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1. Mose - Kapitel 30

1 Als Rahel merkte, dass sie keine Kinder für Jakob bekommen konnte, wurde sie auf ihre Schwester eifersüchtig. "Sorge dafür, dass ich Kinder bekomme!", sagte sie zu Jakob. "Wenn nicht, sterbe ich!" 2 Da wurde Jakob zornig auf Rahel und sagte: "Stehe ich etwa an Gottes Stelle, der dir Kinder versagt hat?" (Psalm 127.3) 3 Sie sagte: "Nimm meine Sklavin Bilha und schlafe mit ihr. Wenn sie das Kind dann auf meinem Schoß zur Welt bringt, ist es wie mein eigenes." (1. Mose 16.2) 4 So gab sie ihm ihre Sklavin Bilha zur Frau und er schlief mit ihr. 5 Da wurde Bilha schwanger und gebar Jakob einen Sohn. 6 Rahel sagte: "Gott hat mir Recht verschafft, er hat meine Bitten gehört und mir einen Sohn geschenkt!" Darum nannte sie ihn Dan. 7 Darauf wurde Rahels Sklavin Bilha noch einmal schwanger und schenkte Jakob noch einen Sohn. 8 Da sagte Rahel: "Einen Gotteskampf habe ich mit meiner Schwester ausgefochten und habe auch gesiegt." Sie nannte ihn Naftali. 9 Als Lea nun sah, dass sie keine Kinder mehr bekam, gab sie Jakob ihre Sklavin Silpa zur Frau. (1. Mose 29.35) 10 Auch Silpa schenkte Jakob einen Sohn. 11 Da sagte Lea: "Das Glück ist gekommen!" und nannte ihn Gad, Glück. 12 Als Silpa Jakob einen zweiten Sohn schenkte, 13 sagte Lea: "Ich Glückliche! Alle Frauen werden mich glücklich preisen!" Darum nannte sie ihn Ascher. 14 Zur Zeit der Weizenernte fand Ruben einmal Alraunfrüchte auf dem Feld und brachte sie seiner Mutter Lea. Da bat Rahel ihre Schwester: "Gib mir doch ein paar von den Liebesäpfeln, die dein Sohn gefunden hat!" 15 Aber Lea sagte zu ihr: "Reicht es dir nicht, dass du mir meinen Mann weggenommen hast? Musst du auch noch die Liebesäpfel meines Sohnes haben?" Rahel erwiderte: "Wenn du sie mir gibst, soll er heute Nacht bei dir schlafen!" 16 Als Jakob abends vom Feld kam, ging Lea ihm entgegen und sagte: "Heute musst du mit mir schlafen, denn ich habe bezahlt. Ich habe dich mit den Liebesäpfeln meines Sohnes erkauft." Da schlief Jakob in dieser Nacht mit ihr; 17 und Gott erhörte Leas Bitte, sodass sie schwanger wurde und Jakob einen fünften Sohn schenkte. 18 Sie sagte: "Gott hat mich dafür belohnt, dass ich meine Sklavin meinem Mann gegeben habe." Darum nannte sie ihn Issachar, mein Lohn. 19 Als Lea noch einmal schwanger wurde und Jakob einen sechsten Sohn schenkte, 20 sagte sie: "Gott hat mir ein schönes Geschenk gemacht; diesmal wird mein Mann mich annehmen, denn ich habe ihm sechs Söhne geboren." Deshalb gab sie ihm den Namen Sebulon. 21 Danach gebar sie eine Tochter und gab ihr den Namen Dina. 22 Nun dachte Gott aber auch an Rahel. Er erhörte sie und öffnete ihren Mutterschoß. (1. Samuel 1.19) 23 Sie wurde daraufhin schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Da sagte sie: "Gott hat meine Schande weggenommen." (Jesaja 4.1) (Lukas 1.25) 24 Sie nannte ihn Josef und sagte: "Jahwe gebe mir noch einen anderen Sohn." 25 Als Rahel Josef geboren hatte, sagte Jakob zu Laban: "Entlass mich, ich will in meine Heimat ziehen! 26 Gib mir meine Frauen und Kinder, für die ich bei dir gearbeitet habe und lass mich gehen! Du weißt ja selbst, was ich mit meiner Arbeit für dich geleistet habe." (1. Mose 29.20) (1. Mose 29.30) 27 Aber Laban erwiderte: "Könnte ich doch dein Wohlwollen finden und dich zum Bleiben bewegen! Durch Wahrsagung habe ich erfahren, dass Jahwe mich deinetwegen gesegnet hat. (1. Mose 39.5) 28 Was willst du als Lohn? Ich gebe dir, was du verlangst." 29 Jakob sagte: "Du weißt ja, wie ich für dich geschuftet habe und was aus deinem Vieh bei mir geworden ist. 30 Das wenige, das du vor meiner Zeit hattest, hat sich gewaltig vermehrt, und Jahwe hat dich bei jedem meiner Schritte gesegnet. Jetzt muss ich endlich für meine Familie sorgen!" 31 Da fragte Laban: "Was verlangst du als Lohn?" - "Du sollst mir gar nichts geben", erwiderte Jakob, "wenn du mir Folgendes zugestehst, werde ich auch weiterhin für dein Kleinvieh sorgen: 32 Ich will heute aus deinen Herden jedes dunkel gesprenkelte und gefleckte Schaf entfernen, sowie jede hell gefleckte und gesprenkelte Ziege. Das soll mein Lohn sein! 33 Meine Redlichkeit wird für mich zeugen, wenn du morgen kommst, um meinen Lohn anzusehen: Alle Ziegen, die nicht hell gefleckt und gesprenkelt und alle Schaflämmer, die nicht braun sind, sollen als gestohlen gelten, wenn sie bei mir sind." 34 Da sagte Laban: "Gut, es soll so sein, wie du gesagt hast." 35 Aber er suchte noch am selben Tag alle Ziegen und Ziegenböcke heraus, an denen etwas Helles, und alle Schafe, an denen etwas Dunkles war, und gab sie seinen Söhnen. 36 Dann entfernte er sich mit ihnen von Jakob, und zwar drei Tagereisen weit. Jakob weidete nun die restlichen Tiere Labans. 37 Nun schnitt sich Jakob frische Zweige von Silberpappeln, Mandelbäumen und Platanen und schälte Streifen von der Rinde ab. Diese hellgestreiften Stöcke 38 legte er in die Tränkrinnen. Wenn dann die Tiere, die zum Tränken kamen, brünstig wurden 39 und sich besprangen, warfen sie lauter gestreifte, gesprenkelte und gefleckte Junge. 40 Diese Lämmer sonderte Jakob aus und machte alle gestreiften und braunen Tiere zu einer eigenen Herde. So züchtete er sich eine besondere Herde, die er nicht zu den Tieren Labans gab. 41 Jakob legte die Stäbe aber nur dann in die Tränkrinnen, wenn die kräftigen Tiere sich besprangen; 42 bei den schwächlichen tat er das nicht. So blieben die schwächlichen Tiere bei Laban und Jakob bekam die kräftigen. 43 Auf diese Weise wurde Jakob reicher und reicher und besaß schließlich sehr viele Schafe und Ziegen, dazu Sklaven und Sklavinnen und ebenso Kamele und Esel. (1. Mose 12.16)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.