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1. Mose - Kapitel 11

1 Die Menschen hatten damals alle noch dieselbe Sprache und dieselben Wörter. 2 Als sie nach Osten zogen, fanden sie eine Ebene im Land Schinar und ließen sich dort nieder. 3 Sie sagten zueinander: "Los! Wir machen Ziegel aus Lehm und brennen sie zu Stein!" Die Ziegel wollten sie als Bausteine verwenden und Asphalt als Mörtel. 4 Dann sagten sie: "Los! Bauen wir eine Stadt und einen Turm, der bis an den Himmel reicht! So werden wir uns einen Namen machen und verhindern, dass wir uns über die ganze Erde zerstreuen." 5 Jahwe kam herab, um sich anzusehen, was die Menschen da bauten - eine Stadt mit einem Turm! (1. Mose 18.21) (Psalm 14.2) (Psalm 18.10) 6 Da sagte er: "Es ist offensichtlich: Sie sind ein einziges Volk und sprechen nur eine Sprache. Und was sie jetzt begonnen haben, zeigt, dass ihnen künftig nichts unmöglich sein wird. Sie werden alles tun, was sie sich ausdenken. 7 Los! Steigen wir hinunter und verwirren ihre Sprache, dass keiner mehr den anderen versteht!" 8 So zerstreute Jahwe die Menschen von dort aus über die ganze Erde, und sie mussten aufhören, die Stadt zu bauen. (Lukas 1.51) 9 Deswegen gab man der Stadt den Namen Babel, Verwirrung, denn Jahwe hatte dort die Sprache der Menschen verwirrt und sie von diesem Ort aus über die ganze Erde zerstreut. 10 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen Sems: Zwei Jahre nach der Flut wurde Sem der Vater von Arpachschad. Er war damals 100 Jahre alt (1. Mose 10.22) (Lukas 3.36) 11 und lebte noch 500 Jahre, in denen er weitere Söhne und Töchter zeugte. 12 Arpachschad wurde mit 35 Jahren der Vater von Schelach 13 und lebte noch 403 Jahre, in denen er ebenfalls weitere Söhne und Töchter zeugte. 14 Mit 30 Jahren zeugte Schelach Eber 15 und lebte danach noch 403 Jahre, in denen ihm weitere Söhne und Töchter geboren wurden. 16 Eber war 34 Jahre alt, als er Peleg zeugte, 17 und lebte dann noch 430 Jahre, in denen er weitere Söhne und Töchter zeugte. 18 Peleg wurde mit 30 Jahren der Vater von Regu. 19 Er lebte noch 209 Jahre, in denen er ebenfalls weitere Söhne und Töchter zeugte. 20 Regu zeugte mit 32 Jahren Serug 21 und lebte dann noch 207 Jahre, in denen er Söhne und Töchter zeugte. 22 Mit 30 Jahren wurde Serug der Vater von Nahor 23 und lebte dann noch 119 Jahre, in denen er weitere Söhne und Töchter zeugte. 24 Mit 29 Jahren wurde Nahor der Vater von Terach. 25 Danach lebte er noch 119 Jahre und bekam weitere Söhne und Töchter. 26 Von seinem 70. Lebensjahr an zeugte Terach Abram, Nahor und Haran. 27 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen Terachs. Terach wurde der Vater von Abram, Nahor und Haran. Haran war der Vater Lots 28 und starb noch zu Lebzeiten seines Vaters Terach in seiner Heimatstadt Ur in Chaldäa. 29 Abram und Nahor heirateten dann. Abrams Frau hieß Sarai, Nahors Frau Milka. Sie war die Tochter Harans und Schwester von Jiska. (1. Mose 22.20) 30 Doch Sarai konnte keine Kinder bekommen. (Josua 24.2) (Nehemia 9.7) 31 Terach brach aus Ur in Chaldäa auf, um nach Kanaan zu ziehen. Er nahm seinen Sohn Abram, seinen Enkel Lot und seine Schwiegertochter Sarai mit. Doch als sie nach Haran gekommen waren, ließen sie sich dort nieder. 32 Dort starb auch Terach im Alter von 205 Jahren.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.