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1. Mose - Kapitel 47

1 Josef ging zum Pharao und berichtete ihm: "Mein Vater und meine Brüder sind aus dem Land Kanaan hier eingetroffen. Sie haben ihren ganzen Besitz, ihr Kleinvieh und ihre Rinder mitgebracht und sind im Land Goschen angekommen." 2 Er hatte fünf Männer aus dem Kreis seiner Brüder mitgebracht und stellte sie dem Pharao vor. 3 Der fragte sie: "Was ist eure Tätigkeit?" - "Deine Sklaven sind Kleinviehhirten wie schon unsere Vorfahren." (1. Mose 46.33-34) 4 Weiter sagten sie: "Wir möchten als Gäste im Land bleiben, denn in Kanaan gibt es wegen der Dürre keine Weiden mehr für unsere Herden. Erlaube uns doch, im Land Goschen zu siedeln!" 5 Da sagte der Pharao zu Josef: "Dein Vater und deine Brüder sind also zu dir gekommen. 6 Ägypten steht dir offen. Lass sie im besten Teil des Landes wohnen. Sie können in Goschen bleiben. Und wenn tüchtige Leute unter ihnen sind, dann setze sie als Oberhirten für mein eigenes Vieh ein." 7 Dann brachte Josef auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn dem Pharao vor. Und Jakob segnete den Pharao. 8 Dieser fragte ihn: "Wie hoch ist eigentlich die Zahl deiner Lebensjahre?" 9 "130 Jahre lebe ich als Fremder auf dieser Erde", erwiderte Jakob. "Die Zeit meines Lebens war kurz und mühselig und reicht nicht an die Lebensjahre meiner Väter heran, die ebenso heimatlos auf der Erde lebten." (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Mit einem Segenswunsch verabschiedete sich Jakob vom Pharao. 11 Josef wies seinem Vater und seinen Brüdern Wohnsitze an und gab ihnen Grundbesitz im Land Ägypten, im besten Teil des Landes in der Gegend von Ramses, wie der Pharao befohlen hatte. 12 Er sorgte dafür, dass seine Angehörigen entsprechend ihrer Kopfzahl Nahrungsmittel bekamen. (1. Mose 45.11) 13 Im ganzen Land gab es kein Brot, und die Hungersnot wurde immer schlimmer. Auch das Land Ägypten war vom Hunger erschöpft, Kanaan ebenso. 14 Durch das Getreide, das Josef verkaufte, brachte er schließlich alles Geld zusammen, das in beiden Ländern in Umlauf war, und übergab es dem Pharao. 15 Als dann in Ägypten und Kanaan das Geld ausgegangen war, kamen die Ägypter zu Josef und sagten: "Schaff uns Brot her! Oder sollen wir hier vor deinen Augen verhungern? Wir haben kein Geld mehr." 16 Da sagte Josef: "Bringt mir statt Geld euer Vieh, dann gebe ich euch dafür Getreide." 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Josef, ihre Pferde, ihre Schaf- und Rinderherden, ihre Esel; und Josef versorgte sie das ganze Jahr über mit Nahrung. 18 Im folgenden Jahr kamen sie wieder und sagten: "Wir können es dir, unserem Herrn, nicht verschweigen: Unser Geld ist ausgegangen, unser Vieh ist in deinem Besitz. Wir haben nur noch uns selbst und unsere Felder. 19 Sollen wir hier vor deinen Augen sterben - so wie unser Ackerland stirbt? Kaufe uns und unsere Felder für den Pharao, dann wollen wir auf unserem Ackerland für ihn arbeiten. Aber gib uns Getreide, damit wir leben können und Saatgut für unsere Felder haben, und damit das Ackerland nicht verödet." 20 So kaufte Josef das ganze Land auf und machte es zum Eigentum des Pharao. Weil die Hungersnot so groß war, musste jeder Ägypter sein Ackerland verkaufen. 21 Von einem Ende Ägyptens bis zum anderen ließ Josef das Volk dazu in die Städte kommen. 22 Nur das Land der Priester kaufte er nicht auf, denn die Priester lebten von einem festen Einkommen, das der Pharao für sie festgesetzt hatte; deshalb mussten sie ihr Land nicht verkaufen. 23 Zum Volk sagte Josef: "Heute habe ich euch und euer Ackerland für den Pharao erworben. Hier habt ihr Saatgut, bestellt eure Felder! 24 Von der Ernte müsst ihr den fünften Teil an den Pharao abgeben, die anderen vier Teile sind für neues Saatgut und zur Ernährung für euch und eure Familien bestimmt." 25 Sie sagten: "Du hast uns das Leben erhalten! Wenn wir Gunst vor dir finden, wollen wir gern Sklaven des Pharao sein." 26 Josef machte es zum Gesetz, dass ein Fünftel der Ernte dem Pharao abzuliefern war. Das gilt bis zum heutigen Tag. Nur das Land der Priester kam nicht an den Pharao. 27 So wohnte Israel also in Ägypten. Die Israeliten machten sich im Land Goschen ansässig, waren fruchtbar und vermehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Jakob lebte noch 17 Jahre in Ägypten. Er wurde 147 Jahre alt. 29 Als das Ende nahte, ließ er seinen Sohn Josef rufen und sagte zu ihm: "Erweise mir die Gunst und schwöre bei meiner Nachkommenschaft, dass du mit Liebe und Treue an mir handelst und mich nicht in Ägypten begräbst! (1. Mose 24.2) 30 Wenn ich im Tod mit meinen Vorfahren vereint bin, dann bring mich aus Ägypten weg und begrabe mich bei meinen Vorfahren!" Josef versprach ihm: "Ich werde tun, was du gesagt hast!" (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 "Schwöre es mir!", sagte Jakob, und Josef schwor es ihm. Dann verneigte sich Israel ehrfürchtig zum Kopfende seines Bettes hin.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.