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1. Mose - Kapitel 45

1 Da konnte Josef sich vor seinen Leuten nicht länger beherrschen. Schnell schickte er sie alle hinaus. So stand niemand mehr bei ihm, als er sich seinen Brüdern zu erkennen gab. 2 Er weinte so laut, dass die Ägypter es hörten; auch am Hof des Pharao hörte man bald davon. 3 "Ich bin Josef!", sagte er zu seinen Brüdern. "Lebt mein Vater noch?" Seine Brüder aber brachten kein Wort heraus; fassungslos standen sie vor ihm. 4 Da sagte Josef zu seinen Brüdern: "Kommt doch her!" Und als sie herantraten, sagte er: "Ich bin Josef, euer Bruder, den ihr nach Ägypten verkauft habt. (1. Mose 37.28) 5 Erschreckt nicht und macht euch deswegen keine Vorwürfe! Denn Gott hat mich vor euch hierher geschickt, um viele Leben zu erhalten. (1. Mose 50.20) 6 Denn die Hungersnot ist schon zwei Jahre im Land, und noch fünf Jahre lang wird es kein Pflügen und Ernten geben. 7 Doch Gott hat mich vor euch her geschickt, um euch Fortbestand auf der Erde zu geben und euch als eine große Schar von Geretteten am Leben zu erhalten. 8 Nicht ihr habt mich hierher gebracht, sondern Gott. Er hat mich zum Vater für den Pharao gemacht, zum Herrn für seinen Hof und zum Herrscher über das ganze Land Ägypten. (1. Mose 41.40-43) 9 Macht euch schnell auf den Weg zu meinem Vater und sagt ihm: 'So spricht dein Sohn Josef: Gott hat mich zum Herrn von ganz Ägypten gemacht. Komm her zu mir, lass dich nicht aufhalten! 10 Du sollst im Land Goschen wohnen, ganz in meiner Nähe. Bring deine Kinder und Enkel mit, deine Schafe, deine Rinder und alles, was du hast. 11 Ich will dich dort versorgen, damit du mit deiner Familie nicht in Armut gerätst, denn die Hungersnot dauert noch fünf Jahre.' 12 Ihr seht es doch mit eigenen Augen, dass ich es bin, der mit euch redet, und auch du, mein Bruder Benjamin! 13 Ihr müsst meinem Vater von meiner Stellung hier in Ägypten erzählen. Berichtet ihm alles, was ihr gesehen habt! Und beeilt euch und bringt meinen Vater zu mir her!" 14 Dann fiel er seinem Bruder Benjamin um den Hals, und beide weinten. 15 Danach küsste er unter Tränen auch seine anderen Brüder. Erst dann fanden diese ihre Sprache wieder und redeten mit ihm. 16 "Josefs Brüder sind gekommen!" Als diese Nachricht den Hof des Pharao erreichte, löste sie bei ihm und seinen Beamten Freude aus. 17 Der Pharao sagte zu Josef: "Sag deinen Brüdern, sie sollen ihre Tiere beladen, ins Land Kanaan reisen 18 und euren Vater und eure Familien herholen. Ich will euch das Beste geben, was Ägypten zu bieten hat, ihr sollt die besten Erzeugnisse des Landes genießen. 19 Du bist berechtigt, sie anzuweisen: 'Nehmt euch Wagen aus Ägypten für eure Frauen und Kinder mit und lasst euren Vater aufsteigen und kommt! 20 Bedauert nicht den Verlust eures Hausrats, denn das Beste, was Ägypten zu bieten hat, soll euch gehören.'" 21 Die Söhne Israels machten es so. Nach Weisung des Pharao gab Josef ihnen Wagen und Verpflegung für die Reise mit. 22 Jedem schenkte er ein Festgewand. Doch Benjamin gab er fünf Festgewänder und 300 Silberstücke dazu. 23 Seinem Vater schickte er zehn Esel, beladen mit dem Besten Ägyptens, und zehn Eselinnen, beladen mit Getreide, Brot und anderen Nahrungsmitteln für die Reise. 24 Dann verabschiedete er seine Brüder, und sie zogen los. "Streitet euch nicht auf dem Weg!", rief er ihnen nach. (1. Mose 42.22) 25 Sie zogen also von Ägypten hinauf und kamen nach Kanaan zu ihrem Vater Jakob. 26 "Josef lebt!", riefen sie. "Er ist sogar der Herr über ganz Ägypten!" Aber sein Herz blieb kalt. Er glaubte ihnen nicht. 27 Da erzählten sie ihm ausführlich alles, was Josef ihnen aufgetragen hatte. Und als ihr Vater die Wagen sah, die Josef mitgeschickt hatte, um ihn zu holen, kam wieder Leben in ihn. 28 "Genug!", rief er. "Mein Sohn Josef lebt noch! Ich will hin und ihn sehen, bevor ich sterbe!" (1. Mose 46.30)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.