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1. Mose - Kapitel 26

1 Wieder einmal brach eine Hungersnot über das Land herein, wie schon damals zur Zeit Abrahams. Da zog Isaak nach Gerar zu Abimelech, dem Philisterkönig. (1. Mose 12.10) (1. Mose 20.2) 2 Jahwe war ihm nämlich erschienen und hatte gesagt: "Zieh nicht nach Ägypten, bleib in dem Land, das ich dir sage! 3 Lebe als Fremder in diesem Land, dann werde ich mit dir sein und dich segnen. Denn dir und deinen Nachkommen werde ich all diese Länder geben. Ich halte den Eid, den ich deinem Vater Abraham geschworen habe. (1. Mose 12.7) (1. Mose 22.16) 4 Ich mache deine Nachkommen so zahlreich wie die Sterne am Himmel und gebe ihnen all diese Länder. Und durch deine Nachkommen werden alle Völker der Erde gesegnet sein, (1. Mose 12.3) (1. Mose 15.5) 5 weil Abraham auf mich gehört und meine Befehle, Gebote und Weisungen befolgt hat." 6 So blieb Isaak in Gerar. 7 Als nun die Männer am Ort sich nach seiner Frau erkundigten, sagte er: "Sie ist meine Schwester", denn er dachte: "Die Männer hier werden mich wegen Rebekka umbringen, sie ist ja so schön." 8 Als er schon längere Zeit dort war, schaute der Philisterkönig Abimelech einmal aus dem Fenster und sah, wie Isaak mit Rebekka schmuste. (Sprüche 5.18) 9 Da ließ er ihn zu sich rufen und sagte: "Sie ist ja doch deine Frau! Wie konntest du nur sagen: 'Sie ist meine Schwester'?" - "Ich befürchtete, wegen ihr umgebracht zu werden", erwiderte Isaak. 10 "Was hast du uns da angetan?", rief Abimelech. "Wie leicht hätte es geschehen können, dass einer meiner Leute mit ihr geschlafen hätte! Dann hättest du uns in schwere Schuld gestürzt!" 11 Darauf ließ Abimelech dem ganzen Volk bekannt machen: "Wer diesen Mann oder seine Frau antastet, wird in jedem Fall mit dem Tod bestraft." 12 Isaak säte in diesem Land Getreide aus und erntete in jenem Jahr das Hundertfache. So segnete Jahwe ihn. (Sprüche 10.22) 13 Sein Besitz vermehrte sich immer mehr, und er wurde ein sehr reicher Mann. 14 Er hatte Kleinvieh- und Rinderherden und ein zahlreiches Gesinde. Da wurden die Philister neidisch auf ihn. 15 Deshalb schütteten sie alle Brunnen zu, die von den Leuten seines Vaters Abraham gegraben worden waren, und füllten sie mit Schutt. (1. Mose 21.25) 16 Und Abimelech sagte zu Isaak: "Zieh von uns weg, denn du bist uns zu mächtig geworden!" 17 Da verließ Isaak die Stadt und schlug sein Lager im Tal von Gerar auf. 18 Danach legte er die Brunnen wieder frei, die zur Zeit seines Vaters Abraham gegraben worden waren und die die Philister nach dessen Tod zugeschüttet hatten. Er gab ihnen die gleichen Namen, die sein Vater ihnen gegeben hatte. 19 Isaaks Leute gruben auch im Talgrund und stießen dabei auf Quellwasser. 20 Doch die Hirten von Gerar fingen Streit mit den Hirten Isaaks an und erklärten: "Das Wasser gehört uns!" Deshalb nannte Isaak den Brunnen Esek, Zank, weil sie sich mit ihm herumgezankt hatten. 21 Sie gruben einen anderen Brunnen; aber auch um den stritten sie. Da nannte er ihn Sitna, Anklage. 22 Danach zog er von dort weiter und grub noch einen Brunnen. Um den gab es keinen Streit. Deshalb nannte Isaak ihn Rehobot, Weite, und sagte: "Jetzt hat Jahwe uns freien Raum gegeben, dass wir uns im Land ausbreiten können." 23 Von dort zog er nach Beerscheba hinauf. 24 In derselben Nacht erschien ihm Jahwe und sagte: "Ich bin der Gott deines Vaters Abraham. Hab keine Angst, denn ich stehe dir bei! Wegen Abraham werde ich dich segnen und deine Nachkommenschaft zahlreich machen." 25 Isaak baute dort einen Altar und rief den Namen Jahwes an. Er schlug sein Lager in der Nähe auf, und seine Leute begannen, einen Brunnen zu graben. (1. Mose 12.8) 26 Da besuchte ihn Abimelech aus Gerar zusammen mit seinem Ratgeber Ahusat und seinem Heerführer Pichol. (1. Mose 21.22) 27 "Warum kommt ihr zu mir?", fragte Isaak sie. "Ihr habt mich doch wie einen Feind behandelt und von euch fortgejagt!" 28 "Wir haben deutlich gesehen, dass Jahwe auf deiner Seite steht", erwiderten sie. "Deshalb haben wir uns gedacht: 'Es müsste eine eidliche Verpflichtung zwischen uns stehen!' Wir wollen einen Vertrag mit dir schließen, 29 dass du uns keinen Schaden zufügst. Wir haben dir ja auch nichts zuleide getan; wir haben dir nur Gutes erwiesen und dich in Frieden ziehen lassen. Du bist nun einmal von Jahwe gesegnet." 30 Daraufhin ließ Isaak ihnen ein Mahl zubereiten, und sie aßen und tranken. 31 Früh am nächsten Morgen leisteten sie einander den Schwur. Dann ließ Isaak sie in Frieden ziehen. 32 Am selben Tag kamen seine Leute, die den Brunnen gegraben hatten, und meldeten: "Wir haben Wasser gefunden!" 33 Da nannte Isaak den Brunnen Schiba, Schwur. Deshalb heißt die Stadt bis heute Beerscheba, Schwurbrunnen. (1. Mose 21.31) 34 Als Esau vierzig Jahre alt war, heiratete er zwei Frauen: Jehudit, die Tochter des Hetiters Beeri, und Basemat, die Tochter des Hetiters Elon. (1. Mose 36.2-3) 35 Das war ein schwerer Kummer für Isaak und Rebekka.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.