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1. Mose - Kapitel 43

1 Der Hunger lastete schwer auf dem Land. 2 Das Getreide, das sie aus Ägypten geholt hatten, war inzwischen völlig aufgezehrt. Da sagte ihr Vater zu ihnen: "Geht noch einmal hin und kauft uns etwas zu essen!" 3 Juda entgegnete: "Der Mann hat uns ernstlich verwarnt und gesagt: 'Kommt mir nicht unter die Augen ohne euren Bruder!' (1. Mose 42.15) 4 Wenn du unseren Bruder mitgehen lässt, ziehen wir hin und kaufen Nahrung für dich; 5 wenn nicht, bleiben wir hier, denn der Mann hat gesagt: 'Kommt mir nicht unter die Augen ohne euren Bruder!'" 6 Da sagte Israel: "Warum habt ihr mir das Leid angetan und ihm verraten, dass ihr noch einen Bruder habt?" 7 Sie erwiderten: "Der Mann erkundigte sich genau nach uns und unserer Familie. 'Lebt euer Vater noch?', wollte er wissen. 'Habt ihr noch einen Bruder?' Da haben wir ihm gesagt, wie es sich verhält. Wir konnten doch nicht ahnen, dass er sagen würde: 'Bringt euren Bruder her!'" (1. Mose 42.7) 8 Da sagte Juda zu seinem Vater Israel: "Schick den Jungen mit mir, damit wir aufbrechen können und nicht alle sterben müssen, wir und du und unsere Kinder. 9 Ich selbst will Bürge für ihn sein. Von mir sollst du ihn zurückfordern. Mein Leben lang will ich vor dir schuldig sein, wenn ich ihn nicht lebend zu dir zurückbringe! 10 Hätten wir nicht so lange gezögert, wären wir schon zweimal wieder da." 11 Da sagte Israel, ihr Vater, zu ihnen: "Wenn es also sein muss, nehmt ihn mit. Aber nehmt dem Mann ein Geschenk vom Besten unseres Landes mit: ein wenig Mastix, Tragakant und Ladanum, ein wenig Traubenhonig, Pistazien und Mandeln! (Sprüche 18.16) 12 Nehmt auch den doppelten Geldbetrag mit und bringt das Geld, das sich oben in euren Säcken fand, eigenhändig zurück. Vielleicht war es ein Versehen. (1. Mose 42.27) (1. Mose 42.35) 13 Und dann nehmt euren Bruder mit und kehrt zu dem Mann zurück! 14 El-Schaddai, der allmächtige Gott, lasse euch Erbarmen bei dem Mann finden, dass er euren anderen Bruder und Benjamin wieder mit euch heimkehren lässt. Und ich - wenn ich kinderlos sein soll, muss ich eben kinderlos sein." (1. Mose 42.36) 15 Dann packten die Männer das doppelte Geld und die Geschenke ein und reisten mit Benjamin nach Ägypten. So kamen sie zu Josef. 16 Als Josef Benjamin bei ihnen sah, sagte er zu seinem Hausverwalter: "Lass die Männer ins Haus kommen, lass schlachten und zurichten, denn sie sollen bei mir zu Mittag essen!" 17 Der gehorchte und führte die Männer zum Haus Josefs. 18 Als sie merkten, dass sie dorthin geführt wurden, bekamen sie Angst und sagten zueinander: "Das ist wegen des Geldes, das wieder in unsere Säcke geraten ist. Sie werden über uns herfallen, uns die Esel wegnehmen und uns zu Sklaven machen." (1. Mose 42.28) 19 Darum wandten sie sich an den Verwalter Josefs und sprachen ihn noch vor dem Tor an. 20 "Bitte Herr", sagten sie zu ihm, "wir sind das vorige Mal wirklich nur hergekommen, um Getreide zu kaufen. 21 Als wir dann aber in die Herberge kamen und unsere Säcke öffneten, fanden wir das ganze Geld, das wir bezahlt hatten, oben im Sack liegen. Darum haben wir es wieder mitgebracht 22 und dazu neues Geld, um Nahrungsmittel zu kaufen. Wir wissen nicht, wer uns das Geld wieder in die Säcke gelegt hat." 23 Doch er sagte: "Friede sei mit euch! Habt keine Angst! Euer Gott, der Gott eures Vaters, hat euch einen Schatz in eure Säcke gegeben! Euer Geld habe ich erhalten." Dann brachte er Simeon zu ihnen (1. Mose 42.24) 24 und führte sie alle miteinander in Josefs Haus. Er ließ ihnen Wasser bringen, damit sie ihre Füße waschen konnten, und ihren Eseln ließ er Futter geben. (1. Mose 18.4) 25 Sie legten inzwischen die Geschenke zurecht, bis Josef am Mittag käme, denn sie hatten gehört, dass sie dort essen sollten. 26 Als Josef nach Hause kam, brachten sie ihm die Geschenke und warfen sich vor ihm auf den Boden. 27 Josef erkundigte sich nach ihrem Wohlergehen und fragte dann: "Geht es eurem alten Vater wohl, von dem ihr gesprochen habt? Lebt er noch?" (1. Mose 42.13) 28 Sie sagten: "Es geht deinem Sklaven, unserem Vater, gut. Ja, er lebt noch." Und noch einmal warfen sie sich vor ihm nieder. (1. Mose 37.7) (1. Mose 37.9) 29 Da erblickte er seinen Bruder Benjamin, den Sohn seiner eigenen Mutter. "Ist das euer jüngster Bruder, von dem ihr gesprochen habt?", fragte er und sagte: "Gott segne dich, mein Sohn!" 30 Dann lief er schnell hinaus, denn beim Anblick seines Bruders wurde er sehr bewegt und war nahe daran zu weinen. Er ging in sein Privatzimmer und weinte dort. 31 Dann wusch er sich das Gesicht und kam zurück. Er nahm sich zusammen und befahl: "Tragt das Essen auf!" 32 Man trug das Essen auf, getrennt für ihn, für sie und für die anwesenden Ägypter. Ägypter essen nicht an einem Tisch mit Hebräern, denn das gilt ihnen als Gräuel. (1. Mose 46.34) (2. Mose 8.22) 33 Die Brüder kamen vor Josef zu sitzen, genau nach ihrem Alter geordnet. Da sahen sie sich staunend an. 34 Josef ließ ihnen von den Gerichten servieren, die auf seinem eigenen Tisch aufgetragen wurden. Die Portion Benjamins war fünfmal größer als die der anderen. Sie tranken mit ihm, bis sie in ausgelassener Stimmung waren.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.