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1. Mose - Kapitel 10

1 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Sem, Ham und Jafet, den Söhnen Noahs, deren Söhne aber erst nach der großen Flut geboren wurden. 2 Die Söhne Jafets waren Gomer, Magog, Madai, Jawan, Tubal, Meschech und Tiras. 3 Gomers Söhne waren Aschkenas, Rifat und Togarma. 4 Die Nachkommen Jawans waren Elischa und Tarschisch, außerdem die Kittäer und die Rodaniter. 5 Jawans Nachkommen breiteten sich in den Küstenländern bis zum Rand der Erde aus. Sie wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen. (Sacharja 2.15) 6 Die Söhne Hams waren Kusch, Mizrajim, Put und Kanaan. 7 Von Kusch stammen Seba, Hawila, Sabta, Ragma und Sabtecha ab. Ragmas Söhne waren Saba und Dedan. 8 Kusch war auch der Vater von Nimrod, dem ersten Gewaltherrscher auf der Erde. 9 Der war ein kühner Jäger. Deshalb sagt man heute noch sprichwörtlich: "Er ist ein gewaltiger Jäger vor Jahwe wie Nimrod." 10 Zuerst herrschte er über die Städte Babel, Erech und Akkad, die im Gebiet von Schinar liegen. 11 Von da aus zog er in das Land Assur und gründete dort Ninive mit seinen weiten offenen Plätzen und Kelach (Jona 1.2) 12 sowie Resen zwischen Ninive und Kelach. Das war das große Städtezentrum. 13 Von Mizrajim stammen die Luditer, Anamiter, Lehabiter und Naftuhiter, 14 die Patrusiter und die Kasluhiter, von denen die Philister herkommen, und die Kaftoriter. 15 Kanaan war der Vater von Sidon und Het. Sidon war sein Erstgeborener. 16 Außerdem stammen von ihm die Jebusiter, die Amoriter und die Girgaschiter ab, 17 die Hiwiter, Arkiter, Siniter, 18 Arwaditer, Zemariter und Hamatiter. Später haben sich die Sippen der Kanaaniter weiter ausgebreitet, 19 sodass ihr Gebiet von Sidon bis nach Gerar und Gaza reichte und ostwärts bis nach Sodom und Gomorra, Adma, Zebojim und Lescha. 20 Die Nachkommen Hams wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen. 21 Auch Sem, dem Bruder des älteren Jafet, wurden Söhne geboren. Er ist der Stammvater aller Nachkommen Ebers. (1. Mose 11.10) 22 Die Söhne Sems waren Elam, Assur, Arpachschad, Lud und Aram. 23 Arams Söhne hießen Uz, Hul, Geter und Masch. 24 Arpachschad war der Vater von Schelach und Schelach der Vater von Eber. 25 Eber wurden zwei Söhne geboren. Der eine hieß Peleg, Teilung, weil zu seiner Zeit die Erde geteilt wurde, und der andere Joktan. (1. Mose 11.8) 26 Joktans Söhne waren Almodad, Schelef, Hazarmawet und Jerach, 27 Hadoram, Usal und Dikla, 28 Obal, Abimael und Saba, 29 Ofir, Hawila und Jobab. Das waren also die Nachkommen Joktans. 30 Ihr Gebiet reicht von Mescha über Sefar bis an das Gebirge im Osten. 31 Die Nachkommen Sems wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen. 32 Diese Sippen sind Nachkommen der Söhne Noahs. Von ihnen stammen alle Völker ab, die sich nach der Flut auf der ganzen Erde ausgebreitet haben. (1. Mose 9.1) (1. Mose 9.19)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.