1 Israel brach auf mit allem, was er hatte. Als er nach Beerscheba kam, schlachtete er einige Tiere und brachte sie dem Gott seines Vaters Isaak als Opfer. (1. Mose 26.23-25)2In der Nacht sprach Gott zu ihm in einer Vision: "Jakob! Jakob!" - "Ja?", antwortete er. 3"Ich bin Gott, der Gott deines Vaters. Hab keine Angst, nach Ägypten zu ziehen, denn ich lasse dich dort zu einem großen Volk werden. 4Ich selbst ziehe mit dir nach Ägypten und werde dich auch wieder hier heraufbringen. Und Josef wird dir die Augen zudrücken."5Dann brach Jakob von Beerscheba auf. Seine Söhne setzten ihn und ihre Kinder und Frauen auf die Wagen, die der Pharao mitgeschickt hatte, um sie zu holen. 6Mit ihren Herden und allem, was sie in Kanaan erworben hatten, kamen sie nach Ägypten, Jakob und seine ganze Familie, 7seine Söhne und Töchter, seine Enkel und Enkelinnen. Seine ganze Nachkommenschaft brachte Israel mit nach Ägypten.8Es folgen die Namen der Söhne Israels, die nach Ägypten kamen: Zunächst Jakob selbst und sein Sohn Ruben, der Erstgeborene. (2. Mose 6.14-16)9Dann dessen Söhne Henoch, Pallu, Hezron und Karmi. 10Simeon und seine Söhne Jemuël, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Schaul, der Sohn einer Kanaaniterin. 11Levi und seine Söhne Gerschon, Kehat und Merari. 12Juda und seine Söhne Er, Onan, Schela, Perez und Serach; die beiden ersten waren schon in Kanaan gestorben; Perez hatte zwei Söhne: Hezron und Hamul. (1. Mose 38.3-4)(1. Mose 38.29-30)13Issachar und seine Söhne Tola, Puwa, Jaschub und Schimron. 14Sebulon und seine Söhne Sered, Elon und Jachleel. 15Das sind die Nachkommen, die Lea dem Jakob noch in Mesopotamien geboren hatte, dazu eine Tochter: Dina. Es waren also 33 Söhne und Töchter. 16Die Söhne Gads waren Zifjon, Haggi, Schuni, Ezbon, Eri, Arod und Areli. 17Die Söhne Aschers: Jimna, Jischwa, Jischwi und Beria, dazu seine Tochter Serach; Beria hatte zwei Söhne: Heber und Malkiël. 18Das sind die Nachkommen der Sklavin Silpa, die Laban seiner Tochter Lea mitgegeben hatte: 16 Personen. 19Von Jakobs Frau Rahel stammen Josef und Benjamin. 20Von Josef stammen Manasse und Efraïm, die ihm Asenat, die Tochter des Priesters Potifera aus Heliopolis, in Ägypten geboren hatte. (1. Mose 41.50-52)21Die Söhne Benjamins waren Bela, Becher, Aschbel, Gera, Naaman, Ehi, Rosch, Muppim, Huppim und Ard. 22Die Nachkommen Rahels waren also 14 Personen. 23Dans Sohn hieß Huschim. 24Naftalis Söhne waren Jachzeel, Guni, Jezer und Schillem. 25Das sind die Nachkommen der Sklavin Bilha, die Laban seiner Tochter Rahel mitgegeben hatte: sieben Personen. 26Die Gesamtzahl der Personen, die mit Jakob nach Ägypten kamen und von ihm abstammten, betrug ohne die Frauen der Söhne Jakobs 66 Personen. 27Dazu kommen die Söhne Josefs, die ihm in Ägypten geboren wurden, zwei Personen. Insgesamt waren 70 Personen von der Familie Jakobs nach Ägypten gekommen. (2. Mose 1.5)28So kam Jakob ins Land Goschen. Er hatte Juda zu Josef vorausgeschickt, damit dieser die entsprechenden Anweisungen gebe und sie nach Goschen ziehen könnten. (1. Mose 45.10)29Josef ließ seinen Wagen anspannen und zog seinem Vater Israel nach Goschen entgegen. Als er ihn zu Gesicht bekam, fiel er ihm um den Hals und weinte lange. 30"Nun will ich gerne sterben!", sagte Israel zu ihm, "nachdem ich dich wiedergesehen habe und weiß, dass du noch am Leben bist." (1. Mose 45.28)31Dann sagte Josef zu seinen Brüdern und ihren Familien: "Ich gehe jetzt zum Pharao und werde ihm sagen: 'Die ganze Familie meines Vaters, die im Land Kanaan lebte, ist zu mir gekommen. 32Die Männer sind Schafhirten, Viehzüchter seit eh und je. Sie haben ihren ganzen Besitz, ihre Schafe, Ziegen und Rinder mitgebracht.' 33Wenn der Pharao euch dann zu sich rufen lässt und euch nach eurer Tätigkeit fragt,34sagt ihm: 'Deine Sklaven sind von Jugend an Viehzüchter gewesen wie unsere Vorfahren.' Dann könnt ihr hier im Land Goschen bleiben. Den Ägyptern sind Kleinviehhirten nämlich ein Gräuel."(1. Mose 43.32)
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.