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1. Mose - Kapitel 14

1 In dieser Zeit führten die Könige Amrafel von Schinar, Arjoch von Ellasar, Kedor-Laomer von Elam sowie der Völkerkönig Tidal 2 Krieg gegen die Könige Bera von Sodom, Birscha von Gomorra, Schinab von Adma, Schemeber von Zebojim und den König von Bela, das heute Zoar heißt. (5. Mose 29.22) 3 Diese fünf hatten sich verbündet und waren in das Tal Siddim gezogen, wo heute das Salzmeer ist. 4 Zwölf Jahre waren sie Kedor-Laomer untertan gewesen, doch im dreizehnten hatten sie gegen seine Herrschaft rebelliert. 5 Jetzt im vierzehnten Jahr rückten Kedor-Laomer und die mit ihm verbündeten Könige heran. Zuerst besiegten sie die Refaïter bei Aschterot-Karnajim, die Susiter bei Ham, die Emiter in der Ebene von Kirjatajim 6 und die Horiter, die im Bergland von Seïr bis nach El-Paran am Rand der Wüste lebten. 7 Dann zogen sie in nordwestlicher Richtung bis nach En-Mischpat, das jetzt Kadesch heißt, und verwüsteten das ganze Gebiet der Amalekiter und auch die Gegend von Hazezon-Tamar, die von Amoritern besiedelt war. 8 Im Tal Siddim stellten sich ihnen die fünf Stadtkönige entgegen 9 und kämpften gegen die vier angreifenden Könige. 10 Nun war das Siddimtal voll von Asphaltgruben, und als die Könige von Sodom und Gomorra flohen, gerieten sie da hinein. Die anderen Könige flohen ins Gebirge. 11 Die Sieger plünderten Sodom und Gomorra und nahmen alle Lebensmittelvorräte mit. 12 Auch Abrams Neffen Lot, der inzwischen in Sodom wohnte, schleppten sie mit und dazu seinen ganzen Besitz. (1. Mose 13.10-12) 13 Einer von denen, die entkommen konnten, berichtete dem Hebräer Abram, was geschehen war. Abram wohnte damals noch unter den Terebinthen des Amoriters Mamre. Das war ein Bruder von Eschkol und Aner, Abrams Verbündeten. 14 Als Abram hörte, dass sein Brudersohn in Gefangenschaft geraten war, rief er die kampferprobten Leute zusammen, die in seinen Zelten geboren worden waren, das waren 318 Mann. Mit ihnen verfolgte er den Heerhaufen. In Dan holte er sie ein 15 und überfiel sie in der Nacht. Er hatte seine Männer in zwei Gruppen geteilt. So schlug er sie in die Flucht und verfolgte sie noch bis nach Hoba, das nördlich von Damaskus liegt. 16 Er nahm ihnen die ganze Beute ab und befreite seinen Neffen Lot, die Frauen und alle anderen Gefangenen. 17 Als Abram nach seinem Sieg über Kedor-Laomer und die anderen Könige zurückkehrte, zog ihm der König von Sodom entgegen ins Schawetal, das heute Königstal heißt. 18 Auch Melchisedek, der König von Schalem, kam dorthin und brachte Brot und Wein mit. Er war Priester Gottes, des Höchsten, (Psalm 76.3) (Psalm 110.4) (Hebräer 7.1-4) 19 und segnete Abram. Er sagte: "Gesegnet sei Abram von Gott, dem Höchsten, dem Himmel und Erde gehört. 20 Und gepriesen sei Gott, der Höchste, der deine Feinde dir ausgeliefert hat." Abram gab ihm den zehnten Teil von aller Beute. 21 Da sagte der König von Sodom zu Abram: "Gib mir meine Leute zurück, alles andere kannst du behalten!" 22 Doch Abram erwiderte: "Ich schwöre bei Jahwe, bei Gott, dem Höchsten, dem Himmel und Erde gehört: 23 Nicht einen Faden oder Schuhriemen werde ich von dem behalten, was dir gehört! Du sollst niemals sagen können: 'Ich habe Abram reich gemacht.' 24 Ich nehme nichts für mich. Nur das behalte ich, was meine Männer verzehrt haben und was meinen Bundesgenossen Aner, Eschkol und Mamre zusteht. Die sollen ihren Anteil an der Beute erhalten."

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.