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1. Mose - Kapitel 43

1 Der Hunger lastete schwer auf dem Land. 2 Das Getreide, das sie aus Ägypten geholt hatten, war inzwischen völlig aufgezehrt. Da sagte ihr Vater zu ihnen: "Geht noch einmal hin und kauft uns etwas zu essen!" 3 Juda entgegnete: "Der Mann hat uns ernstlich verwarnt und gesagt: 'Kommt mir nicht unter die Augen ohne euren Bruder!' (1. Mose 42.15) 4 Wenn du unseren Bruder mitgehen lässt, ziehen wir hin und kaufen Nahrung für dich; 5 wenn nicht, bleiben wir hier, denn der Mann hat gesagt: 'Kommt mir nicht unter die Augen ohne euren Bruder!'" 6 Da sagte Israel: "Warum habt ihr mir das Leid angetan und ihm verraten, dass ihr noch einen Bruder habt?" 7 Sie erwiderten: "Der Mann erkundigte sich genau nach uns und unserer Familie. 'Lebt euer Vater noch?', wollte er wissen. 'Habt ihr noch einen Bruder?' Da haben wir ihm gesagt, wie es sich verhält. Wir konnten doch nicht ahnen, dass er sagen würde: 'Bringt euren Bruder her!'" (1. Mose 42.7) 8 Da sagte Juda zu seinem Vater Israel: "Schick den Jungen mit mir, damit wir aufbrechen können und nicht alle sterben müssen, wir und du und unsere Kinder. 9 Ich selbst will Bürge für ihn sein. Von mir sollst du ihn zurückfordern. Mein Leben lang will ich vor dir schuldig sein, wenn ich ihn nicht lebend zu dir zurückbringe! 10 Hätten wir nicht so lange gezögert, wären wir schon zweimal wieder da." 11 Da sagte Israel, ihr Vater, zu ihnen: "Wenn es also sein muss, nehmt ihn mit. Aber nehmt dem Mann ein Geschenk vom Besten unseres Landes mit: ein wenig Mastix, Tragakant und Ladanum, ein wenig Traubenhonig, Pistazien und Mandeln! (Sprüche 18.16) 12 Nehmt auch den doppelten Geldbetrag mit und bringt das Geld, das sich oben in euren Säcken fand, eigenhändig zurück. Vielleicht war es ein Versehen. (1. Mose 42.27) (1. Mose 42.35) 13 Und dann nehmt euren Bruder mit und kehrt zu dem Mann zurück! 14 El-Schaddai, der allmächtige Gott, lasse euch Erbarmen bei dem Mann finden, dass er euren anderen Bruder und Benjamin wieder mit euch heimkehren lässt. Und ich - wenn ich kinderlos sein soll, muss ich eben kinderlos sein." (1. Mose 42.36) 15 Dann packten die Männer das doppelte Geld und die Geschenke ein und reisten mit Benjamin nach Ägypten. So kamen sie zu Josef. 16 Als Josef Benjamin bei ihnen sah, sagte er zu seinem Hausverwalter: "Lass die Männer ins Haus kommen, lass schlachten und zurichten, denn sie sollen bei mir zu Mittag essen!" 17 Der gehorchte und führte die Männer zum Haus Josefs. 18 Als sie merkten, dass sie dorthin geführt wurden, bekamen sie Angst und sagten zueinander: "Das ist wegen des Geldes, das wieder in unsere Säcke geraten ist. Sie werden über uns herfallen, uns die Esel wegnehmen und uns zu Sklaven machen." (1. Mose 42.28) 19 Darum wandten sie sich an den Verwalter Josefs und sprachen ihn noch vor dem Tor an. 20 "Bitte Herr", sagten sie zu ihm, "wir sind das vorige Mal wirklich nur hergekommen, um Getreide zu kaufen. 21 Als wir dann aber in die Herberge kamen und unsere Säcke öffneten, fanden wir das ganze Geld, das wir bezahlt hatten, oben im Sack liegen. Darum haben wir es wieder mitgebracht 22 und dazu neues Geld, um Nahrungsmittel zu kaufen. Wir wissen nicht, wer uns das Geld wieder in die Säcke gelegt hat." 23 Doch er sagte: "Friede sei mit euch! Habt keine Angst! Euer Gott, der Gott eures Vaters, hat euch einen Schatz in eure Säcke gegeben! Euer Geld habe ich erhalten." Dann brachte er Simeon zu ihnen (1. Mose 42.24) 24 und führte sie alle miteinander in Josefs Haus. Er ließ ihnen Wasser bringen, damit sie ihre Füße waschen konnten, und ihren Eseln ließ er Futter geben. (1. Mose 18.4) 25 Sie legten inzwischen die Geschenke zurecht, bis Josef am Mittag käme, denn sie hatten gehört, dass sie dort essen sollten. 26 Als Josef nach Hause kam, brachten sie ihm die Geschenke und warfen sich vor ihm auf den Boden. 27 Josef erkundigte sich nach ihrem Wohlergehen und fragte dann: "Geht es eurem alten Vater wohl, von dem ihr gesprochen habt? Lebt er noch?" (1. Mose 42.13) 28 Sie sagten: "Es geht deinem Sklaven, unserem Vater, gut. Ja, er lebt noch." Und noch einmal warfen sie sich vor ihm nieder. (1. Mose 37.7) (1. Mose 37.9) 29 Da erblickte er seinen Bruder Benjamin, den Sohn seiner eigenen Mutter. "Ist das euer jüngster Bruder, von dem ihr gesprochen habt?", fragte er und sagte: "Gott segne dich, mein Sohn!" 30 Dann lief er schnell hinaus, denn beim Anblick seines Bruders wurde er sehr bewegt und war nahe daran zu weinen. Er ging in sein Privatzimmer und weinte dort. 31 Dann wusch er sich das Gesicht und kam zurück. Er nahm sich zusammen und befahl: "Tragt das Essen auf!" 32 Man trug das Essen auf, getrennt für ihn, für sie und für die anwesenden Ägypter. Ägypter essen nicht an einem Tisch mit Hebräern, denn das gilt ihnen als Gräuel. (1. Mose 46.34) (2. Mose 8.22) 33 Die Brüder kamen vor Josef zu sitzen, genau nach ihrem Alter geordnet. Da sahen sie sich staunend an. 34 Josef ließ ihnen von den Gerichten servieren, die auf seinem eigenen Tisch aufgetragen wurden. Die Portion Benjamins war fünfmal größer als die der anderen. Sie tranken mit ihm, bis sie in ausgelassener Stimmung waren.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.