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1. Mose - Kapitel 15

1 Nach diesen Ereignissen empfing Abram folgende Botschaft Jahwes in einer Vision: "Hab keine Angst, Abram! Ich selbst bin dein Schutz. Du wirst reich belohnt werden." (Psalm 3.4) (Psalm 84.12) (Psalm 119.114) 2 Da erwiderte Abram: "Jahwe, mein Herr, was willst du mir denn geben? Ich werde ja kinderlos sterben, und meinen Besitz erbt Eliëser von Damaskus. 3 Du hast mir doch keinen Sohn gegeben. Der Sklave, der in meinem Haus geboren wurde, wird mich beerben." 4 Da kam das Wort Jahwes zu ihm: "Nein, er wird nicht dein Erbe sein, sondern einer, den du zeugen wirst, der soll dich beerben." 5 Darauf führte er ihn ins Freie und sagte: "Blick doch zum Himmel auf und zähle die Sterne, wenn du es kannst!" Und fügte hinzu: "So wird deine Nachkommenschaft sein!" (1. Mose 22.17) (2. Mose 32.13) (5. Mose 1.10) 6 Abram glaubte Jahwe, und das rechnete er ihm als Gerechtigkeit an. (Römer 4.3-5) (Römer 4.18-22) (Jakobus 2.23) 7 Dann sagte er: "Ich, Jahwe, habe dich aus Ur in Chaldäa geführt, um dir dieses Land als Eigentum zu geben." (1. Mose 11.31) 8 "Jahwe, mein Herr", erwiderte Abram, "woran könnte ich erkennen, dass ich es je besitzen werde?" (2. Könige 20.8) (Lukas 1.18) 9 Da sagte er: "Bring mir eine dreijährige Kuh, eine dreijährige Ziege, einen dreijährigen Schafbock, eine Turteltaube und eine junge Taube!" 10 Abram holte die Tiere, zerteilte jedes in zwei Hälften und legte die Teile einander gegenüber. Nur die Vögel zerteilte er nicht. (Jeremia 34.18-19) 11 Da fielen Raubvögel über die Fleischstücke her, doch Abram verscheuchte sie. 12 Als nun die Sonne unterging, fiel ein Tiefschlaf auf Abram, und eine unheimliche, erdrückende Angst legte sich auf ihn. (Hiob 4.13-14) 13 Da sagte Jahwe zu ihm: "Du sollst jetzt erfahren, dass deine Nachkommen als Fremde in einem Land leben werden, das ihnen nicht gehört. Dort werden sie unterdrückt und zu Sklavendiensten gezwungen - vierhundert Jahre lang. (2. Mose 12.40) (Apostelgeschichte 7.6) 14 Aber auch das Volk, dem sie dienen müssen, wird mein Strafgericht treffen. Und dann werden sie mit großem Besitz von dort wegziehen. (2. Mose 3.21-22) 15 Du selbst wirst ein hohes Alter erreichen und in Frieden sterben und begraben werden. 16 Erst die vierte Generation wird hierher zurückkehren, denn die Schuld der Amoriter hat noch nicht ihr volles Maß erreicht." 17 Als dann die Sonne untergegangen und es ganz finster geworden war, fuhr auf einmal etwas zwischen den zerteilten Tieren hindurch, das wie ein rauchender Schmelzofen aussah und wie eine brennende Fackel. 18 So schloss Jahwe damals einen Bund mit Abram und versprach ihm: "Deinen Nachkommen gebe ich dieses Land, vom Strom Ägyptens bis an den Euphrat, (1. Mose 12.7) 19 das ganze Gebiet der Keniter, Kenasiter und Kadmoniter, (1. Mose 10.15-18) 20 der Hetiter, Perisiter und Refaïter, (4. Mose 13.33) 21 der Amoriter, Kanaaniter, Girgaschiter und Jebusiter."

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.