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1. Mose - Kapitel 32

1 Früh am nächsten Morgen küsste Laban zum Abschied seine Enkel und seine Töchter und segnete sie. Dann kehrte er in seine Heimat zurück. 2 Als dann auch Jakob weiterzog, begegneten ihm Engel Gottes. (1. Mose 28.12) (Psalm 34.8) 3 "Hier ist das Lager Gottes!", sagte er, als er sie sah. Deshalb nannte er jenen Ort Mahanajim, Doppellager. 4 Nun schickte Jakob Boten zu seinem Bruder Esau voraus, der sich im Bergland von Seïr im Gebiet Edoms aufhielt. (1. Mose 36.8) 5 Er befahl ihnen: "Wenn ihr zu meinem Herrn, zu Esau kommt, sollt ihr sagen: 'Dein Diener Jakob lässt dir sagen: Die ganze Zeit über habe ich mich als Fremder bei Laban aufgehalten. 6 Ich habe Rinder, Esel und Kleinvieh erworben, Sklaven und Sklavinnen. Das wollte ich dir, meinem Herrn, mitteilen, um dein Wohlwollen zu gewinnen." 7 Als die Boten zurückkamen berichteten sie: "Wir waren bei deinem Bruder, bei Esau. Er ist schon unterwegs und zieht dir mit vierhundert Mann entgegen." 8 Jakob wurde angst und bange. Er teilte die Leute, die er bei sich hatte, in zwei Lager, dazu das Kleinvieh, die Rinder und die Kamele, 9 denn er sagte sich: "Wenn Esau auf das eine Lager trifft und alles erschlägt, kann doch das andere entkommen." 10 Dann betete Jakob: "Jahwe, Gott meines Vaters Abraham und Gott meines Vaters Isaak! Du hast zu mir gesagt: 'Kehr in deine Heimat und zu deiner Verwandtschaft zurück; ich werde es dir gut gehen lassen!' (1. Mose 31.3) (1. Mose 31.13) 11 Ich bin zu gering für alle Barmherzigkeit und Treue, die du an mir, deinem Sklaven, erwiesen hast. Denn nur mit meinem Stab bin ich über diesen Jordan gegangen, und nun bin ich zu zwei Lagern geworden. (2. Samuel 7.18) 12 Rette mich doch vor meinem Bruder, vor Esau. Ich habe Angst vor ihm, dass er nicht etwa kommt und uns alle umbringt, auch die Mütter und die Kinder. 13 Du hast mir doch versprochen: 'Ich will dir viel Gutes tun, und deine Nachkommen sollen werden wie der Sand am Meer, den niemand zählen kann.'" (1. Mose 28.13-14) 14 Er blieb die Nacht über dort und stellte aus seinem Besitz ein Geschenk für seinen Bruder Esau zusammen: 15 200 Ziegen und 20 Ziegenböcke, 200 Mutterschafe und 20 Schafböcke, 16 30 Kamelstuten mit ihren Jungen, 40 Kühe, 10 Stiere, 20 Eselinnen und 10 Esel. 17 Jede dieser Herden übergab er einem seiner Leute und sagte: "Zieht voraus und lasst einen Abstand zwischen den Herden!" 18 Dem ersten befahl er: "Wenn mein Bruder Esau dir entgegenkommt, wird er fragen: 'Wem gehörst du und wohin gehst du? Und wem gehören die Tiere, die du treibst?', 19 dann sollt ihr sagen: 'Es gehört alles deinem Diener Jakob, und es ist ein Geschenk, das er meinem Herrn Esau macht. Er selbst kommt hinter uns her.'" 20 Dieselbe Anweisung gab er auch dem zweiten, dem dritten und allen anderen, die hinter den Herden gingen: "Genau dasselbe sollt ihr zu Esau sagen, wenn ihr ihn trefft. 21 Und sagt immer: 'Dein Diener Jakob kommt auch noch hinter uns her.'" Denn er dachte: "Ich will ihn durch das Geschenk, das vor mir herzieht, versöhnen. Erst dann will ich ihm selbst unter die Augen treten. Vielleicht nimmt er mich freundlich auf." 22 So zog das Geschenk ihm voraus, während er die Nacht über im Lager blieb. 23 Doch mitten in der Nacht stand er auf, nahm seine beiden Frauen, die beiden Sklavinnen und seine elf Söhne und überquerte mit ihnen den Jabbok an einer Furt. 24 Auch alle seine Herden und seinen Besitz brachte er über den Fluss. 25 Nur Jakob selbst blieb zurück. Da rang ein Mann mit ihm, bis die Morgenröte heraufzog. (Hosea 12.4-5) 26 Als jener merkte, dass Jakob sich nicht niederringen ließ, schlug er auf dessen Hüftgelenk, sodass es sich ausrenkte. 27 Dann sagte er: "Lass mich los, die Morgenröte zieht schon herauf!" Doch Jakob erwiderte: "Ich lass dich nicht los, wenn du mich nicht vorher segnest!" (Matthäus 15.22) 28 "Wie heißt du?", fragte der Mann. "Jakob", erwiderte er. 29 Da sagte er: "Du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel, Gotteskämpfer! Denn du hast mit Gott und mit Menschen gekämpft und hast gesiegt." (1. Mose 35.10) 30 Da bat Jakob: "Sag mir doch, wie du heißt!" Doch er erwiderte nur: "Warum fragst du?"; und er segnete ihn. (Richter 13.17-18) 31 "Ich habe Gott ins Gesicht gesehen", sagte Jakob, "und ich lebe noch!" Darum nannte er jenen Ort Pnuël, Gottes Gesicht. (2. Mose 33.20) 32 Als Jakob Pnuël verließ, ging die Sonne über ihm auf. Er hinkte wegen seiner Hüfte. 33 Deshalb lehnen es die Israeliten bis heute ab, den Muskel zu essen, der über dem Hüftgelenk liegt, weil Jakob an dieser Stelle von Gott geschlagen worden war.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.