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1. Mose - Kapitel 32

1 Früh am nächsten Morgen küsste Laban zum Abschied seine Enkel und seine Töchter und segnete sie. Dann kehrte er in seine Heimat zurück. 2 Als dann auch Jakob weiterzog, begegneten ihm Engel Gottes. (1. Mose 28.12) (Psalm 34.8) 3 "Hier ist das Lager Gottes!", sagte er, als er sie sah. Deshalb nannte er jenen Ort Mahanajim, Doppellager. 4 Nun schickte Jakob Boten zu seinem Bruder Esau voraus, der sich im Bergland von Seïr im Gebiet Edoms aufhielt. (1. Mose 36.8) 5 Er befahl ihnen: "Wenn ihr zu meinem Herrn, zu Esau kommt, sollt ihr sagen: 'Dein Diener Jakob lässt dir sagen: Die ganze Zeit über habe ich mich als Fremder bei Laban aufgehalten. 6 Ich habe Rinder, Esel und Kleinvieh erworben, Sklaven und Sklavinnen. Das wollte ich dir, meinem Herrn, mitteilen, um dein Wohlwollen zu gewinnen." 7 Als die Boten zurückkamen berichteten sie: "Wir waren bei deinem Bruder, bei Esau. Er ist schon unterwegs und zieht dir mit vierhundert Mann entgegen." 8 Jakob wurde angst und bange. Er teilte die Leute, die er bei sich hatte, in zwei Lager, dazu das Kleinvieh, die Rinder und die Kamele, 9 denn er sagte sich: "Wenn Esau auf das eine Lager trifft und alles erschlägt, kann doch das andere entkommen." 10 Dann betete Jakob: "Jahwe, Gott meines Vaters Abraham und Gott meines Vaters Isaak! Du hast zu mir gesagt: 'Kehr in deine Heimat und zu deiner Verwandtschaft zurück; ich werde es dir gut gehen lassen!' (1. Mose 31.3) (1. Mose 31.13) 11 Ich bin zu gering für alle Barmherzigkeit und Treue, die du an mir, deinem Sklaven, erwiesen hast. Denn nur mit meinem Stab bin ich über diesen Jordan gegangen, und nun bin ich zu zwei Lagern geworden. (2. Samuel 7.18) 12 Rette mich doch vor meinem Bruder, vor Esau. Ich habe Angst vor ihm, dass er nicht etwa kommt und uns alle umbringt, auch die Mütter und die Kinder. 13 Du hast mir doch versprochen: 'Ich will dir viel Gutes tun, und deine Nachkommen sollen werden wie der Sand am Meer, den niemand zählen kann.'" (1. Mose 28.13-14) 14 Er blieb die Nacht über dort und stellte aus seinem Besitz ein Geschenk für seinen Bruder Esau zusammen: 15 200 Ziegen und 20 Ziegenböcke, 200 Mutterschafe und 20 Schafböcke, 16 30 Kamelstuten mit ihren Jungen, 40 Kühe, 10 Stiere, 20 Eselinnen und 10 Esel. 17 Jede dieser Herden übergab er einem seiner Leute und sagte: "Zieht voraus und lasst einen Abstand zwischen den Herden!" 18 Dem ersten befahl er: "Wenn mein Bruder Esau dir entgegenkommt, wird er fragen: 'Wem gehörst du und wohin gehst du? Und wem gehören die Tiere, die du treibst?', 19 dann sollt ihr sagen: 'Es gehört alles deinem Diener Jakob, und es ist ein Geschenk, das er meinem Herrn Esau macht. Er selbst kommt hinter uns her.'" 20 Dieselbe Anweisung gab er auch dem zweiten, dem dritten und allen anderen, die hinter den Herden gingen: "Genau dasselbe sollt ihr zu Esau sagen, wenn ihr ihn trefft. 21 Und sagt immer: 'Dein Diener Jakob kommt auch noch hinter uns her.'" Denn er dachte: "Ich will ihn durch das Geschenk, das vor mir herzieht, versöhnen. Erst dann will ich ihm selbst unter die Augen treten. Vielleicht nimmt er mich freundlich auf." 22 So zog das Geschenk ihm voraus, während er die Nacht über im Lager blieb. 23 Doch mitten in der Nacht stand er auf, nahm seine beiden Frauen, die beiden Sklavinnen und seine elf Söhne und überquerte mit ihnen den Jabbok an einer Furt. 24 Auch alle seine Herden und seinen Besitz brachte er über den Fluss. 25 Nur Jakob selbst blieb zurück. Da rang ein Mann mit ihm, bis die Morgenröte heraufzog. (Hosea 12.4-5) 26 Als jener merkte, dass Jakob sich nicht niederringen ließ, schlug er auf dessen Hüftgelenk, sodass es sich ausrenkte. 27 Dann sagte er: "Lass mich los, die Morgenröte zieht schon herauf!" Doch Jakob erwiderte: "Ich lass dich nicht los, wenn du mich nicht vorher segnest!" (Matthäus 15.22) 28 "Wie heißt du?", fragte der Mann. "Jakob", erwiderte er. 29 Da sagte er: "Du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel, Gotteskämpfer! Denn du hast mit Gott und mit Menschen gekämpft und hast gesiegt." (1. Mose 35.10) 30 Da bat Jakob: "Sag mir doch, wie du heißt!" Doch er erwiderte nur: "Warum fragst du?"; und er segnete ihn. (Richter 13.17-18) 31 "Ich habe Gott ins Gesicht gesehen", sagte Jakob, "und ich lebe noch!" Darum nannte er jenen Ort Pnuël, Gottes Gesicht. (2. Mose 33.20) 32 Als Jakob Pnuël verließ, ging die Sonne über ihm auf. Er hinkte wegen seiner Hüfte. 33 Deshalb lehnen es die Israeliten bis heute ab, den Muskel zu essen, der über dem Hüftgelenk liegt, weil Jakob an dieser Stelle von Gott geschlagen worden war.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.