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1. Mose - Kapitel 46

1 Israel brach auf mit allem, was er hatte. Als er nach Beerscheba kam, schlachtete er einige Tiere und brachte sie dem Gott seines Vaters Isaak als Opfer. (1. Mose 26.23-25) 2 In der Nacht sprach Gott zu ihm in einer Vision: "Jakob! Jakob!" - "Ja?", antwortete er. 3 "Ich bin Gott, der Gott deines Vaters. Hab keine Angst, nach Ägypten zu ziehen, denn ich lasse dich dort zu einem großen Volk werden. 4 Ich selbst ziehe mit dir nach Ägypten und werde dich auch wieder hier heraufbringen. Und Josef wird dir die Augen zudrücken." 5 Dann brach Jakob von Beerscheba auf. Seine Söhne setzten ihn und ihre Kinder und Frauen auf die Wagen, die der Pharao mitgeschickt hatte, um sie zu holen. 6 Mit ihren Herden und allem, was sie in Kanaan erworben hatten, kamen sie nach Ägypten, Jakob und seine ganze Familie, 7 seine Söhne und Töchter, seine Enkel und Enkelinnen. Seine ganze Nachkommenschaft brachte Israel mit nach Ägypten. 8 Es folgen die Namen der Söhne Israels, die nach Ägypten kamen: Zunächst Jakob selbst und sein Sohn Ruben, der Erstgeborene. (2. Mose 6.14-16) 9 Dann dessen Söhne Henoch, Pallu, Hezron und Karmi. 10 Simeon und seine Söhne Jemuël, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Schaul, der Sohn einer Kanaaniterin. 11 Levi und seine Söhne Gerschon, Kehat und Merari. 12 Juda und seine Söhne Er, Onan, Schela, Perez und Serach; die beiden ersten waren schon in Kanaan gestorben; Perez hatte zwei Söhne: Hezron und Hamul. (1. Mose 38.3-4) (1. Mose 38.29-30) 13 Issachar und seine Söhne Tola, Puwa, Jaschub und Schimron. 14 Sebulon und seine Söhne Sered, Elon und Jachleel. 15 Das sind die Nachkommen, die Lea dem Jakob noch in Mesopotamien geboren hatte, dazu eine Tochter: Dina. Es waren also 33 Söhne und Töchter. 16 Die Söhne Gads waren Zifjon, Haggi, Schuni, Ezbon, Eri, Arod und Areli. 17 Die Söhne Aschers: Jimna, Jischwa, Jischwi und Beria, dazu seine Tochter Serach; Beria hatte zwei Söhne: Heber und Malkiël. 18 Das sind die Nachkommen der Sklavin Silpa, die Laban seiner Tochter Lea mitgegeben hatte: 16 Personen. 19 Von Jakobs Frau Rahel stammen Josef und Benjamin. 20 Von Josef stammen Manasse und Efraïm, die ihm Asenat, die Tochter des Priesters Potifera aus Heliopolis, in Ägypten geboren hatte. (1. Mose 41.50-52) 21 Die Söhne Benjamins waren Bela, Becher, Aschbel, Gera, Naaman, Ehi, Rosch, Muppim, Huppim und Ard. 22 Die Nachkommen Rahels waren also 14 Personen. 23 Dans Sohn hieß Huschim. 24 Naftalis Söhne waren Jachzeel, Guni, Jezer und Schillem. 25 Das sind die Nachkommen der Sklavin Bilha, die Laban seiner Tochter Rahel mitgegeben hatte: sieben Personen. 26 Die Gesamtzahl der Personen, die mit Jakob nach Ägypten kamen und von ihm abstammten, betrug ohne die Frauen der Söhne Jakobs 66 Personen. 27 Dazu kommen die Söhne Josefs, die ihm in Ägypten geboren wurden, zwei Personen. Insgesamt waren 70 Personen von der Familie Jakobs nach Ägypten gekommen. (2. Mose 1.5) 28 So kam Jakob ins Land Goschen. Er hatte Juda zu Josef vorausgeschickt, damit dieser die entsprechenden Anweisungen gebe und sie nach Goschen ziehen könnten. (1. Mose 45.10) 29 Josef ließ seinen Wagen anspannen und zog seinem Vater Israel nach Goschen entgegen. Als er ihn zu Gesicht bekam, fiel er ihm um den Hals und weinte lange. 30 "Nun will ich gerne sterben!", sagte Israel zu ihm, "nachdem ich dich wiedergesehen habe und weiß, dass du noch am Leben bist." (1. Mose 45.28) 31 Dann sagte Josef zu seinen Brüdern und ihren Familien: "Ich gehe jetzt zum Pharao und werde ihm sagen: 'Die ganze Familie meines Vaters, die im Land Kanaan lebte, ist zu mir gekommen. 32 Die Männer sind Schafhirten, Viehzüchter seit eh und je. Sie haben ihren ganzen Besitz, ihre Schafe, Ziegen und Rinder mitgebracht.' 33 Wenn der Pharao euch dann zu sich rufen lässt und euch nach eurer Tätigkeit fragt, 34 sagt ihm: 'Deine Sklaven sind von Jugend an Viehzüchter gewesen wie unsere Vorfahren.' Dann könnt ihr hier im Land Goschen bleiben. Den Ägyptern sind Kleinviehhirten nämlich ein Gräuel." (1. Mose 43.32)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.