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1. Mose - Kapitel 50

1 Josef warf sich über seinen Vater, weinte um ihn und küsste ihn. (1. Mose 46.4) 2 Dann befahl er den Ärzten, die ihm dienten, seinen Vater Israel einzubalsamieren. 3 Das dauerte wie üblich vierzig Tage. Ganz Ägypten trauerte siebzig Tage um Israel. 4 Als die Trauerzeit vorüber war, bat Josef die königlichen Hofbeamten: "Wenn ihr mir eine Gunst erweisen wollt, dann richtet dem Pharao aus: 5 'Mein Vater hat mich schwören lassen, ihn im Land Kanaan beizusetzen, in dem Grab, das er für sich vorbereitet hat. Lass mich hinziehen und meinen Vater dort begraben! Dann komme ich wieder zurück.'" (1. Mose 47.29-30) 6 Der Pharao ließ ihm antworten: "Zieh hin und begrabe deinen Vater, wie du es ihm geschworen hast!" 7 Josef machte sich auf den Weg. Die hohen Beamten des Pharao und die führenden Männer Ägyptens begleiteten ihn. 8 Dazu kam das ganze Haus Josefs, alle seine Brüder und die Familie seines Vaters. Nur ihre Kinder und ihre Schafe und Rinder ließen sie im Land Goschen zurück. 9 Sogar Streitwagen und Reiter zogen mit ihm hinauf. Es wurde ein gewaltiges Heerlager. 10 Als sie bis nach Goren-Atad in der Nähe des Jordan gekommen waren, hielten sie eine sehr große und würdige Trauerfeier. Sieben Tage lang ließ Josef die Totenklage für seinen Vater dauern. 11 Die Einheimischen, die Bewohner des Landes Kanaan, beobachteten die Trauerfeier in Goren-Atad und sagten: "Eine würdige Trauer ist das für Ägypten!" Darum nannten sie den Platz Abel-Mizrajim, Trauer der Ägypter. 12 So erfüllten Jakobs Söhne den letzten Wunsch ihres Vaters. (1. Mose 49.29) 13 Sie brachten ihn ins Land Kanaan und begruben ihn in der Höhle des Grundstücks von Machpela. Abraham hatte dieses Grundstück gegenüber von Mamre als eigene Grabstätte von dem Hetiter Efron gekauft. (1. Mose 23.16) 14 Nachdem Josef seinen Vater beigesetzt hatte, kehrte er mit seinen Brüdern und allen, die mit ihm gezogen waren, nach Ägypten zurück. 15 Nach dem Tod ihres Vaters gerieten Josefs Brüder in Sorge: "Was ist, wenn Josef sich nun feindlich gegen uns stellt und uns das Böse heimzahlt, das wir ihm angetan haben?" 16 So ließen sie Josef sagen: "Dein Vater hat uns vor seinem Tod aufgetragen: 17 'Bittet Josef: Vergib doch die Sünde und das Verbrechen deiner Brüder; vergib, dass sie dir Böses angetan haben!' Deshalb bitten wir dich: Vergib doch das Verbrechen der Sklaven, die dem Gott deines Vaters dienen!" Als Josef das hörte, weinte er. 18 Danach kamen die Brüder selbst zu Josef, fielen vor ihm nieder und sagten: "Wir sind deine Sklaven!" 19 Aber Josef erwiderte: "Habt keine Angst! Bin ich denn an Gottes Stelle? 20 Ihr hattet zwar Böses mit mir vor, aber Gott hat es zum Guten gewendet, um zu erreichen, was heute geschieht: ein großes Volk am Leben zu erhalten. (1. Mose 45.5) (Jesaja 28.29) 21 Habt also keine Angst! Ich werde euch und eure Kinder versorgen." So beruhigte er sie und redete ihnen zu Herzen. 22 Josef blieb mit allen Nachkommen seines Vaters in Ägypten. Er wurde 110 Jahre alt 23 und sah noch Efraïms Söhne und Enkel. Auch die Söhne von Machir Ben-Manasse, wurden auf Josefs Knien geboren. (1. Mose 30.3) 24 Josef sagte zu seinen Brüdern: "Ich muss sterben, aber Gott wird euch nicht vergessen. Er wird euch aus diesem Land wieder in das Land bringen, das er Abraham, Isaak und Jakob zugeschworen hat." (Hebräer 11.22) 25 Dann ließ Josef die Söhne Israels schwören: "Wenn Gott sich euer annimmt, dann nehmt meine Gebeine von hier mit!" (2. Mose 13.19) (Josua 24.32) 26 Josef starb im Alter von 110 Jahren. Man balsamierte ihn ein und legte ihn in einen Sarg in Ägypten.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.