zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 35

1 Gott sagte zu Jakob: Zieh nach Bet-El hinauf, lass dich dort nieder und baue einen Altar für den Gott, der dir erschienen ist, als du vor deinem Bruder Esau geflohen bist." (1. Mose 28.12) (1. Mose 31.13) 2 Da befahl Jakob seiner ganzen Familie und allen, die bei ihm waren: "Schafft die fremden Götter weg, die ihr noch habt! Reinigt euch und zieht frische Sachen an! (1. Mose 31.19) (Josua 24.23) (1. Samuel 7.3) 3 Wir werden nach Bet-El hinaufziehen, und ich werde dort einen Altar bauen für den Gott, der mich in meiner Not erhört hat und mir auf meinem ganzen Weg zur Seite stand. (1. Mose 28.15) (1. Mose 28.20-22) 4 Da gaben sie Jakob ihre Götterfiguren und ihre Ohrringe, und er vergrub sie unter der Terebinthe bei Sichem. (Josua 24.26) (Richter 9.6) 5 Dann brachen sie auf. Niemand wagte es, sie zu verfolgen, denn auf den umliegenden Städten lag ein Schrecken Gottes. 6 So kam Jakob mit seinen Leuten nach Lus im Land Kanaan, das jetzt Bet-El heißt. 7 Dort baute er einen Altar und nannte die Opferstätte El-Bet-El, denn hier war ihm Gott erschienen, als er vor seinem Bruder Esau floh. (1. Mose 12.8) 8 Während sie dort waren, starb Debora, die Amme Rebekkas. Sie begruben sie unterhalb von Bet-El unter der Steineiche, die davon den Namen Allon Bachut, Klageeiche, erhielt. 9 Da erschien Gott Jakob und segnete ihn. Es war das zweite Mal seit seiner Rückkehr aus Mesopotamien. 10 Gott sagte: "Du heißt Jakob. Doch von jetzt an sollst du nicht mehr Jakob, sondern Israel genannt werden!" So gab er ihm den Namen Israel. (1. Mose 32.29) 11 Weiter sagte Gott zu ihm: "Ich bin El-Schaddai, der allmächtige Gott. Sei fruchtbar und vermehre dich! Ein Volk, ja eine ganze Schar von Völkern wird von dir abstammen, selbst Könige werden unter deinen direkten Nachkommen sein. (1. Mose 17.1) (1. Mose 17.6) (1. Mose 28.3-4) 12 Das Land, das ich Abraham und Isaak zugesprochen habe, werde ich dir und deinen Nachkommen geben." 13 Als Gott das Gespräch mit ihm beendet hatte, fuhr er von diesem Ort wieder in den Himmel auf. (1. Mose 17.22) 14 Jakob stellte einen Gedenkstein dorthin, wo Gott mit ihm geredet hatte. Er goss ein Trankopfer darüber und salbte ihn mit Öl. (1. Mose 28.18-19) 15 Die Stelle, wo Gott mit ihm geredet hatte, nannte er Bet-El, Haus Gottes. 16 Dann brachen sie wieder von Bet-El auf. Als sie nur noch ein Stück von Efrata entfernt waren, setzten die Wehen bei Rahel ein. Sie hatte eine sehr schwere Geburt. 17 Als ihr die Geburt so schwer wurde, sagte die Hebamme zu ihr: "Hab keine Angst, es wird wieder ein Sohn!" 18 Aber Rahel spürte, dass ihr das Leben entwich und sie sterben würde. Da nannte sie ihn Ben-Oni, Sohn meiner Totenklage. Sein Vater aber nannte ihn Benjamin, Sohn meines Glücks. 19 So starb Rahel und wurde dort am Weg nach Efrata begraben, das jetzt Bethlehem heißt. (Micha 5.1) 20 Jakob errichtete einen Gedenkstein auf ihrem Grab, der noch heute als Grabmal Rahels dort steht. 21 Dann zog Israel weiter und schlug seine Zelte jenseits von Migdal-Eder auf. (Micha 4.8) 22 Dort geschah es, dass Ruben mit Bilha, der Nebenfrau seines Vaters, schlief. Und Israel erfuhr davon. Jakob hatte zwölf Söhne. (1. Mose 49.4) 23 Die Söhne Leas: Ruben, der Erstgeborene Jakobs, Simeon, Levi, Juda, Issachar und Sebulon. 24 Die Söhne Rahels: Josef und Benjamin. 25 Die Söhne Bilhas, der Sklavin Rahels: Dan und Naftali. 26 Die Söhne Silpas, der Sklavin Leas: Gad und Ascher. Alle wurden noch in Mesopotamien geboren. 27 Jakob kam dann zu seinem Vater Isaak nach Mamre bei Kirjat-Arba, das jetzt Hebron heißt. Dort hatten Abraham und Isaak sich niedergelassen. 28 Isaak wurde 180 Jahre alt. 29 Er starb nach einem langen und erfüllten Leben und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. Seine beiden Söhne Esau und Jakob begruben ihn. (1. Mose 25.8)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.