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1. Mose - Kapitel 9

1 Dann segnete Gott Noah und seine Söhne. Er sagte: "Seid fruchtbar, vermehrt euch und füllt die Erde. (1. Mose 1.28) 2 Alle Tiere, alle Vögel, alles, was sich auf der Erde regt, und auch alle Fische sind in eure Gewalt gegeben. Sie werden vor euch erschrecken und sich fürchten. 3 Und alles, was da lebt und sich regt, soll euch wie die Pflanzen zur Nahrung dienen. (1. Mose 1.29) (Kolosser 2.16) 4 Nur das Fleisch, das sein Lebensblut noch in sich hat, dürft ihr nicht essen. (3. Mose 3.17) 5 Euer eigenes Blut darf auf keinen Fall vergossen werden, denn ich wache darüber und werde es wieder einfordern, vom Tier genauso wie vom Menschen. Ich werde Rechenschaft für das Leben jedes Menschen fordern. (1. Mose 4.11) (2. Mose 21.28-29) 6 Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht. (1. Mose 1.27) (2. Mose 21.12) (3. Mose 24.17) (Matthäus 26.52) (Offenbarung 13.10) 7 Und ihr, seht zu, dass ihr viele Nachkommen habt! Bevölkert die Erde!" 8 Und dann sagte Gott zu Noah und seinen Söhnen: 9 "Ich schließe diesen Bund mit euch und euren Nachkommen (1. Mose 6.18) 10 und auch mit allen Lebewesen bei euch, mit den Tieren, die in der Arche waren. (Hosea 2.10) 11 Und ich sichere euch zu: Nie wieder werde ich das Leben durch eine Wasserflut vernichten. Nie mehr wird eine Flut die Erde zerstören. (1. Mose 8.21-22) 12 Dieser Bund zwischen mir und euch gilt jeder kommenden Generation und jedem Lebewesen bei euch. 13 Und als Zeichen dafür setze ich meinen Bogen in die Wolken. 14 Jedes Mal, wenn ich Wolken über der Erde zusammenziehe und wenn dann der Bogen erscheint, 15 werde ich an mein Versprechen denken, das ich euch und allen Lebewesen gegeben habe: Nie mehr sollen die Wassermassen zu einer Flut werden, die alles Leben vernichtet. 16 Der Regenbogen wird in den Wolken stehen, und ich werde ihn ansehen und an den ewigen Bund denken, den ich mit euch und allen Lebewesen auf der Erde geschlossen habe. 17 Und dieser Bogen", sagte Gott zu Noah, "ist das Zeichen für den gültigen Bund." 18 Zusammen mit Noah hatten auch Sem, Ham und Jafet die Arche verlassen. Ham war übrigens der Stammvater von Kanaan. 19 Von diesen drei Söhnen Noahs stammen alle Völker der Erde ab. 20 Noah begann als Ackerbauer und legte auch Weinberge an. 21 Eines Tages trank er so viel von seinem Wein, dass er betrunken wurde und entblößt in seinem Zelt lag. 22 Ham, der Stammvater Kanaans, sah ihn in seiner Nacktheit daliegen und erzählte es seinen Brüdern draußen. (Sprüche 30.17) 23 Aber Sem und Jafet nahmen einen Mantel, hingen ihn zwischen ihre Schultern und gingen rückwärts ins Zelt. Das Gesicht abgewandt deckten sie ihren Vater zu, denn sie wollten seine Nacktheit nicht sehen. 24 Als Noah seinen Rausch ausgeschlafen hatte, erfuhr er von dem beschämenden Verhalten seines jüngsten Sohnes 25 und sagte über einen von dessen Nachkommen: "Verflucht sei Kanaan! / Der niedrigste Sklave wird er seinen Brüdern sein! 26 Doch gepriesen sei Jahwe, Sems Gott! / Und Kanaan sei ein Sklave von Sem! (Römer 9.16) 27 Gott kehre ein zu Jafet / und wohne in den Zelten von Sem! / Und Kanaan wird auch sein Sklave sein." (Epheser 3.6) 28 Nach der Flut lebte Noah noch 350 Jahre. 29 Er starb im Alter von insgesamt 950 Jahren.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.