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1. Mose - Kapitel 49

1 Dann rief Jakob alle seine Söhne zu sich und sagte: "Versammelt euch, damit ich verkünde, / was euch begegnet in künftiger Zeit. 2 Kommt und hört, ihr Jakobssöhne, / hört auf euren Vater Israel! 3 Ruben, du mein Erstgeborener, / meine Stärke und der Erstling meiner Kraft! / Erster an Hoheit und Erster an Macht. (1. Mose 29.32) (5. Mose 21.17) 4 Du brodeltest wie Wasser. / Du sollst nicht der Erste sein, / denn du bestiegst das Bett deines Vaters, / da hast du es entweiht, / du, der mein Lager bestieg! (1. Mose 35.22) 5 Die Brüder Simeon und Levi, / ihre Waffen sind Werkzeuge der Gewalt. 6 Mit ihren Plänen habe ich nichts zu tun, / meine Ehre ist nicht eins mit ihrer Schar, / denn im Zorn haben sie Männer gemordet, / mutwillig Stiere gelähmt. (1. Mose 34.25) (Psalm 16.9) (Psalm 30.13) 7 Verflucht sei ihr zorniges Wüten, / weil es roh und grausam ist! / Ich teile sie unter Jakob auf, / ich zerstreue sie in Israel. (Josua 19.1) (Josua 21.1) 8 Dich, Juda, preisen deine Brüder, / weil du den Feind im Nacken packst! / Dir beugen sich die Söhne deines Vaters. (4. Mose 10.14) (Richter 1.1-2) 9 Du gleichst dem jungen Löwen, Juda. / Vom Raub kommst du, mein Sohn, herauf. / Er kauert hingestreckt, / dem Löwen und der Löwin gleich. / Wer wagt ihn aufzustören? (4. Mose 23.24) (Offenbarung 5.5) 10 Nie weicht das Zepter von Juda, / der Herrscherstab von seinem Schoß, / bis der kommt, dem er gehört. / Und ihm werden die Völker gehorchen. (4. Mose 24.17) (1. Chronik 5.2) (Hebräer 7.14) 11 Am Weinstock bindet er sein Reittier fest, / sein Eselsfohlen an der Edelrebe. Sein Gewand wäscht er in Wein, / in Traubenblut den Mantel. (Joel 4.18) 12 Die Augen sind dunkler als Wein, / die Zähne weißer als Milch. 13 Sebulon wohnt nah am Meer, / an der Küste bei den Schiffen, / den Rücken an Sidon gelehnt. (Josua 19.10) 14 Issachar ist ein knochiger Esel, / der zwischen seinen Sattelkörben liegt. 15 Er sah die schöne Ruhe / und dieses freundliche Land, / da beugte er seine Schulter zum Tragen / und leistete Zwangsarbeit. 16 Dan wird Richter sein in seinem Volk / wie nur einer von Israels Stämmen. (Richter 13.25) 17 Dan ist wie eine Schlange am Weg, / eine Hornotter am Pfad. / Sie beißt das Pferd in die Fesseln, / sein Reiter stürzt rücklings herab. 18 - Ich warte auf deine Hilfe, Jahwe! - (Psalm 119.166) (Habakuk 2.3) 19 Gad wird von Räuberscharen umdrängt, / doch er bedrängt ihre Ferse. 20 Aschers Nahrung ist die beste, die es gibt, / er liefert Speise für den Tisch des Königs. (Josua 19.24) 21 Naftali, die flüchtige Hirschkuh, / versteht sich auf gefällige Rede. (Richter 4.6-10) 22 Ein junger Fruchtbaum ist Josef, / ein junger Fruchtbaum am Quell, / seine Zweige ranken über die Mauer. (Hosea 13.15) 23 Da reizten ihn die Bogenschützen, / feindselig beschossen sie ihn. 24 Aber sein Bogen bleibt fest, / mit rascher Hand schießt er zurück, / gelenkt von den Händen des Mächtigen, / von Jakobs Gott, / dem Hirten und dem Stein von Israel, 25 vom Gott deines Vaters, der dir hilft, / dem Allmächtigen, der dich segnet. / Er segnet dich mit Regen aus dem Himmel / und mit Wasser aus der Tiefe, / mit Überfluss aus Mutterbrüsten / und Fruchtbarkeit vom Mutterschoß. 26 Der Segen deines Vaters übertrifft den Segen der uralten Berge / und das Begehrenswerte der ewigen Hügel. / Dieser Segen sei auf Josefs Haupt, / dem Auserwählten seiner Brüder. (1. Mose 45.8) 27 Benjamin ist wie ein reißender Wolf: / Am Morgen frisst er die Beute, / am Abend teilt er den Raub." (Richter 20.25) (1. Samuel 9.1-2) 28 Diese alle sind die Stämme Israels, und das ist es, was ihr Vater zu ihnen sagte, als er sie segnete. Jeden von ihnen bedachte er mit dem Segen, der ihm zukam. 29 Dann befahl er ihnen: "Wenn ich zu meinem Volk eingeholt worden bin, begrabt mich bei meinen Vätern in der Höhle, die auf dem Feld des Hetiters Efron liegt; (1. Mose 23.16-20) (1. Mose 47.30) 30 in der Höhle auf dem Feld Machpela östlich von Mamre im Land Kanaan auf dem Grundstück, das Abraham als Grabstätte für seine Familie von dem Hetiter Efron erworben hat. 31 Dort wurden Abraham und seine Frau Sara begraben; dort liegen Isaak und Rebekka, und auch Lea habe ich dort beigesetzt. (1. Mose 25.9) (1. Mose 35.29) 32 Das Feld und die Höhle darauf sind unser rechtmäßiges Eigentum, das wir von den Hetitern erworben haben." 33 Nachdem Jakob seinen Söhnen diese Anweisungen gegeben hatte, zog er seine Füße aufs Bett herauf. Er starb und wurde im Tod mit seinen Vorfahren vereint.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.