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1. Mose - Kapitel 28

1 Da ließ Isaak Jakob zu sich rufen. Er segnete ihn und sagte: "Du darfst dir keine Frau aus dem Land Kanaan nehmen. (1. Mose 24.3) 2 Zieh ins obere Mesopotamien zur Sippe Betuëls, des Vaters deiner Mutter, und nimm dir eine Frau von den Töchtern Labans, des Bruders deiner Mutter. (1. Mose 22.23) (1. Mose 24.29) 3 El-Schaddai, der allmächtige Gott, wird dich segnen. Er mache dich fruchtbar und lasse dich zahlreich werden, sodass aus dir eine ganze Schar von Völkern wird. 4 Er gebe dir und deinen Nachkommen den Segen Abrahams, damit du das Land in Besitz nimmst, das Gott Abraham gegeben hat und in dem du jetzt noch als Fremder lebst!" (1. Mose 12.2) 5 So ließ Isaak Jakob ziehen, und dieser machte sich auf den Weg ins obere Mesopotamien zu Laban, dem Sohn des Aramäers Betuël, dem Bruder Rebekkas, seiner und Esaus Mutter. 6 Als nun Esau erfuhr, dass Isaak Jakob gesegnet und ins obere Mesopotamien geschickt hatte, damit er sich dort eine Frau suche, und dass er ihm beim Segnen befohlen hatte: "Du darfst dir keine Frau aus dem Land Kanaan nehmen!", 7 und dass Jakob seinem Vater und seiner Mutter gehorcht hatte und bereits aufgebrochen war, 8 da begriff Esau, dass die Frauen Kanaans seinem Vater zuwider waren. 9 Er ging zu Ismaël und nahm zu seinen Frauen noch eine weitere hinzu, nämlich Mahalat, die Tochter Ismaëls, die Schwester Nebajots und Enkelin Abrahams. (1. Mose 25.13) (1. Mose 26.34) 10 Jakob hatte sich von Beerscheba auf den Weg nach Haran gemacht. 11 Dabei kam er an einen bestimmten Ort und übernachtete dort, weil die Sonne schon untergegangen war. Er nahm einen der Steine des Platzes, machte ihn zu seinem Kopflager und legte sich schlafen. 12 Im Traum sah er einen Treppenaufgang, dessen Spitze bis an den Himmel reichte. Engel stiegen auf ihm hinauf und herab. (Johannes 1.51) 13 Und auf einmal stand Jahwe über ihm und sagte: "Ich bin Jahwe, der Gott deines Vaters Abraham und der Gott Isaaks. Das Land, auf dem du liegst, will ich dir und deinen Nachkommen geben. (1. Mose 12.7) 14 Deine Nachkommen werden zahlreich sein wie der Staub auf der Erde. Du wirst dich ausbreiten nach Westen und Osten, Norden und Süden. Durch dich und deine Nachkommenschaft sollen alle Sippen der Erde gesegnet werden. (1. Mose 12.3) (1. Mose 13.16) 15 Und ich werde dir beistehen. Ich beschütze dich überall, wo du hingehst, und bringe dich wieder in dieses Land zurück. Ich werde dich nicht verlassen und tue alles, was ich dir versprochen habe." 16 Da erwachte Jakob und sagte: "Tatsächlich, Jahwe ist an diesem Ort, und ich habe es nicht gewusst." 17 Er fürchtete sich und rief: "Ehrfurcht gebietet dieser Ort! Hier ist wirklich das Haus Gottes, das Tor des Himmels." (2. Mose 3.5) 18 Früh am Morgen stand Jakob auf. Er stellte den Stein, der an seinem Kopfende gelegen hatte, als Gedenkstein auf, goss Öl auf seine Spitze 19 und gab dem Ort den Namen Bet-El, Haus Gottes. Vorher hieß der Ort Lus. (1. Mose 35.14-15) 20 Dann legte Jakob ein Gelübde ab: "Wenn Gott mir beisteht und mich auf meiner Reise behütet, wenn er mir Nahrung und Kleidung gibt 21 und ich wohlbehalten zu meiner Familie zurückkomme, dann soll Jahwe mein Gott sein. 22 Und hier an dieser Stelle, wo ich den Stein aufgestellt habe, soll ein Haus Gottes stehen. Und von allem, was du mir gibst, werde ich dir treu den zehnten Teil zurückgeben." (1. Mose 35.1) (1. Mose 35.7)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.