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1. Mose - Kapitel 44

1 Später befahl Josef seinem Hausverwalter: "Füll die Säcke der Männer mit Getreide. Gib ihnen, so viel sie tragen können, und lege ihr Geld wieder oben hinein. 2 In den Sack des Jüngsten legst du noch meinen Kelch dazu, den silbernen!" Der Verwalter machte es genau, wie Josef es ihm befohlen hatte. 3 Am Morgen, als es hell wurde, schickte man die Männer mit ihren Eseln nach Hause. 4 Sie waren noch nicht weit von der Stadt entfernt, als Josef seinem Hausverwalter befahl: "Los, jag ihnen nach! Wenn du sie eingeholt hast, sag ihnen: 'Warum habt ihr Gutes mit Bösem vergolten und den Kelch gestohlen? 5 Es ist doch der, aus dem mein Herr zu trinken pflegt und aus dem er Wahrsagungen empfängt! Da habt ihr wirklich etwas Böses getan!'" 6 Als der Verwalter sie erreicht hatte, stellte er sie mit diesen Worten zur Rede. 7 "Warum sagst du so etwas, Herr?", erwiderten sie. "Niemals hätten wir, deine Sklaven, so etwas getan! 8 Wir haben dir doch selbst das Geld, das wir oben in unseren Säcken fanden, aus Kanaan zurückgebracht! Wie kämen wir darauf, aus dem Haus deines Herrn Silber oder Gold zu stehlen? (1. Mose 43.22) 9 Derjenige von deinen Sklaven, bei dem der Becher gefunden wird, soll sterben. Und uns alle kannst du dann zu deinen Sklaven machen, Herr!" 10 "Nun gut", sagte der Verwalter, "es sei, wie ihr gesagt habt. Aber nur der, bei dem sich der Kelch findet, soll mein Sklave sein. Ihr anderen geht frei aus." 11 Da hob jeder schnell seinen Sack auf die Erde und öffnete ihn. 12 Der Verwalter durchsuchte sie. Beim Ältesten fing er an, und beim Jüngsten hörte er auf. Im Sack Benjamins fand sich der Kelch. 13 Da rissen sie entsetzt ihre Gewänder ein, beluden ihre Esel und kehrten in die Stadt zurück. (1. Mose 37.29) 14 So kam Juda mit seinen Brüdern ins Haus Josefs, der dort auf sie gewartet hatte. Sie warfen sich vor ihm auf die Erde. 15 Josef herrschte sie an: "Was habt ihr euch dabei gedacht? Wusstet ihr nicht, dass ein Mann wie ich wahrsagen kann?" 16 "Was sollen wir sagen, Herr?", erwiderte Juda. "Wie können wir uns nur rechtfertigen? Wir haben keine Worte! Gott hat die Schuld deiner Sklaven gefunden. Wir alle sind jetzt deine Sklaven, nicht nur der, bei dem der Kelch gefunden wurde!" (1. Mose 42.21-22) (Klagelieder 1.14) 17 Doch er erwiderte: "Auf keinen Fall! Nur der, bei dem der Kelch gefunden wurde, soll mein Sklave sein; ihr anderen könnt in Frieden zu eurem Vater hinaufziehen." 18 Da trat Juda vor und sagte: "Bitte, mein Herr, lass mich doch ein Wort zu dir reden und werde nicht zornig über deinen Sklaven, denn du bist mächtig wie der Pharao. 19 Mein Herr fragte seine Sklaven: 'Habt ihr noch einen Vater oder Bruder?' (1. Mose 42.7) (1. Mose 42.13) (1. Mose 43.7) 20 Und wir haben geantwortet: 'Ja, wir haben einen alten Vater und einen kleinen Bruder, der ihm noch im Alter geboren wurde. Dessen Bruder ist tot. So ist dies der einzige, der ihm von seiner Mutter geblieben ist. Und sein Vater hängt sehr an ihm.' 21 Da sagtest du zu deinen Sklaven: 'Bringt ihn her zu mir. Ich will ihn mit eigenen Augen sehen!' 22 Aber wir sagten zu meinem Herrn: 'Es wäre der Tod für unseren Vater, wenn er den Jungen hergeben müsste. Er kann nicht von ihm weg.' 23 Doch du sagtest zu deinen Sklaven: 'Ohne ihn dürft ihr mir nicht wieder unter die Augen kommen!' (1. Mose 42.15) (1. Mose 43.3-5) 24 Als wir dann zu deinem Sklaven, meinem Vater, heimgekommen waren, berichteten wir ihm alle Worte meines Herrn. 25 Als unser Vater dann zu uns sagte: 'Kauft uns noch einmal etwas Brotgetreide!', 26 wandten wir ein: 'Wir können so nicht reisen! Wir brechen erst auf, wenn unser jüngster Bruder bei uns ist, denn ohne ihn dürfen wir dem Mann nicht unter die Augen kommen.' 27 Da sagte mein Vater zu uns: 'Ihr wisst, dass meine Frau mir nur zwei Söhne geboren hat. 28 Der eine ist fort von mir; ein Raubtier muss ihn zerrissen haben, und ich habe ihn bis heute nicht wieder gesehen. (1. Mose 37.32-33) 29 Wenn ihr nun auch den anderen von mir wegnehmt, und es stößt ihm unterwegs etwas zu, dann würdet ihr mein graues Haar mit Kummer ins Totenreich bringen.' (1. Mose 42.38) 30 Wenn ich nun zu deinem Sklaven, meinem Vater, zurückkäme und der Junge, an dem er so hängt, wäre nicht mehr bei uns, 31 dann würde er sterben, wenn er sähe, dass der Junge nicht mehr da ist. Dann hätten deine Sklaven das graue Haar unseres Vaters mit Kummer ins Totenreich gebracht. 32 Denn dein Sklave hat bei meinem Vater für den Jungen gebürgt und gesagt: 'Wenn ich ihn nicht zu dir zurückbringe, will ich mein Leben lang vor meinem Vater schuldig sein.' (1. Mose 43.9) 33 Erlaube mir doch, anstelle des Jungen als dein Sklave hier zu bleiben. Aber ihn lass mit seinen Brüdern heimkehren! 34 Denn wie könnte ich ohne ihn zu meinem Vater zurückkommen! Dann müsste ich das Unglück, das meinen Vater trifft, mit ansehen."

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.