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1. Mose - Kapitel 25

1 Auch Abraham heiratete wieder. Seine Frau hieß Ketura. 2 Sie gebar ihm Simran, Jokschan, Medan, Midian, Jischbak und Schuach. 3 Jokschan zeugte Saba und Dedan. Von Dedan stammen die Aschuriter, die Letuschiter und die Lëummiter ab. 4 Midians Söhne waren Efa, Efer, Henoch, Abida und Eldaga. Sie alle waren Nachkommen von Ketura. 5 Abraham hatte Isaak seinen ganzen Besitz vermacht. 6 Den Söhnen seiner Nebenfrauen gab er eine Abfindung und schickte sie noch zu seinen Lebzeiten von Isaak weg, ostwärts ins Ostland. 7 Abraham wurde 175 Jahre alt. 8 Er starb nach einem erfüllten Leben und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. (1. Mose 15.15) (Hiob 5.26) 9 Seine Söhne Isaak und Ismaël bestatteten ihn in der Höhle Machpela. Sie liegt auf dem Grundstück, das Efron Ben-Zohar gehört hatte, gegenüber von Mamre, 10 das Abraham damals von den Hetitern gekauft hatte. Dort also sind Abraham und seine Frau Sara bestattet. (1. Mose 23.16-17) 11 Nach Abrahams Tod segnete Gott dessen Sohn Isaak, der sich beim Brunnen Lahai-Roi niedergelassen hatte. (1. Mose 24.62) 12 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Ismaël Ben-Abraham, den die ägyptische Sklavin Hagar Abraham geboren hatte, (1. Mose 21.13) 13 die Namen der Nachkommen Ismaëls nach ihrer Geschlechterfolge: Nebajot, der Erstgeborene, Kedar, Adbeel, Mibsam, 14 Mischma, Duma, Massa, 15 Hadad, Tema, Jetur, Nafisch und Kedma. 16 Das sind die Söhne Ismaëls und ihre Namen in den Niederlassungen und Zeltlagern: Sie waren die Begründer von zwölf Stämmen. (1. Mose 17.20) 17 Ismaël starb im Alter von 137 Jahren und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. 18 Sie schlugen ihre Zelte zwischen Hawila und Schur auf, das östlich von Ägypten am Weg nach Assur liegt. So setzte er sich seinen Brüdern vor die Nase. (1. Mose 16.12) 19 Es folgt die Geschichte der Nachkommen von Isaak Ben-Abraham: Abraham war der Vater Isaaks. 20 Isaak war vierzig Jahre alt, als er heiratete. Seine Frau hieß Rebekka und war die Tochter des Aramäers Betuël aus dem oberen Mesopotamien, die Schwester Labans. 21 Isaak betete eindringlich für seine Frau zu Jahwe, denn sie bekam keine Kinder. Jahwe erhörte ihn und Rebekka wurde schwanger. 22 Als die Kinder in ihrem Bauch einander wegstießen, sagte sie: "Wenn es so steht, warum bin ich dann schwanger geworden?" Sie ging, um Jahwe zu befragen. 23 Jahwe sagte zu ihr: "Zwei Völker trägst du jetzt in deinem Leib, zwei Stämme scheiden sich in deinem Schoß, ein Volk wird stärker als das andere sein, und der Ältere wird dem Jüngeren dienen." (1. Mose 27.29) (Maleachi 1.2) (Römer 9.10-12) 24 Und tatsächlich! Als die Stunde der Geburt kam, brachte sie Zwillinge zur Welt. 25 Der erste, der herauskam, war am ganzen Körper mit rötlichen Haaren bedeckt. Sie nannten ihn Esau, den Behaarten. 26 Danach war sein Bruder herausgekommen, der Esau an der Ferse festhielt. Ihn nannten sie Jakob, den Fersenhalter. Bei ihrer Geburt war Isaak sechzig Jahre alt. 27 Die Kinder wuchsen heran. Esau wurde ein Jäger, ein Mann der freien Steppe. Jakob wurde ein gesitteter Mann, der bei den Zelten blieb. 28 Ihr Vater Isaak hatte eine Vorliebe für Esau, weil er gern Wild aß. Jakob war der Liebling der Mutter. 29 Eines Tages hatte Jakob ein Gericht gekocht, als Esau erschöpft nach Hause kam. 30 "Lass mich doch schnell etwas von dem Roten da hinunterschlingen", rief Esau, "dem roten Zeug da, ich bin ganz erschöpft!" Deshalb nannte man ihn auch Edom, den Roten. 31 Doch Jakob erwiderte: "Nur wenn du mir dein Erstgeburtsrecht verkaufst!" 32 "Ich sterbe vor Hunger", erwiderte Esau, "was nützt mir da mein Erstgeburtsrecht!" 33 "Schwöre es mir!", verlangte Jakob. Esau schwor es ihm und verkaufte so sein Erstgeburtsrecht an Jakob. (1. Mose 27.36) (Hebräer 12.16) 34 Da gab Jakob Esau Brot und eine Schüssel gekochter Linsen. Esau aß und trank, stand auf und ging davon. So missachtete er sein Erstgeburtsrecht.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.