zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 20

1 Abraham brach nun von Mamre auf und zog weiter in den Negev. Er schlug sein Lager zwischen Kadesch und Schur auf und lebte dann eine Zeitlang in Gerar. (1. Mose 12.9-10) (1. Mose 26.1) 2 Dort gab er seine Frau Sara wieder als seine Schwester aus. Da ließ Abimelech, der König von Gerar, Sara zu sich holen. 3 Aber in der Nacht kam Gott im Traum zu Abimelech und sagte: "Du musst sterben, weil du diese Frau genommen hast, denn sie ist verheiratet und gehört einem anderen." 4 Abimelech hatte sie noch nicht berührt und erwiderte: "Herr, willst du denn unschuldige Leute umbringen? 5 Er hat doch selbst zu mir gesagt: 'Sie ist meine Schwester.' Und auch sie hat das bestätigt und mir gesagt: 'Er ist mein Bruder.' Ich habe das mit reinem Gewissen und unschuldigen Händen getan." 6 "Das weiß ich auch", sagte Gott im Traum zu ihm. "Ja, du hast das mit reinem Gewissen getan. Deshalb habe ich dich auch davon abgehalten, vor mir schuldig zu werden, und dir nicht gestattet, sie zu berühren. 7 Doch jetzt gib die Frau dem Mann zurück! Er ist nämlich ein Prophet und wird für dich beten, damit du am Leben bleibst. Wenn du sie aber behältst, wirst du sterben, du und alles, was zu dir gehört." (Psalm 105.15) 8 Am nächsten Morgen stand Abimelech früh auf, rief seine Leute zusammen und berichtete ihnen, was geschehen war. Da bekamen es alle mit der Angst zu tun. 9 Abimelech ließ Abraham rufen und sagte zu ihm: "Was hast du uns da angetan? Womit habe ich mich an dir versündigt, dass du mich und mein Volk in diese schwere Schuld gestürzt hast? Du hast mir etwas angetan, was man einfach nicht tun darf! 10 Was hast du dir dabei nur gedacht?" 11 Abraham entgegnete: "Ich dachte, an diesem Ort hat man bestimmt keine Ehrfurcht vor Gott, und man wird mich umbringen wegen meiner Frau. 12 Außerdem ist sie wirklich meine Schwester. Sie ist die Tochter meines Vaters, hat aber eine andere Mutter. Darum konnte ich sie heiraten. 13 Als Gott mich dann aus meiner Heimat in die Fremde schickte, sagte ich zu ihr: 'Tu mir den Gefallen und gib mich überall, wo wir hinkommen, als deinen Bruder aus!'" 14 Da machte Abimelech Abraham ein Geschenk und ließ Kleinvieh, Rinder, Sklaven und Sklavinnen zu ihm bringen. Auch seine Frau Sara gab er ihm zurück. 15 Dabei sagte er: "Mein ganzes Land steht dir offen. Du kannst dich niederlassen, wo es dir gefällt." 16 Und an Sara gewandt, sagte er: "Ich gebe deinem Bruder 1000 Silberstücke. Damit sei vor allen Leuten bestätigt, dass deine Ehre nicht angetastet worden ist und niemand dir etwas nachsagen kann." 17 Nun betete Abraham zu Gott. Daraufhin nahm Gott die Strafe von Abimelech, seiner Frau und seinen Sklavinnen weg, dass sie wieder Kinder bekommen konnten. 18 Denn wegen Abrahams Frau Sara hatte Jahwe im ganzen Haushalt Abimelechs jeden Mutterleib verschlossen.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.