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1. Mose - Kapitel 38

1 Damals trennte sich Juda von seinen Brüdern und zog zu einem Mann aus Adullam, namens Hira. 2 Dort sah er die Tochter eines Kanaaniters namens Schua. Er heiratete sie und schlief mit ihr. 3 Sie wurde schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Juda nannte ihn Er. 4 Dann wurde sie wieder schwanger und gebar einen zweiten Sohn; den nannte sie Onan. 5 Ihren dritten Sohn nannte sie Schela. Zur Zeit seiner Geburt wohnten sie in Kesib. 6 Juda verheiratete seinen ältesten Sohn Er mit einer Frau namens Tamar. 7 Doch sein Erstgeborener tat, was Jahwe missfiel, und Jahwe ließ ihn sterben. 8 Da sagte Juda zu Onan: "Schlafe mit der Frau deines Bruders und vollziehe die Schwagerehe mit ihr. Du bist verpflichtet, deinem Bruder Nachkommen zu verschaffen." (5. Mose 25.5) 9 Weil Onan wusste, dass das Kind nicht ihm gehören würde, ließ er jedes Mal, wenn er mit Tamar schlief, den Samen auf die Erde ausfließen und verderben. Er wollte seinem Bruder keine Nachkommen verschaffen. 10 Das missfiel Jahwe, und er ließ auch Onan sterben. 11 Da sagte Juda zu seiner Schwiegertochter Tamar: "Bleib jetzt als Witwe im Haus deines Vaters, bis mein Sohn Schela alt genug ist." Denn er befürchtete, dass auch dieser sterben würde wie seine Brüder. So ging Tamar zur Familie ihres Vaters zurück. 12 Jahre vergingen. Da starb Judas Frau, die Tochter Schuas. Als die Trauerzeit vorüber war, ging Juda mit seinem Freund Hira aus Adullam nach Timna zu den Schafscherern. 13 Als Tamar erfuhr, dass ihr Schwiegervater zur Schafschur nach Timna ging, 14 legte sie ihre Witwenkleider ab, verhüllte sich mit einem Schleier und setzte sich an den Eingang von Enajim, das am Weg nach Timna liegt. Denn sie hatte bemerkt, dass Schela erwachsen geworden war und sie ihm doch nicht als Frau gegeben wurde. 15 Als Juda sie so verschleiert erblickte, hielt er sie für eine Hure. 16 Er ging zu ihr hin und sagte: "Lass mich mit dir schlafen!" Denn er merkte nicht, dass es seine Schwiegertochter war. "Was gibst du mir, wenn ich dich lasse?", erwiderte sie. (3. Mose 18.15) 17 "Ich schicke dir ein Ziegenböckchen von meiner Herde", versprach er. "Gut", sagte sie, "du musst mir nur ein Pfand dalassen." 18 "Was für ein Pfand willst du denn haben?", fragte er. "Dein Rollsiegel mit Schnur und den Stab in deiner Hand", erwiderte sie. Er gab ihr, was sie wollte, und kam zu ihr, und sie wurde von ihm schwanger. 19 Dann ging sie von dort weg, legte den Schleier ab und zog die Witwenkleider wieder an. 20 Nun schickte Juda seinen Freund aus Adullam mit dem Ziegenböckchen los, um das Pfand einzulösen. Aber die Frau war nicht mehr zu finden. 21 Er fragte die Leute im Ort: "Wo ist denn die Geweihte, die hier in Enajim am Weg saß?" - "Hier gibt es keine Geweihte", sagten sie. 22 Da kehrte er zu Juda zurück und sagte: "Ich habe sie nicht gefunden. Auch die Leute dort kennen keine Geweihte." 23 "Soll sie die Sachen behalten", sagte Juda, "sonst machen wir uns noch zum Gespött. Ich habe ja das Böckchen geschickt, aber du hast sie nicht gefunden." 24 Etwa drei Monate später wurde Juda berichtet: "Deine Schwiegertochter Tamar hat sich mit einem Mann eingelassen und ist sogar schwanger geworden!" - "Führt sie aus dem Ort hinaus!", befahl Juda. "Sie soll verbrannt werden." 25 Als man sie hinausführen wollte, schickte sie jemand zu ihrem Schwiegervater und ließ ihm sagen: "Schau dir dieses Rollsiegel, die Schnur und den Stab genau an! Von dem Mann, dem das gehört, bin ich schwanger." 26 Juda sah sich die Sachen genau an und sagte: "Sie ist im Recht, die Schuld liegt bei mir. Ich hätte sie meinem Sohn Schela zur Frau geben müssen." Er nahm sie bei sich auf, schlief aber nicht wieder mit ihr. 27 Kurz vor der Entbindung stellte sich heraus, dass Tamar Zwillinge bekam. 28 Während der Geburt streckte einer seine Hand heraus. Die Hebamme band einen roten Faden um das Handgelenk und sagte: "Das ist der Erstgeborene." 29 Der zog seine Hand aber wieder zurück, und sein Bruder kam zuerst heraus. "Mit was für einem Riss hast du dir den Vortritt verschafft!", sagte die Hebamme. Deshalb nannte man ihn Perez, Riss. (Matthäus 1.3) 30 Erst dann kam sein Bruder heraus, an dessen Handgelenk der rote Faden war. Ihn nannte man Serach, Rotglanz.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.