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1. Mose - Kapitel 48

1 Einige Zeit danach sagte man Josef: "Dein Vater ist krank." Da nahm er seine beiden Söhne Manasse und Efraïm und machte sich auf den Weg. 2 Als Jakob gesagt wurde: "Dein Sohn Josef kommt zu dir", nahm er alle seine Kraft zusammen und setzte sich im Bett auf. 3 Er sagte zu Josef: "El-Schaddai, der allmächtige Gott, erschien mir in Lus im Land Kanaan. Er segnete mich (1. Mose 28.19) 4 und sagte: 'Ich will dich fruchtbar machen und vermehren. Zu einer ganzen Schar von Völkern sollst du werden. Und dieses Land werde ich deiner Nachkommenschaft für alle Zeiten zum Besitz geben.' (1. Mose 35.11-12) 5 Deine beiden Söhne, die dir hier in Ägypten geboren wurden, bevor ich ins Land kam, nehme ich als meine Söhne an. Efraïm und Manasse sollen genauso viel gelten wie Ruben und Simeon. (1. Mose 41.50-52) 6 Aber die Kinder, die dir später geboren werden, gelten als deine Nachkommen. Sie bekommen jedoch Anteil am Landbesitz ihrer älteren Brüder. 7 Und ich - als ich aus Mesopotamien ins Land Kanaan zurückkam, starb Rahel kurz vor Efrata. Und ich begrub sie dort am Weg nach Efrata, das jetzt Bethlehem heißt." (1. Mose 35.19) 8 Israel bemerkte Josefs Söhne und fragte: "Wen hast du da mitgebracht?" 9 "Das sind die Söhne, die Gott mir hier geschenkt hat", erwiderte Josef. "Bring sie her", sagte Jakob, "ich will sie segnen!" (1. Mose 33.5) 10 Seine Augen waren altersschwach geworden, und er konnte nicht mehr sehen. Josef ließ seine Söhne zu ihm herantreten und Israel küsste und umarmte sie. 11 Dann sagte er zu Josef: "Ich hätte nie geglaubt, dich wiederzusehen, und nun hat Gott mich sogar deine Nachkommen sehen lassen!" (1. Mose 37.33) (1. Mose 37.35) (1. Mose 45.26) (Psalm 128.6) 12 Josef nahm sie von seinen Knien weg und beugte sich nieder, mit dem Gesicht bis zur Erde. 13 Dann nahm er Efraïm an die rechte Hand - von Jakob aus gesehen links - und Manasse an die linke - von Jakob aus gesehen rechts - und brachte sie so zu seinem Vater. 14 Doch Israel kreuzte seine Hände und legte seine rechte Hand auf Efraïms Kopf - obwohl er der Jüngere war - und die linke auf den Kopf Manasses, obwohl dies der Erstgeborene war. 15 Dann segnete er Josef und sagte: "Gott, vor dem meine Väter Abraham und Isaak lebten, / Gott, der mein Leben lang und bis heute mein Hirt ist, (1. Mose 32.10) (Psalm 23.1) 16 der Engel, der mich von allem Übel erlöst hat, / segne die Jungen. / In ihnen lebe mein Name weiter / und der meiner Väter Abraham und Isaak. / Zahlreich sollen sie werden / mitten im Land!" (1. Mose 31.11-13) 17 Josef hatte gesehen, dass sein Vater die rechte Hand auf Efraïms Kopf legte. Das missfiel ihm und er nahm sie, um sie auf Manasses Kopf zu legen. 18 "Nicht so, mein Vater!", sagte er. "Dies ist der Erstgeborene. Leg deine rechte Hand auf ihn!" 19 Aber sein Vater weigerte sich und sagte: "Ich weiß es, mein Sohn, ich weiß es. Auch er wird zu einem Volk werden, auch er wird groß sein. Aber sein jüngerer Bruder wird noch größer werden als er. Seine Nachkommen werden zu einer Menge von Völkern." (4. Mose 1.33) (4. Mose 1.35) (5. Mose 33.17) 20 So segnete er sie an jenem Tag und sagte zu Josef: "Mit dir wird Israel sich segnen und sagen: 'Gott mache dich wie Efraïm und Manasse!'" So stellte er Efraïm vor Manasse. (Hebräer 11.21) 21 Dann sagte Israel zu Josef: "Ich sterbe jetzt. Doch Gott wird bei euch sein und euch zurückführen in das Land eurer Väter. 22 Und ich gebe dir ein Stück Land über deine Brüder hinaus, das ich den Amoritern mit Schwert und Bogen weggenommen habe." (Johannes 4.5)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.