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1. Mose - Kapitel 17

1 Als Abram 99 Jahre alt war, erschien ihm Jahwe und sagte: "Ich bin El-Schaddai, 'Gott, der Allmächtige', geh deinen Weg vor mir und halte dich ganz an mich! (1. Mose 35.11) (1. Mose 48.15) (2. Mose 6.3) 2 Ich schließe meinen Bund mit dir und werde dir unmesslich viele Nachkommen geben." 3 Da warf sich Abram vor Gott nieder mit dem Gesicht auf die Erde, und Gott sagte zu ihm: 4 "Pass auf! Mein Bund sieht so aus: Du wirst zum Vater vieler Völker werden. 5 Deshalb sollst du auch nicht mehr Abram heißen, sondern Abraham! Denn ich habe dich zum Vater vieler Völker bestimmt. (Römer 4.11) (Römer 4.17) 6 Ich werde dich überaus fruchtbar machen, sodass deine Nachkommen zu ganzen Völkern werden. Selbst Könige werden von dir abstammen. 7 Ich richte meinen Bund zwischen mir und dir und deinen Nachkommen auf durch alle Generationen hindurch, einen ewigen Bund, um dein und deiner Nachkommen Gott zu sein. 8 Ich werde euch das ganze Land Kanaan geben, in dem du jetzt als Fremder lebst. Es wird deinen Nachkommen für immer gehören. Und ich werde ihr Gott sein." (1. Mose 23.4) (1. Mose 35.27) (Hebräer 11.9) 9 Weiter sagte Gott: "Doch du, du sollst meinen Bund halten, du und deine Nachkommen, durch alle Generationen hindurch! 10 Eure Verpflichtung mir gegenüber besteht darin, dass ihr jeden Mann und jeden eurer männlichen Nachkommen beschneiden müsst. (3. Mose 12.3) (Apostelgeschichte 7.8) 11 Bei allen müsst ihr die Vorhaut am Geschlechtsteil entfernen. Das ist das Zeichen für den Bund zwischen mir und euch. 12 Am achten Tag muss jeder männliche Neugeborene beschnitten werden. Das gilt auch für die Sklaven, die bei euch geboren werden oder die ihr von Fremden kauft, auch dann, wenn sie nicht zu deiner Nachkommenschaft gehören. 13 Sie müssen unbedingt beschnitten werden! Ihr sollt das Zeichen meines Bundes am Körper tragen, denn mein Bund gilt für alle Zeit. 14 Ein Unbeschnittener, ein Mann, bei dem die Vorhaut nicht entfernt wurde, muss von seinem Stammesverband beseitigt. werden. Er hat meinen Bund gebrochen." 15 Dann sagte Gott zu Abraham: "Sarai, deine Frau, sollst du nicht mehr Sarai nennen. Von jetzt an soll sie Sara heißen. 16 Ich werde sie segnen und dir einen Sohn von ihr schenken. Ich segne sie so, dass sie die Mutter ganzer Völker wird, selbst Könige werden von ihr stammen." 17 Da warf sich Abraham vor Gott nieder und lachte innerlich. Er dachte: "Einem Hundertjährigen soll noch ein Sohn geboren werden, und eine Neunzigjährige soll noch ein Kind bekommen?" (1. Mose 18.12) (1. Mose 21.6) (Lukas 1.18) 18 Dann sagte er zu Gott: "Wenn nur Ismaël vor dir leben kann!" 19 Aber Gott sagte: "Nein, deine Frau Sara wird dir einen Sohn gebären, den du Isaak, Lacher, nennen sollst. Ihm und seinen Nachkommen gilt mein Bund für alle Zeiten. (1. Mose 26.3) 20 Doch auch wegen Ismaël habe ich dich erhört. Ich werde ihn segnen und fruchtbar machen, und er wird sehr viele Nachkommen haben. Zwölf Fürsten wird er zeugen, und ich mache ihn zum Vater eines großen Volkes. (1. Mose 16.10) (1. Mose 21.13) (1. Mose 21.18) (1. Mose 25.16) 21 Aber meinen Bund richte ich mit Isaak auf, den Sara dir im nächsten Jahr um diese Zeit schenken wird." 22 Als Gott das Gespräch mit Abraham beendet hatte, fuhr er wieder in den Himmel auf. (1. Mose 35.13) 23 Noch am gleichen Tag beschnitt Abraham seinen Sohn Ismaël und alle Sklaven, die in seinem Haus geboren oder bei Fremden gekauft worden waren, wie Gott es ihm gesagt hatte. 24 Auch er selbst ließ sich beschneiden. Damals war er 99 Jahre alt, 25 und sein Sohn Ismaël war dreizehn. 26 Abraham und Ismaël wurden also am gleichen Tag beschnitten 27 zusammen mit allen Männern, die zu Abrahams Haushalt gehörten.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.