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1. Mose - Kapitel 48

1 Einige Zeit danach sagte man Josef: "Dein Vater ist krank." Da nahm er seine beiden Söhne Manasse und Efraïm und machte sich auf den Weg. 2 Als Jakob gesagt wurde: "Dein Sohn Josef kommt zu dir", nahm er alle seine Kraft zusammen und setzte sich im Bett auf. 3 Er sagte zu Josef: "El-Schaddai, der allmächtige Gott, erschien mir in Lus im Land Kanaan. Er segnete mich (1. Mose 28.19) 4 und sagte: 'Ich will dich fruchtbar machen und vermehren. Zu einer ganzen Schar von Völkern sollst du werden. Und dieses Land werde ich deiner Nachkommenschaft für alle Zeiten zum Besitz geben.' (1. Mose 35.11-12) 5 Deine beiden Söhne, die dir hier in Ägypten geboren wurden, bevor ich ins Land kam, nehme ich als meine Söhne an. Efraïm und Manasse sollen genauso viel gelten wie Ruben und Simeon. (1. Mose 41.50-52) 6 Aber die Kinder, die dir später geboren werden, gelten als deine Nachkommen. Sie bekommen jedoch Anteil am Landbesitz ihrer älteren Brüder. 7 Und ich - als ich aus Mesopotamien ins Land Kanaan zurückkam, starb Rahel kurz vor Efrata. Und ich begrub sie dort am Weg nach Efrata, das jetzt Bethlehem heißt." (1. Mose 35.19) 8 Israel bemerkte Josefs Söhne und fragte: "Wen hast du da mitgebracht?" 9 "Das sind die Söhne, die Gott mir hier geschenkt hat", erwiderte Josef. "Bring sie her", sagte Jakob, "ich will sie segnen!" (1. Mose 33.5) 10 Seine Augen waren altersschwach geworden, und er konnte nicht mehr sehen. Josef ließ seine Söhne zu ihm herantreten und Israel küsste und umarmte sie. 11 Dann sagte er zu Josef: "Ich hätte nie geglaubt, dich wiederzusehen, und nun hat Gott mich sogar deine Nachkommen sehen lassen!" (1. Mose 37.33) (1. Mose 37.35) (1. Mose 45.26) (Psalm 128.6) 12 Josef nahm sie von seinen Knien weg und beugte sich nieder, mit dem Gesicht bis zur Erde. 13 Dann nahm er Efraïm an die rechte Hand - von Jakob aus gesehen links - und Manasse an die linke - von Jakob aus gesehen rechts - und brachte sie so zu seinem Vater. 14 Doch Israel kreuzte seine Hände und legte seine rechte Hand auf Efraïms Kopf - obwohl er der Jüngere war - und die linke auf den Kopf Manasses, obwohl dies der Erstgeborene war. 15 Dann segnete er Josef und sagte: "Gott, vor dem meine Väter Abraham und Isaak lebten, / Gott, der mein Leben lang und bis heute mein Hirt ist, (1. Mose 32.10) (Psalm 23.1) 16 der Engel, der mich von allem Übel erlöst hat, / segne die Jungen. / In ihnen lebe mein Name weiter / und der meiner Väter Abraham und Isaak. / Zahlreich sollen sie werden / mitten im Land!" (1. Mose 31.11-13) 17 Josef hatte gesehen, dass sein Vater die rechte Hand auf Efraïms Kopf legte. Das missfiel ihm und er nahm sie, um sie auf Manasses Kopf zu legen. 18 "Nicht so, mein Vater!", sagte er. "Dies ist der Erstgeborene. Leg deine rechte Hand auf ihn!" 19 Aber sein Vater weigerte sich und sagte: "Ich weiß es, mein Sohn, ich weiß es. Auch er wird zu einem Volk werden, auch er wird groß sein. Aber sein jüngerer Bruder wird noch größer werden als er. Seine Nachkommen werden zu einer Menge von Völkern." (4. Mose 1.33) (4. Mose 1.35) (5. Mose 33.17) 20 So segnete er sie an jenem Tag und sagte zu Josef: "Mit dir wird Israel sich segnen und sagen: 'Gott mache dich wie Efraïm und Manasse!'" So stellte er Efraïm vor Manasse. (Hebräer 11.21) 21 Dann sagte Israel zu Josef: "Ich sterbe jetzt. Doch Gott wird bei euch sein und euch zurückführen in das Land eurer Väter. 22 Und ich gebe dir ein Stück Land über deine Brüder hinaus, das ich den Amoritern mit Schwert und Bogen weggenommen habe." (Johannes 4.5)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.