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1. Mose - Kapitel 14

1 In dieser Zeit führten die Könige Amrafel von Schinar, Arjoch von Ellasar, Kedor-Laomer von Elam sowie der Völkerkönig Tidal 2 Krieg gegen die Könige Bera von Sodom, Birscha von Gomorra, Schinab von Adma, Schemeber von Zebojim und den König von Bela, das heute Zoar heißt. (5. Mose 29.22) 3 Diese fünf hatten sich verbündet und waren in das Tal Siddim gezogen, wo heute das Salzmeer ist. 4 Zwölf Jahre waren sie Kedor-Laomer untertan gewesen, doch im dreizehnten hatten sie gegen seine Herrschaft rebelliert. 5 Jetzt im vierzehnten Jahr rückten Kedor-Laomer und die mit ihm verbündeten Könige heran. Zuerst besiegten sie die Refaïter bei Aschterot-Karnajim, die Susiter bei Ham, die Emiter in der Ebene von Kirjatajim 6 und die Horiter, die im Bergland von Seïr bis nach El-Paran am Rand der Wüste lebten. 7 Dann zogen sie in nordwestlicher Richtung bis nach En-Mischpat, das jetzt Kadesch heißt, und verwüsteten das ganze Gebiet der Amalekiter und auch die Gegend von Hazezon-Tamar, die von Amoritern besiedelt war. 8 Im Tal Siddim stellten sich ihnen die fünf Stadtkönige entgegen 9 und kämpften gegen die vier angreifenden Könige. 10 Nun war das Siddimtal voll von Asphaltgruben, und als die Könige von Sodom und Gomorra flohen, gerieten sie da hinein. Die anderen Könige flohen ins Gebirge. 11 Die Sieger plünderten Sodom und Gomorra und nahmen alle Lebensmittelvorräte mit. 12 Auch Abrams Neffen Lot, der inzwischen in Sodom wohnte, schleppten sie mit und dazu seinen ganzen Besitz. (1. Mose 13.10-12) 13 Einer von denen, die entkommen konnten, berichtete dem Hebräer Abram, was geschehen war. Abram wohnte damals noch unter den Terebinthen des Amoriters Mamre. Das war ein Bruder von Eschkol und Aner, Abrams Verbündeten. 14 Als Abram hörte, dass sein Brudersohn in Gefangenschaft geraten war, rief er die kampferprobten Leute zusammen, die in seinen Zelten geboren worden waren, das waren 318 Mann. Mit ihnen verfolgte er den Heerhaufen. In Dan holte er sie ein 15 und überfiel sie in der Nacht. Er hatte seine Männer in zwei Gruppen geteilt. So schlug er sie in die Flucht und verfolgte sie noch bis nach Hoba, das nördlich von Damaskus liegt. 16 Er nahm ihnen die ganze Beute ab und befreite seinen Neffen Lot, die Frauen und alle anderen Gefangenen. 17 Als Abram nach seinem Sieg über Kedor-Laomer und die anderen Könige zurückkehrte, zog ihm der König von Sodom entgegen ins Schawetal, das heute Königstal heißt. 18 Auch Melchisedek, der König von Schalem, kam dorthin und brachte Brot und Wein mit. Er war Priester Gottes, des Höchsten, (Psalm 76.3) (Psalm 110.4) (Hebräer 7.1-4) 19 und segnete Abram. Er sagte: "Gesegnet sei Abram von Gott, dem Höchsten, dem Himmel und Erde gehört. 20 Und gepriesen sei Gott, der Höchste, der deine Feinde dir ausgeliefert hat." Abram gab ihm den zehnten Teil von aller Beute. 21 Da sagte der König von Sodom zu Abram: "Gib mir meine Leute zurück, alles andere kannst du behalten!" 22 Doch Abram erwiderte: "Ich schwöre bei Jahwe, bei Gott, dem Höchsten, dem Himmel und Erde gehört: 23 Nicht einen Faden oder Schuhriemen werde ich von dem behalten, was dir gehört! Du sollst niemals sagen können: 'Ich habe Abram reich gemacht.' 24 Ich nehme nichts für mich. Nur das behalte ich, was meine Männer verzehrt haben und was meinen Bundesgenossen Aner, Eschkol und Mamre zusteht. Die sollen ihren Anteil an der Beute erhalten."

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.