1 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Esau, der auch Edom heißt. (1. Mose 25.30)2Esau hatte Frauen aus dem Land Kanaan geheiratet. Es waren Ada, die Tochter des Hetiters Elon, Oholibama, eine Tochter Anas und Enkelin des Hiwiters Zibon, (1. Mose 26.34)3und Basemat. Das war eine Tochter Ismaëls und die Schwester von Nebajot. (1. Mose 28.9)4Ada gebar Elifas, Basemat gebar Reguël, 5und Oholibama gebar Jëusch, Jalam und Korach. Diese Söhne wurden Esau im Land Kanaan geboren.6Später zog Esau von seinem Bruder Jakob weg in ein anderes Land. Seine Frauen, seine Söhne und Töchter nahm er mit und alle seine Leute, seine Herden und den ganzen Besitz, den er im Land Kanaan erworben hatte. 7Ihr Besitz war nämlich viel zu groß, um zusammenbleiben zu können, denn in dem Land, in dem sie als Fremde wohnten, gab es nicht genügend Weiden für ihr Vieh. (1. Mose 13.6)8So ließ sich Esau, also Edom, im Gebirge Seïr nieder.9Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Esau, dem Stammvater der Edomiter, die im Gebirge Seïr leben. 10Die Namen der Söhne Esaus waren: Elifas, Sohn der Ada, und Reguël, Sohn der Basemat. 11Elifas wurde der Vater von Teman, Omar, Zefo, Gatam und Kenas. 12Von seiner Nebenfrau Timna hatte Elifas noch Amalek. Sie alle stammen von Esaus Frau Ada ab. 13Reguël wurde der Vater von Nahat, Serach, Schamma und Misa. Sie stammen von Esaus Frau Basemat ab. 14Von Oholibama, der Tochter Anas und Enkelin Zibons, stammen Esaus Söhne Jëusch, Jalam und Korach. 15Es folgen die Namen der Stammesfürsten, die sich von Esau herleiten. Von Elifas, dem Erstgeborenen Esaus, stammen: Teman, Omar, Zefo, Kenas, 16Korach, Gatam und Amalek. Sie alle gehen auf Esaus Frau Ada zurück. 17Von Esaus Sohn Reguël stammen: Nahat, Serach, Schamma und Misa. Sie gehen auf Esaus Frau Basemat zurück. 18Von Esaus Frau Oholibama stammen Jëusch, Jalam und Korach. 19Das sind also die Edomiter, Esaus Nachkommen und ihre Stammesfürsten. 20Es folgen die Namen der dort ansässigen Bewohner, Nachkommen des Horiters Seïr. Seine Söhne hießen Lotan, Schobal, Zibon, Ana, (1. Mose 14.6)(5. Mose 2.12)21Dischon, Ezer und Dischan. Das waren die Stammesfürsten der Horiter. 22Lotans Söhne hießen Hori und Heman. Lotans Schwester war Timna. 23Die Söhne Schobals hießen Alwan, Manahat, Ebal, Schefo und Onam. 24Die Söhne Zibons waren Aja und Ana. Ana war es, der Jemim in der Wildnis fand, als er die Esel seines Vaters hütete. 25Anas Sohn hieß Dischon, seine Tochter Oholibama. 26Die Söhne Dischons hießen Hemdan, Eschban, Jitran und Keran. 27Die Söhne Ezers waren Bilhan, Saawan und Akan. 28Die Söhne Dischans waren Uz und Aran. 29Das sind also die Stammesfürsten der Horiter: Lotan, Schobal, Zibon, Ana, 30Dischon, Ezer und Dischan, aufgeführt in der Reihenfolge ihrer Stammväter.31Folgende Könige herrschten nacheinander über das Land Edom, noch bevor es einen König in Israel gab: 32Bela, der Sohn Beors, in der Stadt Dinhaba; 33Jobab, der Sohn Serachs, aus der Stadt Bozra; 34Huscham aus dem Gebiet des Stammes Teman; 35Hadad, der Sohn Bedads, in der Stadt Awit; er besiegte die Midianiter in einer Schlacht auf dem Gebiet von Moab; 36Samla aus der Stadt Masreka; 37Schaul aus Rehobot am Strom; 38Baal-Hanan, der Sohn Achbors; 39Hadar in der Stadt Pagu; seine Frau Mehetabel war eine Tochter Matreds und Enkelin Me-Sahabs.40Folgende Fürsten der Nachkommen Esaus haben ihren Sippen und Städten den Namen gegeben: Timna, Alwa, Jetet, 41Oholibama, Ela, Pinon, 42Kenas, Teman, Mibzar, 43Magdiël und Iram. Das waren die Fürsten Edoms nach ihren Siedlungsgebieten in dem Land, das sie besaßen. So viel zu Esau, dem Stammvater der Edomiter.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.