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1. Mose - Kapitel 22

1 Einige Zeit danach stellte Gott Abraham auf die Probe. "Abraham", sagte er zu ihm. "Ja?", antwortete er. (Hebräer 11.17) (Jakobus 1.12) 2 "Nimm deinen Sohn, deinen einzigen, den du lieb hast, den Isaak! Zieh ins Land Morija und opfere ihn als Brandopfer auf dem Berg, den ich dir zeigen werde!" (2. Chronik 3.1) 3 Am nächsten Morgen stand Abraham früh auf. Er spaltete Holz für das Brandopfer und sattelte seinen Esel. Dann nahm er zwei seiner Leute und seinen Sohn Isaak und machte sich mit ihnen auf den Weg zu dem Ort, den Gott ihm genannt hatte. 4 Am dritten Tag erblickte er den Berg aus der Ferne. 5 Da sagte er zu seinen Leuten: "Ihr bleibt mit dem Esel hier! Ich werde mit dem Jungen dort hinaufgehen, um anzubeten. Dann kommen wir wieder zurück." 6 Abraham lud seinem Sohn die Holzscheite auf den Rücken. Er selbst nahm den Topf mit den glühenden Kohlen und das Messer. So gingen beide miteinander. 7 Da sagte Isaak: "Vater!" - "Ja, mein Sohn?" - "Schau, wir haben Feuer und Holz. Aber wo ist das Lamm zum Brandopfer?" 8 "Gott wird schon für ein Lamm sorgen, mein Sohn." So gingen beide miteinander. 9 Als sie die Stelle erreichten, die Gott ihm genannt hatte, baute Abraham den Altar. Dann schichtete er das Holz auf, fesselte seinen Sohn Isaak und legte ihn auf den Altar, oben auf das Holz. 10 Und dann griff er nach dem Messer, um seinen Sohn zu schlachten. (Jakobus 2.21) 11 Da rief der Engel Jahwes vom Himmel her: "Abraham! Abraham!" - "Ja?", erwiderte er. 12 "Halt ein! Tu dem Jungen nichts zuleide! Jetzt weiß ich, dass du Gott gehorchst, denn du hast mir deinen einzigen Sohn nicht verweigert." (Jeremia 7.31) (Römer 8.32) 13 Als Abraham dann aufblickte, sah er einen Schafbock, der sich mit seinen Hörnern im Gebüsch hinter ihm verfangen hatte. Abraham holte das Tier und opferte es anstelle seines Sohnes auf dem Altar. 14 Abraham nannte den Ort "Jahwe sorgt vor". Noch heute sagt man: "Auf dem Berg Jahwes ist vorgesorgt." 15 Noch einmal rief der Engel Jahwes Abraham vom Himmel herab zu: 16 "Ich schwöre bei mir selbst, sagt Jahwe: Weil du das getan und mir deinen einzigen Sohn nicht verweigert hast, (Hebräer 6.13) 17 werde ich dich mit Segen überschütten und deine Nachkommen überaus zahlreich machen, so wie die Sterne am Himmel und die Sandkörner am Strand. Sie werden ihre Feinde besiegen und ihre Städte erobern. (1. Mose 13.16) (1. Mose 15.5) (1. Mose 24.60) (Hebräer 11.12) 18 Und durch deinen Nachkommen werden alle Völker der Erde gesegnet sein, weil du mir gehorcht hast." (1. Mose 12.3) (Galater 3.16) 19 Abraham kehrte wieder zu seinen Leuten zurück, und sie gingen miteinander nach Beerscheba. Dort blieb Abraham wohnen. 20 Einige Zeit später erhielt Abraham die Nachricht: "Milka hat deinem Bruder Nahor Söhne geboren!" (1. Mose 11.29) 21 Es waren Uz, sein Erstgeborener, dann Bus und Kemuël, von dem die Syrer abstammen, 22 Kesed und Haso, Pildasch, Jidlaf und Betuël, der Vater von Rebekka. 23 Diese acht Söhne hatte Milka Nahor, dem Bruder Abrahams, geboren. (1. Mose 24.15) 24 Auch von seiner Nebenfrau Rëuma hatte Nahor Kinder: Tebach, Gaham, Tahasch und Maacha.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.