1Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Sem, Ham und Jafet, den Söhnen Noahs, deren Söhne aber erst nach der großen Flut geboren wurden. 2 Die Söhne Jafets waren Gomer, Magog, Madai, Jawan, Tubal, Meschech und Tiras. 3Gomers Söhne waren Aschkenas, Rifat und Togarma. 4Die Nachkommen Jawans waren Elischa und Tarschisch, außerdem die Kittäer und die Rodaniter. 5Jawans Nachkommen breiteten sich in den Küstenländern bis zum Rand der Erde aus. Sie wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen.(Sacharja 2.15)6 Die Söhne Hams waren Kusch, Mizrajim, Put und Kanaan. 7Von Kusch stammen Seba, Hawila, Sabta, Ragma und Sabtecha ab. Ragmas Söhne waren Saba und Dedan.8Kusch war auch der Vater von Nimrod, dem ersten Gewaltherrscher auf der Erde. 9Der war ein kühner Jäger. Deshalb sagt man heute noch sprichwörtlich: "Er ist ein gewaltiger Jäger vor Jahwe wie Nimrod." 10Zuerst herrschte er über die Städte Babel, Erech und Akkad, die im Gebiet von Schinar liegen. 11Von da aus zog er in das Land Assur und gründete dort Ninive mit seinen weiten offenen Plätzen und Kelach (Jona 1.2)12sowie Resen zwischen Ninive und Kelach. Das war das große Städtezentrum. 13Von Mizrajim stammen die Luditer, Anamiter, Lehabiter und Naftuhiter, 14die Patrusiter und die Kasluhiter, von denen die Philister herkommen, und die Kaftoriter.15Kanaan war der Vater von Sidon und Het. Sidon war sein Erstgeborener. 16Außerdem stammen von ihm die Jebusiter, die Amoriter und die Girgaschiter ab, 17die Hiwiter, Arkiter, Siniter, 18Arwaditer, Zemariter und Hamatiter. Später haben sich die Sippen der Kanaaniter weiter ausgebreitet, 19sodass ihr Gebiet von Sidon bis nach Gerar und Gaza reichte und ostwärts bis nach Sodom und Gomorra, Adma, Zebojim und Lescha. 20Die Nachkommen Hams wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen.21 Auch Sem, dem Bruder des älteren Jafet, wurden Söhne geboren. Er ist der Stammvater aller Nachkommen Ebers. (1. Mose 11.10)22Die Söhne Sems waren Elam, Assur, Arpachschad, Lud und Aram. 23Arams Söhne hießen Uz, Hul, Geter und Masch. 24Arpachschad war der Vater von Schelach und Schelach der Vater von Eber. 25Eber wurden zwei Söhne geboren. Der eine hieß Peleg, Teilung, weil zu seiner Zeit die Erde geteilt wurde, und der andere Joktan. (1. Mose 11.8)26Joktans Söhne waren Almodad, Schelef, Hazarmawet und Jerach, 27Hadoram, Usal und Dikla, 28Obal, Abimael und Saba, 29Ofir, Hawila und Jobab. Das waren also die Nachkommen Joktans. 30Ihr Gebiet reicht von Mescha über Sefar bis an das Gebirge im Osten. 31Die Nachkommen Sems wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen. 32Diese Sippen sind Nachkommen der Söhne Noahs. Von ihnen stammen alle Völker ab, die sich nach der Flut auf der ganzen Erde ausgebreitet haben.(1. Mose 9.1)(1. Mose 9.19)
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.