an diese Anweisungen! Sie gelten euch und euren Nachkommen als feste Regel. 25 Auch wenn ihr in das Land kommt, das Jahwe euch geben wird, sollt ihr an diesem Brauch festhalten. 26 Und wenn euch eure Kinder fragen, was das bedeutet, (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 dann erklärt ihnen: 'Es ist das Passaopfer für Jahwe, der in Ägypten an den Häusern der Israeliten vorüberging und uns verschonte, als er den Schlag gegen die Ägypter führte.'" Da warf sich das Volk zur Anbetung nieder. 28 Dann gingen die Israeliten und machten alles genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 29 Um Mitternacht erschlug Jahwe alle Erstgeburt in Ägypten vom ältesten Sohn des Pharao an, der einmal auf seinem Thron sitzen sollte, bis zum Erstgeborenen des Sträflings im Gefängnis, ja selbst die Erstgeburt beim Vieh. (2. Mose 4.23) 30 Der Pharao und alle seine Hofbeamten fuhren aus dem Schlaf, ganz Ägypten schreckte in dieser Nacht hoch. Überall im Land hörte man Wehgeschrei, denn es gab kein Haus, in dem nicht ein Toter war. 31 Noch in der Nacht ließ der Pharao Mose und Aaron zu sich rufen und sagte zu ihnen: "Verlasst sofort mein Volk, ihr und die Israeliten! Geht und dient Jahwe, wie ihr es wolltet! 32 Nehmt eure Schafe, Ziegen und Rinder mit, wie ihr es verlangt habt! Geht und segnet auch mich!" (2. Mose 10.26) 33 Die Ägypter drängten das Volk und wollten sie so schnell wie möglich aus dem Land haben. "Sonst kommen wir alle noch um", sagten sie. (2. Mose 6.1) 34 So nahmen die Israeliten ihren noch ungesäuerten Brotteig in Backschüsseln mit. Sie wickelten die Schüsseln in ihre Kleidung und trugen sie auf den Schultern. 35 Auf Moses Anweisung hatten sie sich von den Ägyptern silberne und goldene Schmuckstücke und festliche Kleider erbeten. (2. Mose 11.2) 36 Jahwe hatte ihnen bei den Ägyptern Achtung verschafft, sodass sie ihnen gaben, was sie verlangten. Auf diese Weise plünderten sie die Ägypter aus. (2. Mose 3.21) 37 Die Israeliten brachen von Ramses in Richtung Sukkot auf. Es waren etwa 600.000 Männer zu Fuß, die Kinder nicht mitgerechnet. 38 Auch eine Menge Nichtisraeliten hatte sich ihnen angeschlossen. Dazu kamen große Herden an Schafen, Ziegen und Rindern. 39 Aus dem ungesäuerten Teig, den sie aus Ägypten mitgenommen hatten, backten sie Fladenbrote. Sie waren ja aus Ägypten vertrieben worden und hatten nicht warten können. So hatten sie auch keine Verpflegung für unterwegs vorbereitet. 40 430 Jahre hatten die Israeliten in Ägypten zugebracht. (1. Mose 15.13) 41 Nach Ablauf dieser Zeit zogen die Heerscharen Jahwes aus dem Land Ägypten weg. 42 Jahwe wachte über sie, als er sie in der Nacht aus Ägypten führte. Seitdem gilt diese Nacht für die Israeliten als Nacht des Wachens zur Ehre Jahwes. 43 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: "Beim Passa sollt ihr folgende Vorschriften beachten: Es darf kein Fremder daran teilnehmen. 44 Doch ein ausländischer Sklave, der von einem Israeliten gekauft und auch beschnitten worden ist, darf mitessen, 45 aber kein ausländischer Nachbar oder Lohnarbeiter. 46 Das Lamm muss in dem Haus gegessen werden, in dem es zubereitet wurde. Weder darfst du ein Stück davon nach draußen bringen noch einen Knochen an ihm zerbrechen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinschaft Israels soll das Passa feiern. 48 Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen. 49 Ein und dasselbe Gesetz gilt für den Einheimischen und den Fremden, der bei euch lebt." (3. Mose 24.22) 50 Alle Israeliten machten es genauso, wie Jahwe es Mose und Aaron befohlen hatte. 51 An diesem Tag führte Jahwe die Israeliten in geordneten Scharen aus Ägypten heraus.

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.