zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 36

1 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Esau, der auch Edom heißt. (1. Mose 25.30) 2 Esau hatte Frauen aus dem Land Kanaan geheiratet. Es waren Ada, die Tochter des Hetiters Elon, Oholibama, eine Tochter Anas und Enkelin des Hiwiters Zibon, (1. Mose 26.34) 3 und Basemat. Das war eine Tochter Ismaëls und die Schwester von Nebajot. (1. Mose 28.9) 4 Ada gebar Elifas, Basemat gebar Reguël, 5 und Oholibama gebar Jëusch, Jalam und Korach. Diese Söhne wurden Esau im Land Kanaan geboren. 6 Später zog Esau von seinem Bruder Jakob weg in ein anderes Land. Seine Frauen, seine Söhne und Töchter nahm er mit und alle seine Leute, seine Herden und den ganzen Besitz, den er im Land Kanaan erworben hatte. 7 Ihr Besitz war nämlich viel zu groß, um zusammenbleiben zu können, denn in dem Land, in dem sie als Fremde wohnten, gab es nicht genügend Weiden für ihr Vieh. (1. Mose 13.6) 8 So ließ sich Esau, also Edom, im Gebirge Seïr nieder. 9 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Esau, dem Stammvater der Edomiter, die im Gebirge Seïr leben. 10 Die Namen der Söhne Esaus waren: Elifas, Sohn der Ada, und Reguël, Sohn der Basemat. 11 Elifas wurde der Vater von Teman, Omar, Zefo, Gatam und Kenas. 12 Von seiner Nebenfrau Timna hatte Elifas noch Amalek. Sie alle stammen von Esaus Frau Ada ab. 13 Reguël wurde der Vater von Nahat, Serach, Schamma und Misa. Sie stammen von Esaus Frau Basemat ab. 14 Von Oholibama, der Tochter Anas und Enkelin Zibons, stammen Esaus Söhne Jëusch, Jalam und Korach. 15 Es folgen die Namen der Stammesfürsten, die sich von Esau herleiten. Von Elifas, dem Erstgeborenen Esaus, stammen: Teman, Omar, Zefo, Kenas, 16 Korach, Gatam und Amalek. Sie alle gehen auf Esaus Frau Ada zurück. 17 Von Esaus Sohn Reguël stammen: Nahat, Serach, Schamma und Misa. Sie gehen auf Esaus Frau Basemat zurück. 18 Von Esaus Frau Oholibama stammen Jëusch, Jalam und Korach. 19 Das sind also die Edomiter, Esaus Nachkommen und ihre Stammesfürsten. 20 Es folgen die Namen der dort ansässigen Bewohner, Nachkommen des Horiters Seïr. Seine Söhne hießen Lotan, Schobal, Zibon, Ana, (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12) 21 Dischon, Ezer und Dischan. Das waren die Stammesfürsten der Horiter. 22 Lotans Söhne hießen Hori und Heman. Lotans Schwester war Timna. 23 Die Söhne Schobals hießen Alwan, Manahat, Ebal, Schefo und Onam. 24 Die Söhne Zibons waren Aja und Ana. Ana war es, der Jemim in der Wildnis fand, als er die Esel seines Vaters hütete. 25 Anas Sohn hieß Dischon, seine Tochter Oholibama. 26 Die Söhne Dischons hießen Hemdan, Eschban, Jitran und Keran. 27 Die Söhne Ezers waren Bilhan, Saawan und Akan. 28 Die Söhne Dischans waren Uz und Aran. 29 Das sind also die Stammesfürsten der Horiter: Lotan, Schobal, Zibon, Ana, 30 Dischon, Ezer und Dischan, aufgeführt in der Reihenfolge ihrer Stammväter. 31 Folgende Könige herrschten nacheinander über das Land Edom, noch bevor es einen König in Israel gab: 32 Bela, der Sohn Beors, in der Stadt Dinhaba; 33 Jobab, der Sohn Serachs, aus der Stadt Bozra; 34 Huscham aus dem Gebiet des Stammes Teman; 35 Hadad, der Sohn Bedads, in der Stadt Awit; er besiegte die Midianiter in einer Schlacht auf dem Gebiet von Moab; 36 Samla aus der Stadt Masreka; 37 Schaul aus Rehobot am Strom; 38 Baal-Hanan, der Sohn Achbors; 39 Hadar in der Stadt Pagu; seine Frau Mehetabel war eine Tochter Matreds und Enkelin Me-Sahabs. 40 Folgende Fürsten der Nachkommen Esaus haben ihren Sippen und Städten den Namen gegeben: Timna, Alwa, Jetet, 41 Oholibama, Ela, Pinon, 42 Kenas, Teman, Mibzar, 43 Magdiël und Iram. Das waren die Fürsten Edoms nach ihren Siedlungsgebieten in dem Land, das sie besaßen. So viel zu Esau, dem Stammvater der Edomiter.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.